Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich dem Bau einer weiteren Garage für unseren neuen Camper auf unserem Grundstück.
Das Grundstück ist ca. 1400 qm groß und wir haben keine Probleme die Abständen zu unseren Nachbarn einzuhalten.
Allerdings steht in unserem B-Plan folgendes:
„Je Grundstück ist nur eine Zufahrt von maximal 4,00 Breite zulässig“. Und
„Je Grundstück ist maximal eine Garage oder Carport zu lustig. Je Grundstück ist außerdem die Errichtung maximal einer Genehmigungsverfahren Nebenanlage zulässig.“
Jetzt ist es aber so, dass wir damals zwei Grundstücke gekauft haben. Das EFH steht in der Mitte über beide Grundstücke.
Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass wir die zweite Garage für unseren Camper genehmigt bekommen?
Grundsätzlich sind es ja zwei Grundstücke, oder?
Oder gibt es eine Idee mit welcher Begründung dieses ggf. funktionieren würde?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen….
Mangolina