Vorstellung Grundriss ca. 170 m² EFH, ohne Keller

  • Hallo zusammen,


    ich möchte gerne unseren Grundriss vorstellen, den wir im orangenen Nachbarforum bereits vorgeplant haben. Die Idee des Grundrisses stammt von Katja 😊.

    Uns würde interessieren, ob euch dazu noch Verbesserungsideen einfallen und wo wir aus statischen Gründen noch Anpassungen vornehmen müssen bzw. auf was hier achten müssen.

    Alle erforderlichen Dokumente findet ihr im Anhang. Wenn was fehlt gebt bitte kurz Bescheid.


    Bebauungsplan/Einschränkungen

    Grösse des Grundstücks 477 m²

    Hang Nein

    GRZ 0,3 (B-Plan von 1989)

    GFZ 0,8

    Baufenster, Baulinie und -grenze 14 x 14 Meter

    Randbebauung Süden/Norden 5 M; Osten/Westen 2,50 M

    Anzahl Stellplatz 2 (nebeneinander)

    Geschossigkeit 2

    Dachform Satteldach

    Stilrichtung

    Ausrichtung Norden + Südterrasse

    Maximale Höhen/Begrenzungen Fußbodenoberk. EG 0,6 Meter

    Traufhöhe 6,4 Meter

    Firsthöhe 11,5 Meter


    Anforderungen der Bauherren

    Stilrichtung, Dachform, Gebäudetyp Satteldach

    Keller, Geschosse Kein Keller, 2 Geschosse

    Anzahl der Personen, Alter 3: 33, 32 und 1,5 Jahre (4. Geplant)

    Raumbedarf im EG, OG EG: Küche, Wohnzimmer, Gästezimmer, Gäste-

    WC/Dusche, Technikraum, Abstellkammer, SPK

    OG: Bad, HWR, Arbeitsecke, Schlafzimmer, 2

    Kinderzimmer

    Büro: Familiennutzung oder Homeoffice? Homeoffice 3 Tage pro Woche

    Schlafgäste pro Jahr ca. 1 Mal im Monat kommen Schwiegereltern

    übers Wochenende; zusätzlich ca. 3 – 6 pro Jahr

    offene oder geschlossene Architektur offen

    konservativ oder moderne Bauweise modern?

    offene Küche, Kochinsel offen, wenn möglich Insel aber kein Muss

    Anzahl Essplätze

    Kamin Nein

    Musik/Stereowand In Gästezimmer soll „Kino“ integriert werden;

    7.2.4 Boxen + Leinwand oder TV (bereits vorhanden)

    Balkon, Dachterrasse Nein

    Garage, Carport Doppelcarport (ca. 6 B x 6 L + evtl. Geräteraum (6

    B x 3 L)

    Warum ist der Entwurf so geworden, wie er jetzt ist?

    Historie siehe https://www.hausbau-forum.de/t…keller-mit-carport.43536/


    Was ist die wichtigste/grundlegende Frage zum Grundriss in 130 Zeichen zusammengefasst?


    Das Schlafzimmer im OG ist etwas klein, um dort unser Bett + Nachttische unterzubekommen. Unser Bett ist 2,20 Meter breit und die Nachttische jeweils 0,73 Meter, wobei es sicher etwas schmälere Nachttische gibt, aber es wäre gut, wenn wir min. auf eine Stellfläche von 3,20 Meter kämen.

    Zudem suchen wir noch nach einem optimalen Platz für unser Klavier (1,47 Meter x 0,55 Meter).

    Was müssen wir bezüglich Statik beim Grundriss beachten? Ist das alles so umsetzbar oder nur mit hohen Zusatzkosten?

    Ist der Technikraum im EG groß genug?

