Hallo zusammen,
wir sind gerade im Endspurt unseres Bauvorhabens und möchten in den nächsten 2-3 Wochen unsere Einfahrt pflastern. Unser Nachbar hat allerdings geplant, auf einer Länge von ca. 9 Metern eine Garage in Grenzbebauung an unsere Einfahrt zu bauen. Wir haben dem zugestimmt da es uns in unserer Einfahrt nicht stört und der Nachbar nicht so üppig Platz auf seinem Grundstück hat.
Den Bauantrag haben wir noch nahezu zeitgleich eingereicht, nun wollen wir demnächst einziehen, beim Nachbarn hingegen steht der erste Spatenstich noch aus. Seine Planung ist (O-Ton) noch ein halbes Jahr zu warten bis die Preise in den Keller gehen, bei den aktuellen Preisen kann er das Haus nämlich nicht bezahlen. Unser Plan ist einfach nur fertig zu werden.
Wenn wir nun unsere Einfahrt pflastern, wird die ganze Arbeit in die Baugrube des Nachbarn rutschen, sobald dieser mal los legt. Ich schätze er muss direkt neben der Einfahrt 1m tief für die Frostschürze unter der Bodenplatte seiner Garage. Der Nachbar meint, wir sollen einfach unsere 3m breite Einfahrt nur 2m breit pflastern, und den Rest machen wenn er fertig ist.
Ich hatte ihm dies auch einmal zugesagt, wenn er zügig mit dem Bau anfangen würde. 2-3 Monate wäre so eine halbfertige Einfahrt sicher auszuhalten, man muss ja als Nachbar miteinander klar kommen. Nach seiner Aussage zum bevorstehenden Preisverfall in der Bauwirtschaft habe ich allerdings ernsthafte Zweifel dass das in 6 Monaten was wird, und bezweifle langsam ob er überhaupt noch startet.
Ich hatte ihn gebeten zum Gespräch mit unserem Erdbauer dazuzukommen, oder seinen Architekten zu schicken um zu sehen was man tun könnte um die Grenzbebauung sauber über die Bühne zu bekommen. Leider ist er nicht dabei gewesen.
Wir wollen nun den Randstein unseres Pflasters 20cm vom Nachbargrundstück entfernt setzen, um mit dem Betonfundament nicht ins Nachbargrundstück hinein zu ragen. Das Fundament würden wir auch etwas tiefer als Standard machen, damit es auch stabiler wird (allerdings nicht 1m tief).
Nun meine Frage: Wenn der Nachbar bei seinen Bauarbeiten unser Pflaster beschädigt muss er ja grundsätzlich für den Schaden aufkommen. Kann er sich jetzt allerdings darauf berufen, dass ich selbst Schuld bin, weil ich ja wusste dass er irgendwann mal kommen würde um direkt daneben zu baggern?
Besten Dank und Grüße
Bommes