Welches Erdkabel für Strom am Gartenhaus

  • Hallo Forengemeinde,


    Ich plane gerade an der Elektrik für mein Gartenhaus. Das Fundament, dienPflasterarbeiten und das Leerrohr sind bereits fertig. Das Leerrohr hat eine Länge von 22m + ca 5m bis zum Stromkasten im Haus.


    Ich würde gerne die Elektroarbeiten im Vorfeld selbst machen und anschließend von meinem örtlichen Elektriker dann anschließen und noch mal prüfen lassen. Strom am Gartenhaus benötigt es vorwiegend für Licht und ein paar Steckdosen für Rasenmäher. Eigentlich nichts Spektakuläres.


    Zur konkreten Frage:


    Das Erdkabel sollte die Kennung NYY haben.

    Es gibt solche dreiadrig und fünfadrig.

    Darüberhinaus mit verschiedenen Durchmesser (1,5 oder 2,5).


    Wäre hier die Wahl für ein Erdkabel mit dem Typ NYY 5x1,5 empfehlenswert?


    Oder reicht ein dreiadriges Kabel?


    Grüße

    Chrisy

  • Noch als Ergänzung: 5x2,5 wäre vom Durchmesser für das durchlassrohr zum Keller rein vermutlich zu dick, da gehen bereits Kabel für das Wärmepumpeenaussengerät usw durch.

  • Für eine 230 V LED (6W) Leuchte wird wohl ein 3* 1,5 mm² reichen, für eine 400 V 16/32A Kraftsteckdose sicher nicht.


    Wieviel schlauer bist Du jetzt? Vermutlich 0,0. So ohne Angabe der geplanten/zu erwartenden Lasten wird Dir hier keiner was sagen können.

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Das Fundament, dienPflasterarbeiten und das Leerrohr sind bereits fertig.


    Ich würde gerne die Elektroarbeiten im Vorfeld selbst machen

    Leerrohr liegt, also sind die Vorarbeiten doch erledigt.



    und anschließend von meinem örtlichen Elektriker dann anschließen und noch mal prüfen lassen.

    Hast Du schon einen Elektriker? Ich bezweifle, dass ein Elektriker vorbei kommt um 3 Adern aufzulegen, höchstens für eine mehr als nur üppige Pauschale. Ich würde erst einmal das Thema Elektriker klären, denn Kleinstaufträge sind bei der derzeitigen Auftragslage nicht gerade beliebt. Es wäre also gut möglich, dass Dich das Auflegen der Adern genau so teuer kommt als wenn er auch das Kabel mit einzieht.


    3 x 2.5 könnte evtl. passen, dürfte aber bei 25m hinsichtlich Spannungsfall (3%) schon grenzwertig sein. Da muss der Elektriker schauen wo er das aufklemmen kann (Zählerschrank, UV). Vorsicherung mit LS Char. B oder C sollte auch funktionieren. Einfach an einer Verteilerdose oder an der nächstegelegenen "Steckdose" aufklemmen, das wird nichts.


    Wenn das nicht geklärt ist, würde ich noch kein Kabel verlegen, sonst muss evtl. der Auslösestrom des LS reduziert werden, und dann war´s das mit dem Rasenmäher, zumindest wenn es sich um ein größeres Modell handelt. Gerade wenn auch Verbraucher mit höherer el. Leistung angeschlossen werden sollen, würde ich den Spannungsfall sehr genau im Auge behalten, zumal beim Rasenmäher gerne noch xx Meter "Verlängerungsleitung" angeschlossen werden. Das gilt auch wenn mehrere Verbraucher an diesem Kreis betrieben werden sollen (Elektrogrill o.ä.).


    Das folgende Bildchen hatte ich vor Jahren mal gepostet, dürfte auch heute noch aktuell sein.



    Der Elektriker sollte also schauen, wo er diesen Kreis aufklemmen kann (darf).

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  • Off-Topic:

    Jetzt habe ich an mir gezweifelt, hantiere ich doch seit 1968 mit dem Begriff Spannungsabfall.

    Nur gut, dass fleißige Zeitgenossen alte TGL- und Datenblätter scannen und publizieren.

    Ich finde den Begriff auch zutreffender, fällt doch die Spannung um einen bestimmten Betrag ab und nicht runter, wie der Begriff Spannungsfall sugeriert.

