Zwei Geschwister mussten sich 1968 einen Bauplatz zwischen zwei Straßen teilen. Das Flurstück wurde geteilt, zwei Bungalows hintereinander gebaut. Es wurde damals Haus 2 komplett über Haus 1 angeschlossen als wäre es ein Mehrfamilienhaus, das heißt, Gas, Wasser und Abwasser von Haus 2 laufen durch Haus 1 durch (kein entsprechender Grundbucheintrag, innerhalb der Familie gab es nie Probleme). Inzwischen gehören die Häuser der zweiten Generation und Haus 1 soll irgendwann in fremde Hand verkauft werden. Vor wenigen Jahren wurde deswegen schon der Gasanschluss von Haus 2 über die hintere Straße ins Haus geführt und in Haus 1 gekappt. Die Kosten waren wenige Hundert Euro nach Gebührenordnung. Nun soll auch der Wasseranschluss (der auf Grund einer Sanierung von Haus 1 in dessen Keller nun stört) ebenso über die hintere Straße zugeführt werden, doch plötzlich heißt es so ganz schwammig am Telefon vom Rathaus "das ist kompliziert, da liegen Kabel dazwischen, das werden locker 10-15.000 Euro für Sie, machen Sie das lieber nicht."
Sowas ist keine rechtsverbindliche Aussage, eine Mail gab's darüber nicht. Was soll ich davon halten? Ist das ein suggestives "Spar"-Gespräch, das den Eigentümer davon abhalten soll, der Stadt so hohe Kosten zu verursachen, oder dürfen die das tatsächlich dem Eigentümer in Rechnung stellen? Und wenn, warum war dann der neue Gasanschluss so billig? Die wenigen Hundert Euro haben die Kosten des Versorgers gewiss nicht abgedeckt. Woher bekomme ich eine glaubhafte und rechtsverbindliche Aussage in meiner Gemeinde?