Terrassenfliesen fachmännisch verlegt?

  • Hallo zusammen,

    Wir lassen gerade von einer Landschaftsgärtnerei unseren Garten incl Terrasse neu gestalten. Bei der Terrasse sollen neue Fliesen verlegt werden, hierzu wurden die Alten entfernt, der Boden abgrfräst und grundiert. Am Samstag wurde nun mit dem aufbringen der neuen Fliesen begonnen, die Arbeit wurde dann verständlicherweise wg. den Temperaturen gegen Mittag abgebrochen. Jetzt habe ich mir das gestern mal genau angeschaut und habe den Eindruck , die Fliesen sind nicht richtig verlegt. Ich habe große Hohlräume zwischen Fliesen und dem Boden, sie liegen also nicht in einen Kleberbett, sondern die haben wohl nur 2-3 Batzen Kleber drauf und dann verklebt. Ist da meine Vermutung richtig das das so wohl nicht lange hält? Wenn ja, wie soll ich am Besten Argumentieren?? Oder mache ich mir umsonst Sorgen? Vielen Dank für euren Rat.



    Ich versuche mal Bilder hochzuladen. Kann man erkennen was ich meine?


    Viele Grüße

    Uwe

    2 Mal editiert, zuletzt von Skeptiker () aus folgendem Grund: Umbrüche ergänzt

  • Ist da meine Vermutung richtig das das so wohl nicht lange hält?

    richtig

    das argument heisst "buttering-floating" (hohlraumfreie verlegung im aussenbereich). dürfte in der verarbeitungsrichtlinie des herstellers stehen.

    die vernunft könnte einem schon leid tun....

    sie verliert eigentlich immer

  • das ganze spricht für einen landschaftsgärtner mit seeeeehr viel gottvertrauen. (und recht wenig erfahrung)

    die vernunft könnte einem schon leid tun....

    sie verliert eigentlich immer

  • ... wo finde ich die Verarbeitungshinweise?

    für alle Hersteller: DIN 18 352 :rulez:


    bitte, gerne!


    Da steht übrigens genau das drin, was wasweissich schon schrieb:

    "buttering-floating" (für hohlraumfreie verlegung im aussenbereich)

    … muss sein! (Fettsatz von mir ergänzt)


    Was ist eigentlich unter der Betonplatte? ;)

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Off-Topic:

    Gibt es in deinem Fachgebiet auch mal etwas, das du nicht weißt

    wenn du wüsstest ,wie viele lücken ich noch habe ......


    aber ich habe gelernt , mich nicht auf meinen lorbeeren auszuruhen ,sondern meine lücken zu erkennen . und sobald man es selber merkt , kann man umgehend etwas dagegen tun .

    die vernunft könnte einem schon leid tun....

    sie verliert eigentlich immer

  • das ganze spricht für einen landschaftsgärtner mit seeeeehr viel gottvertrauen. (und recht wenig erfahrung)

    Ist eigentlich eine bekannte Firma, hat bei uns in der Straße ein Riesenprojekt umgesetzt, da hatte ich ihn angesprochen. War ein Riesenfehler nur Ärger hätte ich das alles vorher gewusst..jetzt on Top auch noch das mit den Fliesen grrrrrrrr..

  • Hi Skeptiker, danke Dir, aber ich finde da nichts über die "Hohlraumefreie Verlegeung..." zwar einiges über "Dünnbett" bzw. "Dickbett" und diverse Schichten aber sonst nichts. Bin ich blind oder versteckt sich das hinter einer anderen Benamung?


    Was unter der Betonplatte ist, weiß ich nicht. Wir haben das Haus 2008 gekauft, die Terrasse wurde 1972 angebaut und 1992 saniert. Mehr ist uns nicht bekannt.

  • Off-Topic:

    Ist eigentlich eine bekannte Firma, hat bei uns in der Straße ein Riesenprojekt umgesetzt

    sowas ähnliches hat sich meine nachbarin angetan , grosse firma , die riesenparkplätze für discounter und ähnliche riesenprojekte hinzimmern kann (wir konnten keinen zeitnahen termin anbieten) ...

    jedes mal wenn ich aus der tür gehe und rechts schaue wird mir schwarz vor augen und dann <x ........ die finden es absolut in ordnung :freaky:

    die nachbarin nicht wirklich

    die vernunft könnte einem schon leid tun....

    sie verliert eigentlich immer

  • optisch sieht das gut aus, dachten wir.. das schlimmste ist, er hält keine Absprachen ein, sichert Leute zu um arbeiten zu erledigen dann kommt einfach keiner ohne Bescheid zu geben. Ein Projekt das ursprünglich für max. 4 Wochen angesetzt war, dauert nun schon 4 Monate! wirklich krass, wir haben schon mit vielen Handwerkern zu tun gehabt, aber sowas noch nie erlebt.