    Die Normenverfasser waren vermutlich diejenigen, die sich als Lehrlinge in die Werkzeugausgabe schicken ließen, um eine Spannungsabfalleimer abzuholen. :D




    Wenn Dich ein Laie nicht versteht, so heißt das noch lange nicht, dass du ein Fachmann bist.



    M.G.Wetrow

  • Jetzt habe ich an mir gezweifelt, hantiere ich doch seit 1968 mit dem Begriff Spannungsabfall.

    Off-Topic:

    Ich muss gestehen, dass mir der Spannungsabfall auch immer auf der Zunge liegt, und so hatte ich das in jungen Jahren auch noch gelernt. Es gab auch die abfallende Flanke, vielleicht von hinabfallend abgeleitet, und nicht nur eine "fallende" Flanke. Als Erstsemester bekam man dann von einigen Profs eine Breitseite, wenn man von -abfall oder abfallend gesprochen (oder gar geschrieben) hat. Zwischenzeitlich dürfte sich Spannungsfall etabliert haben.

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  • Als Erstsemester bekam man dann von einigen Profs eine Breitseite, wenn man von -abfall oder abfallend gesprochen (oder gar geschrieben) hat.

    Dann waren Deine Profs wohl die vergnatzten ehemaligen Lehrlinge, die ihre "Überlegenheit" dann an den Jüngeren ausleben mussten.




    Wenn Dich ein Laie nicht versteht, so heißt das noch lange nicht, dass du ein Fachmann bist.



    M.G.Wetrow

  • Warum so geizig?

    Wenn schon im Gartenhaus Strom, dann sollte da auch 16A möglich sein. ein Elektrorasenmäher hat schon mal 3 KW

    oder ein gescheider Hochdruckreiniger oder oder....

    2,5mm² und gut.

    Ich wäre ja für 5x2,5mm² besser "haben" als "solltehaben".


    Off-Topic:

    Ich darf jetzt dann vernutlich das zweite mal die verbindung zwischen Garage und Haus aufgraben, samt Pflaster.

    Zu wenig leerrohr und zu klein.

    Vor 15 Jahren aufgegraben weil PV dazu kam. und "nur" ein 30er Leerrohr reingelegt. Und jetzt... wieder zu wenig.....

    die ganze ...... nochmal..... :wall: :thumbsup:

    Wir haben Chaos und Bürokratie, Made in made in Germany, Propaganda und Poesie, Made in Germany

    Wir können am Glücksrad die Geschichte drehen, auf Stelzen über Leichen gehen, Bis zum Mittelmeer mit Feuer spucken, die Eins am Schießstand und Autoscooter...Made in Germany

  • 2,5mm² und gut.

    Also, 3 x 1,5 haben wir, denke ich, begraben. Das wird bei der Länge nichts, höchstens man setzt einen 6A LS, und das macht sicherlich gar keinen Spaß.

    Die 3x2,5 könnten knapp werden, Begründung hatte ich oben ja schon geschrieben. Vielleicht reicht es auch, das sagt mir meine Glaskugel nicht. Der TE schreibt zwar von 20m + ca. 5m, das wäre also gerade noch so im Grenzbereich, aber wie schnell werden daraus 28m oder 30m oder was weiß ich. Kommt halt darauf an, wo man anklemmen kann, und was dann "ca. 5m" bedeutet.

    Die Leitungslängen abzuschätzen ist schwierig, da liegt man schnell daneben. Messen ist das Mittel der Wahl.


    Ob man in einer Gartenhütte unbedingt 3 Außenleiter braucht? Für den üblichen Anwender wohl eher nicht, auch wenn es motorbetriebene Maschinen gibt die bevorzugt so anzuschließen sind.

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  • Laut 100-520 SOLL der Spannungsfall für Beleuchtung 3%, für andere Betriebsmittel 5% nicht übersteigen.

    Mir fällt schon lange auf, dass die 5% praktisch nie erwähnt werden.

    Die 3% für Beleuchtung hat mit LED-Beleuchtung sowieso ihre Begründung verloren.


    Bei Spannungsfall geht es explizit NICHT um Sicherheitsaspekte (Schleifenimpedanz etc. MUSS passen, das ist klar).


