Ich möchte Fenster an 3 alten Fenstern einen elektrisch betriebenen Vorsatzrollladen nachrüsten.
Die Steuerung soll wie bei meinen bereits existierenden Rollläden licht- bzw. sonnenstandsabhänig über meine SmartHome-Steuerung erfolgen.
Ich nutze die Aktoren des HomematicIP -Systems.
Nun lese ich:
"Gemäß "Liste der technischen FAQ -BEG EM" Nr. 2.08 des BAFA, muss der Rolladen um gefördert zu werden mit einer Lichtabhängigen Steuerung ausgestattet sein."
Ist nur ein Rollladen mit integrierter Steuerung förderfähig?
Werden nur bestimmte Modelle aus einer Liste gefördert?
Wäre es ausreichend wenn mir der Errichter die lichtabhänige Ansteuerung bestätigt?
Wäre auch der Homematic-Aktor förderfähig.
Bürokratie