    Aus unserer Sich muss dort unterkommen:

    - LWWP + Warmwasserspeicher (Tendenz geht zu Vaillant Aerotherm Plus)

    - PV

    - Lüftung

    - Großer Verteilerkasten für Elektro & Smarthome (KNX oder Loxone)

    - Netzwerkschrank mit Patchpanel, Switch, NAS

    - Mehrspartenanschluss


    Übersicht über unsere Möbel, die wir gerne mitnehmen würden:

    Schlafzimmer:

    - Schrank 3,1 x 0,65 Meter

    - Bett 2,2 x 2,25 Meter


    Esszimmer:

    - Klavier 1,47 x 0,55 Meter

    - Esstisch 1,6 x 0,9 Meter (ausziehbar auf 2,4 x 0,9 Meter)


    Wohnzimmer:

    - Sofa mit Recamiere 3,12 x 1,65

    - Fernseher 1,73 Meter Breite


    Gästezimmer:

    - Schlafsofa 2,8 x 1,9 Meter (kein Muss)


    Außenbereich:


    Erdgeschoss:

    Die doppelte Flügeltür als Zugang zu Küche / Ess-/ Wohnzimmer möchten wir links und rechts kürzen - auf eine "einfache" Glastür, damit etwas mehr Platz für Küchenschränke und unser Sofa im Wohnzimmer ist. Zudem tendieren wir dazu den Fernseher im Wohnzimmer an der Westwand anzubringen, da wir aktuell in der Wohnung direkt gegenüber des Fernsehers ein Fenster haben. Das ist mehr als suboptimal. Unter der Treppe würden wir gerne einen Abstellraum vorsehen.


    Obergeschoss:

    Der Technikraum sowie das Büro sind aktuell etwas größer geplant als unbedingt notwendig.


    Ich hoffe ich habe nichts vergessen.


    LG

  • Zur Darstellung eines Gebäudeentwurfs gehören zwingend auch immer Schnitte und Ansichten, der Lageplan, wie 11ant schreibt, sowieso, der dann aber bitte genordet.


    (Pro Geschoss reicht ein Grundriss, der aber dafür dann bitte lesbar, passend und sinnvoll möbliert, und vor allem alle Grundrisse im selben Maßstab - am sinnvollsten in 1:100. Ja, ich weiß, CAD ist maßstabslos. Dennoch wäre 1:100 für diesen Entwurfsstand sinnvoll! Und Treppen sind erst durch Darstellung der Lauflinien sicher und richtig lesbar.)


    Spontan stellt sich mir die Frage, wie die Fenster ihre Plätze gefunden haben. Umso spannender fände ich die Ansichten!

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


    Der Betreiberverein dieses Forums freut sich über Spenden von Fragenden, denen hier kostenlos geholfen wurde. Kurze Wege führen über Paypal oder eine Banküberweisung. Beiträge und Beitragsteile als Moderator ab 04/23 kursiv gesetzt.

    Einmal editiert, zuletzt von Skeptiker () aus folgendem Grund: 3. Absatz ergänzt

  • Die genannten Unterlagen werden von unserer Architektin im Laufe der nächsten Woche erstellt. Ich stelle diese dann direkt hier ein.

    Ich dachte eher an eine eigene Einfügung des bestehenden Entwurfes deinerseits in den Lageplan.

    Gibt es eigentlich ein Katalogmodell, auf dem der Architektinnenvorschlag und Katjas Bearbeitung basieren ?

  • Meinst du so?


    Ein Katalogmodell ist mir für keinen der Grundrisse bekannt.

    Unser erster Grundriss, der im orangenen Forum diskutiert wurde war ein alter Grundriss eines anderen Kunden des Hausanbieters.

    Der Grundriss unserer Architektin sowie der von Katja sind meines Wissens nach frei entworfen.

  • Da kannst Du ja nur hoffen dass der linke Nachbar nie einen Zaun an seine Grundstücksgrenze setzt, sonst brauchst Du eine Drehplatte, um mit einem Auto in deine Garage zu kommen.

  • Aber die Einfahrt in unser Grundstück ist 4,70 Meter breit

    und 5m tief. Probier's halt selber mal aus, auf der Fläche von 2 Stellplätzen eine 90 Grad Kurve zu fahren. Geht bestimmt. Ich woltlte da allerdings nicht jeden Tag rückwärts rausfahren.