  • optisch sieht das gut aus, dachten wir.. das schlimmste ist, er hält keine Absprachen ein, sichert Leute zu um arbeiten zu erledigen dann kommt einfach keiner ohne Bescheid zu geben. Ein Projekt das ursprünglich für max. 4 Wochen angesetzt war, dauert nun schon 4 Monate! wirklich krass, wir haben schon mit vielen Handwerkern zu tun gehabt, aber sowas noch nie erlebt.

    Das ist leider im Moment normal - bzgl. der Absprachen. Ich bekomme mein Haus auch nicht fertig - bin 7 Monate raus aus dem Plan. Das ist nun mal leider so - es herrscht Arbeitskraeftemangel und Materialmangel und viele Unternehmen optimieren sich leider auch (meine Erfahrung ist jedoch dass die Optimierung nicht der Grund ist - die kommen einfach nicht rum). Ist halt gerade sch****...

  • Hi Skeptiker, danke Dir, aber ich finde da nichts über die "Hohlraumefreie Verlegeung..." zwar einiges über "Dünnbett" bzw. "Dickbett" und diverse Schichten aber sonst nichts. Bin ich blind oder versteckt sich das hinter einer anderen Benamung?

    Sorry, vermutlich meine ich die DIN 18 157 Teil 1 (Stand April 2017), auf welche dann die DIN 18 352 verweist. Die VOB/C steht nur einmal auf Papier in der Büro-Bibliothek, weil ich für den Online-Zugang momentan zu geizig bin und heute aus der Ferne arbeite. Ich habe aus dem Gedächtnis zitiert und das soll man nur machen, wenn man sich zu 100 % sicher ist. Das war ich mir, stimmt aber wohl nicht :wall: … sorry!

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • soo, gefunden habe ich zwar nichts genaues im Netz, aber einem befreundeten Architekten angeschrieben, vielleicht hat er ja Zugriff. Jedenfalls will man sich das am Freitag mal anschauen, bis dahin passiert erstmal wieder... nichts.. Bin gespannt....

    Danke nochmal für Eure Unterstützung. :)

  • Kleine Anmerkung von mir noch dazu:


    Nachdem was da so auf dem Karton steht und was ich dazu im Netz gefunden habe, ist diese Fliese bezüglich der Rutschhemmung auf R10 / B geprüft. Im Außenbereich sollte die Rutschhemmung jedoch R10 V4 oder R11 sein. Diese Fliese ist ergo zu glatt für den Anwendungszweck.


    Ich habe die Fliese auch noch bei einem anderen Baumarkt gefunden Hornb.... Dort wird sie für innen und außen beworben. Schon Klasse was Baumärkte so machen.......... :wall:

    It doesn´t make sense to hire smart people and tell them what to do; we hire smart people so they can tell us what to do.

    Steve Jobs

  • Hallo MPI,

    danke für die Anmerkung.. :) dazu habe ich noch 2 Fragen, wäre prima, wenn du das beantworten könntest. Wie kann ich die Rutschhemmung auf dem Etikett entschlüsseln und wo bekomme ich das mit Rutschhemmung R10V4 bzw .11 für Außenbereich her? Ist das nur eine Empfehlung oder Vorschrift? So könnte ich Freitag nämlich fundiert argumentieren.. :)

    ich bin eh kurz davor die Kollegen gar nicht mehr auf das Grundstück zu lassen...

  • Die Forderung nach R11 bzw. R10 V4 kommt aus dem Arbeitsstättenrecht.

    z.B. DGUV Regel 108-003 - Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr (bisher: BGR 181) oder ASR A1.5


    Sie gilt streng genommen also nur für Arbeitsstätten.

    Gleichzeitig hat sie sich aber als anerkannte Regel der Technik etabliert.


    Wenn die Klasse nicht separat ausgewiesen wird, versteckt sie sich oft in der Bezeichnung. Bei den Bildern z.B. ist in der Artikelbezeichnung "... MATR10B ..." enthalten.

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

  • Die Forderung nach R11 bzw. R10 V4 kommt aus dem Arbeitsstättenrecht.

    z.B. DGUV Regel 108-003 - Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr (bisher: BGR 181) oder ASR A1.5

    Zufällig befasse ich mich mit dem Thema seit mehr als 25 Jahren....