    Und gerade wenn man eine Leitung für eine ganz seltene Spitzenlast auslegt (3,5kW Gartenhäcksler, 3h pro Jahr) - dann ist der Verbauchsapsekt sowohl unter wirtschaftlichen als auch Nachhaltigkeitsaspekten - völlig nachrangig.

  • ... Pflasterarbeiten und das Leerrohr sind bereits fertig. Das Leerrohr hat eine Länge von 22m + ca 5m bis zum Stromkasten im Haus. ... Das Erdkabel sollte die Kennung NYY haben. Es gibt solche dreiadrig und fünfadrig. Darüberhinaus mit verschiedenen Durchmesser (1,5 oder 2,5).

    Als elektrotechnischer Laie frage ich mich, ob man ein NYY 3 x 2,5 mm2 oder 5 x 2,5 mm2 über die genannte Distanz von 30 m durch ein Schutzrohr geschoben bzw. gezogen bekommt.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Als elektrotechnischer Laie frage ich mich, ob man ein NYY 3 x 2,5 mm2 oder 5 x 2,5 mm2 über die genannte Distanz von 30 m durch ein Schutzrohr geschoben bzw. gezogen bekommt.

    beim richtigen Durchmessers des Schutzrohrs und korrekter Verlegung - kein Problem das durchzuziehen.


    Wenn natürlich ein Haufen Dreck im Rohr ist, es in Schlangenlinien und am Ende mit harten Bögen und dazu noch viel zu klein verlegt wurde, dann natürlich nicht.

  • Wenn schon NYY, dann würde ich ein schwarzes nehmen.

    It doesn´t make sense to hire smart people and tell them what to do; we hire smart people so they can tell us what to do.

    Steve Jobs

  • Laut 100-520 SOLL der Spannungsfall für Beleuchtung 3%, für andere Betriebsmittel 5% nicht übersteigen.

    Off-Topic:

    Frage am Rande: in medizinischen Leitlinien heist "soll" soviel wie "muss". Umgangssprachlich heißt "soll" soviel wie "im Regelfall, meistens". Wie ist das hier?

  • Soll in technischen Normen bedeutet, dass man eine gute Argumentation für die nicht Einhaltung braucht.

    Aus meiner Sicht kann man die in so einem Fall führen..


    "soll" und "muss" sollte schon eine unterschiedliche Bedeutung haben, sonst wäre die Verwendung von beiden Termini ja sinnbefreit... Wir sind ja hier nicht in der Lyrik wo ich zur Belustigung des Lesers Synonyme verwende...

  • was bisher noch keiner irgendwie erwähnt hat , in den meisten gartenhäusern ist eine elektrische installation garnicht gestattet...

    die vernunft könnte einem schon leid tun....

    sie verliert eigentlich immer

  • was bisher noch keiner irgendwie erwähnt hat , in den meisten gartenhäusern ist eine elektrische installation garnicht gestattet...

    Meinst Du nach Bundeskleingartengesetz? Davon habe ich noch nie gehört!

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Aus meiner Sicht kann man die in so einem Fall führen..

    Jaein.

    Einerseits gibt es nicht nur die 0100-520, sondern auch noch eine 18015, und im Gartenhaus hängen dann Steckdosen UND Beleuchtung auf dem gleichen Kreis. Man könnte natürlich argumentieren, dass ein Gartenhaus kein Wohnraum ist, und dementsprechend auch abweichend genutzt wird.


    Nebenbei bemerkt, wenn ich mich richtig erinnere, dann sollen die 5% in der neuen 0100-520 nicht mehr enthalten sein, anscheinend wurde der komplette Anhang mit der Tabelle entfernt. Ich glaube irgendwo etwas von einem Entwurf gelesen zu haben, aber da müsste ich auch erst recherchieren. Anscheinend möchte man wieder zurück auf die ursprünglichen 3%, wie das vor ca. 10 oder 20 Jahren mal war.


    Frage am Rande: in medizinischen Leitlinien heist "soll" soviel wie "muss". Umgangssprachlich heißt "soll" soviel wie "im Regelfall, meistens". Wie ist das hier?