  • Am linken Grundstück steht bereits an der Grundstücksgrenze ein Zaun. Aber die Einfahrt in unser Grundstück ist 4,70 Meter breit. Ist das nicht ausreichend?

    Ich zitiere 'mal aus der:

    § 2

    Zu- und Abfahrten

    ...

    (2) Die Fahrbahnen von Zu- und Abfahrten vor Mittel- und Großgaragen müssen mindestens 2,75 m breit sein; bei Kurven muß der Radius des inneren Fahrbahnrandes mindestens 5 m betragen. Breitere Fahrbahnen können in Kurven mit Innenradien von weniger als 10 m verlangt werden, wenn dies wegen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs erforderlich ist. Für Fahrbahnen im Bereich von Zu- und Abfahrtssperren genügt eine Breite von 2,3 m.

    Ja, mir ist klar, dass es sich bei Eurem Carport nicht um eine Mittelgarage handelt und erst recht um keine Großgarage, aber sinnvoll ist die Regelung für fast alle Stellplätze. Sie geht auf die EAR der FGSV zurück (aktuell: EAR 2005) und die ist eine a.R.d.T..


    Ganz konkret addieren sich 2,75 m Fahrbahnbreite und 5,0 m Radius des Wendekreises auf 7,75 m auf, wo bis zur Terrasse nur 5,0 m zur Verfügung stehen. Man wird die Grundstücksgrenze sicherlich nicht rechtwinklig kreuzen, aber verdammt knapp wird es schon. Wer einen sparsamen Kleinwagen fährt, dürfte auf der Hausseite keine Probleme bekommen, mit einem Mittelklassewagen auf der Seite an der Grundstücksgrenze aber schon.


    (Ich finde andere Punkte an dem Entwurf wichtiger, mag darüber aber erst schreiben, wenn ich die Ansichten und Schnitte gesehen habe.)

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


    Der Betreiberverein dieses Forums freut sich über Spenden von Fragenden, denen hier kostenlos geholfen wurde. Kurze Wege führen über Paypal oder eine Banküberweisung. Beiträge und Beitragsteile als Moderator ab 04/23 kursiv gesetzt.

  • Ok, wenn wir schon etwas schief in das Grundstück einfahren würden wäre es schon besser machbar oder?

    Wir werden auf jeden Fall versuchen das auf dem Grundstück zu testen und einfach mal mit dem Auto drauf fahren.

    Für die Ausfahrt haben wir uns gedacht, dass wir rückwärts in den Platz zwischen Hauswestseite und Nachbarzaun fahren können und dann gerade aus raus.

    Also in etwa so:

    Stellen wir uns das auch zu einfach vor?

    Wäre die Zufahrt ohne die Terrasse in Ordnung? Wir könnten die Terrasse T1 evtl. auch nach Westen verlegen.

    Das Grundstück links von uns wird momentan nicht bebaut - aber das kann sich natürlich ändern.

    Wenn die Terrasse T1 im Westen läge bestünde die Gefahr dass die Terrasse T1 bei Bebauung des Nachbargrundstücks zukünftig im Schatten liegt.

    Daher wäre T1 im Süden unser Favorit aber die Zufahrt ist natürlich ein wichtiger Punkt, da täglich genutzt.


    Wir haben heute mit unserer Architektin gesprochen, der wir die Pläne für den Entwurf geschickt haben.

    Sie muss noch abklären, wie groß der Technikraum im EG min. werden muss, damit die Technik rein passt.

    Sie hatte schon angeregt, dass es u.U. möglich sein könnte die Lüftungsanlage in den HWR des OG zu verlegen. Aber auch das muss sie noch abklären.

    Ist das eine gute Idee? Gibt das Probleme mit Lärm o.Ä.?

    Sie wird die Pläne zeichnen und uns Anfang nächster Woche zukommen lassen.