    Nun für endmen:

    Die Landesbauordnungen schreiben i.d.R. vor, das Verkehrswege sicher sein müssen. Wann ein Verkehrsweg sicher ist, wird aber nicht beschrieben. Deshalb werden seit mehr als 30 Jahren die Merkblätter der BG´n und der gesetzlichen Unfallversicherung herangezogen, um Bodenbeläge entsprechend ihrer Nutzung und die dabei auftretenden gleitfördernden Medien in Bezug auf die Rutschhemmung zu berücksichtigen. Daraus ergibt sich, das ein Bodenbelag im Außenbereich, dann als sicher einzustufen ist, wenn er die Klassen R10 V4 oder R11 erfüllt.

    Wenn also ein Planer (wer hat eigentlich die Planung für die Außenfläche gemacht??) einen Bodenbelag für die Nutzung im Außenbereich plant, muss dieser Bodenbelag sicher sein. Ein zu glatter Bodenbelag ist aber nicht sicher.


    Wenn ein privater Auftraggeber die Fliesen/Bodenbelag selber aussucht und sagt:"Die will ich haben, bau mir die ein", müsste ein Fachmann (Verleger) darauf hinweisen, dass das Material für den Zweck aufgrund der fehlenden Rutschhemmung nicht geeignet ist. Wenn dieser das tut, kommt es durchaus vor, das er vom Auftraggeber "von der Gewährleistung freigeschrieben wird. Passiert dann ein Unfall, wird oft trotzdem geklagt. Nun gibt es Gerichtsurteile die dahin tendieren, das der Privatmann/-frau das so beauftragt hat und "selber schuld" sei, das er sich das Genick gebrochen hat, andere Urteile sagen, das der Fachmann den Bodenbelag garnicht hätte einbauen dürfen da er ja wußte dass das zu einer Gefahr führt. Also vor Gericht und auf hoher See...

    Das Thema rutschhemmende Eigenschaften von Bodenbelägen wird leider immernoch unterschätzt und es herrscht auch immernoch viel Unsicherheit und fehlendes Wissen. Jedoch zeigen die Unfallstatistiken, dass das Thema entsprechend gewürdigt werden muss, da ein Großteil des Unfallgeschehens auf sog. SRS (Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle) zurückzuführen ist.

    Wenn der Galabauer das Material vorgeschlagen hat, liegt hier aus meiner Sicht ein Beratungsfehler vor; wenn er die komplette Baumassnahme geplant hat, dann ein Planungsfehler. Für beides wäre er haftbar.


    @debakel: Ja die Forderungen stehen im Arbeitsstättenrecht, nichts desto trotz werden sie auch als verlängerter Arm der LBO´s angewendet und das schon seit Jahrzehnten.

    Es gibt auch noch andere Merkblätter, die sich mit Fußgängerflächen befassen, z.B. FGSV 407. Dort werden andere Messverfahren eingesetzt (die ich selbst im übrigen auch schon seit mehr als 25 Jahren durchführe). Die darin genannten Mindestwerte schafft die Fliese nicht, das kann ich sehen! Gib bei google gern mal MPI und Rutschhemmung ein.......


    Allgemein möchte ich noch hinzufügen: Als ich den Thread geschrieben habe, war mir schon klar, das da was kommen wird. ;)

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    Steve Jobs

  • Off-Topic:

    Danke für den wieder mal sehr informativen Beitrag. Kurz knackig, die wichtigen Infos drin :thumbsup:

    Nothing is forever, except death, taxes and bad design


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  • Hallo MPI,

    vielen Dank für die super Erläuterung!!

    Der Auftragnehmer hat uns 7 verschiedene Fliesen zum Aussuchen zur Verfügung gestellt, davon haben wir uns eine rausgesucht, die war dann bei seiner Bestellung angeblich nicht mehr lieferbar also hat er diese besorgt ( quasi gleich von der Farbgebung ). Hierfür wollte er noch einen Mehrpreis durchdrücken weil sie viel teurer wären..( und jetzt erfahre ich, das die Teile aus dem Baumarkt sind und 20 Euro/qm kosten.. )

    Das besondere ist, das ich ihn im Vorfeld extra auf Rutschhemmung im Außenbereich angesprochen habe und explizit darauf hin gewiesen habe das die Fließen unbedingt die entsprechenden Kriterien erfüllen müssen. Mein Vater hatte die elterliche Terrasse damals selbst erneuert und dabei die falschen Fließen benutzt, das gab bei Nässe etliche Stürze, da die Fließen Spiegelglatt waren.

    Also ja, er hat ALLES geplant und besorgt.


    Viele Grüße

    Uwe

  • das ganze spricht für einen landschaftsgärtner mit seeeeehr viel gottvertrauen. (und recht wenig erfahrung)

    ........ und einigem an dreistigkeit ;)


    jetzt stellt sich plötzlich auch noch die frage , welche pampe er da noch für sein batzenkleben verwendet hat .......

    die vernunft könnte einem schon leid tun....

    sie verliert eigentlich immer