    Soll bedeutet soviel wie "muss", wenn es in anderen relevanten Normen für ein Produkt keine abweichenden Vorgaben gibt die man heranziehen könnte. Diese müssen üblicherweise den gleichen Sicherheits"standard" erfüllen, es darf also nicht zu einer Verschlechterung kommen. Weicht man ab, ohne auf anerkannte Alternativen verweisen zu können, dann wird es schwierig. Man müsste dann plausibel darlegen, warum man trotz Abweichung den gleichen Sicherheitsstandard erreicht,und warum die Soll-Vorgabe nicht genutzt wird.


    Ähnliches haben wir früher beispielweise bei Spezialleuchten gemacht, da waren die gängigen Normen für Beleuchtungseinrichtungen nur teilweise sinnvoll anwendbar. Auch die Anwendung von Fachgrundnormen führte nicht automatisch zum Ziel. Also hat man Anforderungen aus verschiedenen Normen zusammengestellt, und sich das im Zweifelsfall von einer benannten Stelle bestätigen lassen.

    Mit der Zeit wurde das dann in Teilen auch in neue Produktnormen übernommen.

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  • Off-Topic:
    Frage am Rande: in medizinischen Leitlinien heist "soll" soviel wie "muss". Umgangssprachlich heißt "soll" soviel wie "im Regelfall, meistens". Wie ist das hier?

    Einige Gewerke des Bauwesens haben sich die Mühe gemacht, diese Frage verbindlich für ihre Fachregeln zu beantworten:

    Zitat von Definition modaler Hilfsverben wie bspw. in der Fachregel des dt. Dachdeckerhandwerk
    Modale HilfsverbenBedeutungEigenschaftGründe
    Muss, müssenGebotunbedingt forderndäußerer Zwang, wie durch Rechtsvorschrift, sicherheitstechnische Forderung usw.
    Darf nicht, dürfen nichtVerbotunbedingt forderndäußerer Zwang, wie durch Rechtsvorschrift, sicherheitstechnische Forderung usw.
    Soll, sollenRegel
    bedingt fordernddurch Vereinbarung oder Verabredung, freiwillige Verpflichtung
    Soll nicht, sollen nichtRegel
    bedingt fordernddurch Vereinbarung oder Verabredung, freiwillige Verpflichtung
    Darf, dürfenErlaubnisfreistellendIn bestimmten Fällen darf vom Gebot aufgrund von vereinbarten Eigenschaften abgewichen werden.
    Muss nicht, müssen nichtErlaubnisfreistellendIn bestimmten Fällen darf vom Gebot aufgrund von vereinbarten Eigenschaften abgewichen werden.
    Sollte, sollenEmpfehlung, Richtlinieauswählend, anratend, empfehlendVon mehreren wird eine/r als Zweckmäßig empfohlen, ohne andere zu erwähnen oder auszuschließen usw..
    Sollen nicht, sollten nichtEmpfehlung, Richtlinieauswählend, anratend, empfehlendVon mehreren wird eine/r als Zweckmäßig empfohlen, ohne andere zu erwähnen oder auszuschließen usw..
    Kann, könnenunverbindlichVorliegen einer Fähigkeit, Möglichkeit: Es kann eine bestimmte Kraft ausgeübt werden; ein Balken kann eine Belastung tragen. expertenforum-bau.de/index.php?attachment/19230/
    Kann nicht, können nichtunverbindlichFehlen einer Fähigkeit oder Möglichkeit: Es kann eine bestimmte Kraft nicht ausgeübt werden; ein Balken kann eine Belastung nicht tragen. expertenforum-bau.de/index.php?attachment/19230/

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Nebenbei bemerkt, wenn ich mich richtig erinnere, dann sollen die 5% in der neuen 0100-520 nicht mehr enthalten sein, anscheinend wurde der komplette Anhang mit der Tabelle entfernt. Ich glaube irgendwo etwas von einem Entwurf gelesen zu haben, aber da müsste ich auch erst recherchieren. Anscheinend möchte man wieder zurück auf die ursprünglichen 3%, wie das vor ca. 10 oder 20 Jahren mal war.

    Das Thema ist ziemlich ausfuehrlich hier behandelt:


    https://www.elektro.net/file/show/94920/a68eb6/DE_2020_21_20-26_EA41_LOW.pdf