  • bestünde die Gefahr dass die Terrasse T1 bei Bebauung des Nachbargrundstücks zukünftig im Schatten liegt.

    ich halte das für eine große Fehlannahme - wer braucht denn "sonnige" Terrassen?!
    In der überwiegenden Zeit des Jahre ist es in der Sonne viel zu heiß, man braucht Schatten.


    Ich habe ein Südterrasse und mir daher auch ein großes Glasdach mit Markise gegönnt (die ständig kaputt ist, anderes Thema) - aber selbst die Markise lässt ordentlich Wärmestrahlung durch und ich sitze da ungern. Ich gäbe viel für eine Terrasse die durch ein Gebäude verschattet ist.
    Naja, vielleicht dann beim Poolhaus ;)

  • Jepp, auch mein Gedanke.


    Nachbarn haben eine Nordterrasse, auch noch überdacht - was beneide ich die darum! Bzw die Südterrasse haben sie komplett einwachsen lassen.

    Wir haben Osten und Süden. Beides zu heiß. Das eine wird morgens aufgeheizt, hat abends zwar Schatten, aber dank der Tageshitze unbrauchbar. Ich überlege schon die ganze Zeit, wie wir mit Pflanzen und Stahlgestelle etwas optisch ansprechendes und nutzbares hier hinbekommen können.


    Wenn, dann würde ich eine West/Nordterrasse machen. Die heizt sich nicht so auf

    Nothing is forever, except death, taxes and bad design


    Der Betreiberverein dieses Forums freut sich über Spenden von Fragenden, denen hier kostenlos geholfen wurde. Kurze Wege führen über Paypal oder eine Banküberweisung


  • Also für den Sommer hatten wir ohnehin geplant "nur" die Nordterrasse zu nutzen.

    Wir haben aktuell einen Westgarten und merken gerade selbst, dass es an heißen Tagen unerträglich ist.

    Die Überlegung der Südterrasse war diese vor allem im Frühling / Herbst bzw. morgens zu nutzen, wenn es auf der Nordterrasse noch zu frisch ist.

    Die Frage bei der Westterrasse ist, ob die gegenüber der Nordterrasse überhaupt einen Vorteil hätte, wenn ohnehin vom Nachbargebäude verschattet?

    Oder ob es dann nicht sogar sinnvoller wäre nur mit Nordterrasse zu planen?

  • ... Markise ..., die ständig kaputt ist ...

    Off-Topic:

    Ich hatte mal vor vielen Jahren eine Seniorin als Mitbauherrin. Den Vorschlag, ihren Balkon mit einer Markise zu verschatten, hat sie kategorisch abgelehnt mit der Begründung, so etwas habe sie ihr Leben lang verkauft, und so ein Mist käme ihr nicht ans Haus. :D

    __________________
    Gruß aus Oranienburg
    Thomas

  • Der B-Plan ist von 1989 und daher gilt für die GRZ nur die Grundfläche des Hauses. Alles andere ist "egal". So wurde es uns zumindest gesagt.

    Die Geschichte, dass Garagen etc. mit 50% zur GRZ gerechnet werden kam erst 1990.

  • Der B-Plan ist von 1989 und daher gilt für die GRZ nur die Grundfläche des Hauses. Alles andere ist "egal". So wurde es uns zumindest gesagt.

    Klar. es gilt immer die Fassung der BauNVo, die zum Erlaßzeitpunkt des B-PLans gültig war, aber ich kann mich an keine Version erinnern, bei der NUR das Gebäude zählt(e)

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • ich kann mich an keine Version erinnern, bei der NUR das Gebäude zählt(e)

    Zitat BauNVO 1968, 1977, 1962 ähnlich:

    "§ 19 Grundflächenzahl, zulässige Grundfläche

    (4) Auf die zulässige Grundfläche werden die Grundflächen von Nebenanlagen im Sinne des § 14 nicht angerechnet. Das gleiche gilt für Balkone, Loggien, Terrassen sowie für bauliche Anlagen, soweit sie nach Landesrecht im Bauwich oder in den Abstandsflächen zulässig sind oder zugelassen werden können."


