Hallo zusammen,
wir befinden uns aktuell kurz vor Abschluss des Rohbaus.
Zwischen unserem Foyer und dem Wohnzimmer ist im Werkvertrag eine Flügeltüre mit deckenhohem Oberlicht geplant. Der Wertansatz der Türe beträgt 2.000 €. Leider kam uns die Statik in die Quere - es wurde ein Sturz von 30 cm angeordnet.
Von den ursprünglich 50 cm Platz für das Oberlicht wären nun nur noch 20 cm übrig. Das reicht zwar nicht mehr für ein Oberlicht, jedoch für eine überhohe Doppelflügeltüre.
Unser GU hat den Sturz jedoch ohne Rücksprache statt der statisch erforderlichen 30 cm in 50 cm Dicke ausgeführt, wodurch nun lediglich eine normale Türhöhe übrig bleibt.
Ich ärgere mich sehr darüber, da die überhohe Türe unserem Eingangsbereich eine besondere Note geben sollte und wir bei der Entscheidung, wie schon des öfteren, vom GU komplett übergangen wurden. Am Donnerstag kommt es nun zum klärenden Gespräch. Da mein Vertrauen in den GU langsam schwindet, möchte ich euch vorab gerne um euren Rat bitten:
Besteht generell die Möglichkeit den Sturz von unten um 20 cm abzutragen, sodass lediglich noch die statisch relevanten 30 cm übrig sind, damit die höhere Türe doch noch eingebaut werden kann?
Gibt es womöglich eine andere Möglichkeit, um zum aktuellen Baustand den Sturz auf die benötigten 30 cm zu verringern?
Vielen Dank Euch!