    Zitat BauNVO 1990:

    "(4) Bei der Ermittlung der Grundfläche sind die Grundflächen von

    1. Garagen und Stellplätzen mit ihren Zufahrten,
    2. Nebenanlagen im Sinne des § 14,
    3. baulichen Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird,

    mitzurechnen. Die zulässige Grundfläche darf durch die Grundflächen der in Satz 1 bezeichneten Anlagen bis zu 50 vom Hundert überschritten werden, höchstens jedoch bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8; weitere Überschreitungen in geringfügigem Ausmaß können zugelassen werden. Im Bebauungsplan können von Satz 2 abweichende Bestimmungen getroffen werden. Soweit der Bebauungsplan nichts anderes festsetzt, kann im Einzelfall von der Einhaltung der sich aus Satz 2 ergebenden Grenzen abgesehen werden

    1. bei Überschreitungen mit geringfügigen Auswirkungen auf die natürlichen Funktionen des Bodens oder
    2. wenn die Einhaltung der Grenzen zu einer wesentlichen Erschwerung der zweckentsprechenden Grundstücksnutzung führen würde.

    Zitat Ende, leider kann ich die Formatierung nicht ändern.


    Quelle


    Vor 1990 werden nicht einmal Balkone usw. angerechnet.


    Ich hatte erst letztes Jahr wieder so einen Bauantrag. Erstaunlich, was da bei GRZ/GFZ 0,2/0,4 aufs Grundstück passt.

    __________________
    Gruß aus Oranienburg
    Thomas

  • Der komplette Plan (inkl. der Ansichten und des Schnittes) sind zur Beurteilung tatsächlich unerlässlich (siehe skeptiker!)


    Die Situierung auf dem Grundstück, andere hatten es ja auch schon geschrieben, ist aber mindestens mal ... ungewöhnlich... :eek:


    Ich hätte eine Garage/ Carport/ Stellplatz auf dem kürzest möglichen Weg gewählt: geradeaus rein! (und wieder raus). Das Manövrieren zwischen Haus und Gartenzaun mag beim Einparken noch machbar sein (nicht bequem, aber machbar); dort rückwärts auszurangieren aber ist dann doch mehr als unpraktisch.


    Zudem wird die gesamte südliche Fläche zur Straße. Der kürzere Weg (geradeaus rein) wäre derjenige, der weniger Fläche versiegelt, der weniger Pflasterfläche benötigt (will ja auch bezahlt werden) und man baut sich weniger Verkehrsfläche auf das Grundstück.

  • Das Argument verstehe ich.

    Aber wenn wir direkt gerade raus reinfahren würden hieße das, dass wir rückwärts rausfahren müssen oder?

    Je nachdem wie die Autos vor dem Grundstück geparkt sind müssten wir dann auch den ganzen Weg vor dem Grundstück rückwärts rausfahren.

    Das wollten wir vermeiden. Aber wenn die ganze Zufahrt nicht so funktioniert wie von uns gedacht müssen wir vielleicht auch ganz umplanen.

    Wir haben auch gerade von der Architektin die Rückmeldung erhalten, dass sie den Entwurf so wie er ist nicht übertragen kann. Der Technikraum muss min. 10 m² haben im EG, da sonst nicht ausreichend Platz für die Technik wäre..


    Ist es realistisch, dass wenn die Garage im Westen ist die Ausfahrt so in etwa realisierbar wäre:

    Der rote Kasten soll das Carport / die Garage darstellen.

    Sprich wir würden rückwärts aus dem Carport fahren und dann gerade aus aus dem Grundstück raus.

    Oder würdet ihr dann immer auch rückwärts aus dem Grundstück fahren?

    Würdet ihr den Hauseingang in dem Fall im Westen - z.B. unter dem Carport oder im Süden planen?

  • zum Thema rückwärts rausfahren - ich hab auch eine große Einfahrt, die Zufahrt ist nicht 90° zudem an einer T-Kreuzung.

    Daher haben wir einen Stellplatz seitlich vom haus (mit Rasenwaben), damit man rückwärst da reinstoßen kann und dann vorwärts durchs Hoftor fährt.


    Schöner Plan. Der Stellplatz ich auch praktisch wenn mal 3 Autos zu besuch kommen. Aber zum rückwärts rausfahren brauchen wir ihn nicht. An seine eigene Einfahrt, egal wie eng, gewöhnt man sich, die fährt man im Schlaf.




    Bei euch ihr könntet doch problemlos geradeaus rückwärts rausfahren, einschlagen und rückwärts auf Haus Nr 44 zu und dann drehen und Vorwärts aus der Sackgasse raus. Würde ich jetzt kein Problem sehen.

  • Das Problem ist, dass wenn der Nachbar mit der Hausnummer 44 mit seinem Auto nicht in der Garage steht sondern davor wird der Wendehammer schon recht eng. Aber ok, im schlimmsten Fall muss man dann manchmal rückwärts die Sackgasse runter.


    Bevor ich jetzt unsere Architektin einen neuen Entwurf mit Carport im Westen zeichnen lasse noch eine Frage.

    Wir haben im B-Plan ein Baufenster von 14 x 14 Meter und links und rechts 2,5 Meter Abstand zum Nachbarn.

    Die Vermessung hat ergeben, dass das Grundstück real an der schmalsten Stelle jedoch 19,46 Meter ist.

    Wenn wir den Carport mit 6 Meter Breite planen würden dann dürfte unser Haus 10,96 Meter breit werden oder?

    Damit hätten wir immer noch 2,5 Meter Abstand zum Nachbarn im Osten und die 0,46 Meter, die das Grundstück breiter ist als im B-Plan angegeben käme dem Carport zu Gute korrekt?


    Ich denke dann lassen wir nochmal einen ganz neuen Entwurf zeichnen mit folgenden Vorgaben:

    - Doppelcarport im Westen

    - Terrasse im Norden

    - Hauseingang auf Südseite

  • Das Problem ist, dass wenn der Nachbar mit der Hausnummer 44 mit seinem Auto nicht in der Garage steht sondern davor wird der Wendehammer schon recht eng. Aber ok, im schlimmsten Fall muss man dann manchmal rückwärts die Sackgasse runter.

    würde mich wundern wenn man da parken dürfte. Da muss sich der Nachbar halt von der geliebten Praxis verabschieden.

    Du hast den Wendehammer ja nicht (über deine Erschließungsbeiträge) bezahlt, damit der Nachbar einen Stellplatz hat!

  • Auf dem Wendehammer hat der Nachbar nicht zu parken. Es ist ja ein "Wendehammer" und kein "Parkhammer".


    Interessanterweise haben beide Nachbarn kaum Stauraum vor deren Garage. Üblich sind hier 5m. Davon kann aber abgewichen werden, wenn es sich um eine Anwohnerstraße handelt und ein kurze Zeit dort stehendes Auto (die Zeit zum Aussteigen, Garagentor öffnen, wieder einsteigen,...) den Verkehr nicht großartig behindert. Auf einer befahreneren Straße wäre dies nicht statthaft.


    Parken ist dort jedoch nicht gestattet.

  • würde mich wundern wenn man da parken dürfte.


    Auf dem Wendehammer hat der Nachbar nicht zu parken.

    Viel "Spass", dass durchzusetzen. Insbesondere bei Nachbarn älteren Semesters. Ich hatte solche Superparknachbarn bei unserem alten Haus, beide + 20 Jahre älter als ich.

    Da hab ich "Jungspund" doch glatt gewagt anders zu parken (parallell zum Zaun statt 90°) als die sich das gedacht hatten. Darauf hin hatte ich Freunde fürs Leben gewonnen

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen