Neubau Löcher im Mauerwerk

  • Hallo zusammen, vor 2 Monaten wurde unser Haus aus kleinformatigen KS-Steinen gemauert. Sowie bei Innenwänden als auch bei Außenwänden sind Löcher zwischen den Steinen zu sehen, teilweise 1-1,5 cm breit.

    Ich sehe das als Mangel. Der Bauleiter meint aber, der Mauwerk wäre statisch in Ordnung und die Löcher bei Innenwänden werden beim Verputzen zugemacht, die Löcher bei Außenwänden werden mit der Dämmung (30 cm, da Passivhaus) zugemacht, das Vermörteln der Löcher wäre nicht notwendig. Ich finde die Aussage sehr mehrkwürdig. Was meint ihr?

  • Ich meine diese Aussage: "die Löcher bei Innenwänden werden beim Verputzen zugemacht, die Löcher bei Außenwänden werden mit der Dämmung (30 cm, da Passivhaus) zugemacht, das Vermörteln der Löcher wäre nicht notwendig". Die Meinung eines Wärmeschutzexperten würde mich sehr interessieren.

  • Leider wurde bisher nicht mitgeteilt, wass das für ein Mauerwerk sein soll.

    Es sieht nach Dünnbett mit unvermörtelten Stoßfugen aus.


    Stoßfugen größer 5 mm sind beidseitig mit einem geeigneten Mörtel zu verschließen. [NCI zu 8.1.5 NA.7 DIN EN 1996-1-1/NA]

    Das hat aber was mit der Standsicherheit zu tun und nahezu nichts mit dem Wärmeschutz.


    Kritischer ist das mangelhafte Überbindemaß, welches bei den Zwickelstücken anscheinend kleiner als 0,4h ist. Zudem noch perfekt übereinander angeordnet.

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

  • Wärmeschutzexperten

    Ich bin "nur" Architekt, aber wenn die Löcher ordnungsgemäß verschlossen werden und das WDVS fachgerecht verarbeitet wird, dann hat das keine Folgen.


    Du solltest Dich aber dringend um eine BQÜ kümmern!

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Können Sie bitte die Aussage des Bauleiters bewerten?

  • Ich bin "nur" Architekt, aber wenn die Löcher ordnungsgemäß verschlossen werden und das WDVS fachgerecht verarbeitet wird, dann hat das keine Folgen.


    Du solltest Dich aber dringend um eine BQÜ kümmern!

    Was heißt ordnungsgemäß? Und was bedeutet BQÜ?

  • Können Sie bitte die Aussage des Bauleiters bewerten?

    Wie bitte?


    Stoßfugen größer 5 mm sind beidseitig mit einem geeigneten Mörtel zu verschließen.

    Soll ich jetzt noch schreiben, dass die Aussage des Bauleiters "das Vermörteln der Löcher wäre nicht notwendig" so pauschal falsch ist?

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    5.Mose 27:18

  • die Löcher bei Außenwänden werden mit der Dämmung (30 cm, da Passivhaus) zugemacht,

    Rein aus Sicht der Wärmedämmung haben die Löcher keinen nennenswerten Einfluss. Der U-Wert der Wand wird primär über die beachtliche Wärmedämmung erreicht, die Löcher machen sich vielleicht irgendwo an 3. oder 4. Stelle hinter dem Komma bemerkbar. Das könnte man auch einfach rechnerisch nachweisen wenn alle Materialdaten bekannt sind. Der KS hat hier die Aufgabe die Tragfähigkeit sicherzustellen, gleichzeitig liefert er noch Speichermasse und Schallschutz. Mit der Wärmedämmung hat er (fast) nichts zu tun.

    Sind die Fugen verschlossen und die Wand verputzt, dann kann man den Einfluss auf den U-Wert ignorieren.


    Aus Sicht des Schallschutz haben die Fugen, sofern verschlossen und Wand verputzt, auch keinen Einfluss.


    EIn Mauerwerk hat aber noch andere Anforderungen zu erfüllen, aber da klinke ich mich aus, dafür gibt es hier Leute die wissen das viel besser.

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  • Architekten, Ingenieure, für ihr Gewerk (+-) auch Handwerksmeister, SV

    Mein Bauleiter ist ein Diplom-Ingenieur. Zu seinen Aufgaben bei unserem BV gehört u.a. alle Gewerke abzunehmen und die Qualität der Arbeiten zu überwachen.

    Er hat das Haus geplant, alle notwendigen Berechnungen (Statik, Wärmeschutz) und Genehmigungen erledigt. Ich habe einen Vertrag und er wird dafür bezahlt.

    Wen soll ich noch bezahlen? Soll ich ihm seinen Honorar kürzen? Was soll ich machen? ;(

  • Wenn DEIN Bauleiter tatsächlich DEIN Bauleiter ist, also von der ausführenden Firma wirtschaftlich unabhängig, dann wäre es super.

    Nur glaube ich das irgendwie nicht.

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    5.Mose 27:18

  • Wenn DEIN Bauleiter tatsächlich DEIN Bauleiter ist, also von der ausführenden Firma wirtschaftlich unabhängig, dann wäre es super.

    Nur glaube ich das irgendwie nicht.

    Er ist "mein Bauleiter" und soll eigentlich meine Interessen vertreten. Wir haben einen Vertrag miteinander. Er vergibt einzelne Gewerke an die Firmen. Mit der Firma, die Mauerarbeiten erledigt hat, hat er aber eine langjährige Beziehung.

  • Zu seinen Aufgaben bei unserem BV gehört u.a. alle Gewerke abzunehmen und die Qualität der Arbeiten zu überwachen.

    Wenn Du das mit ihm genau so vereinbart hast, dann ist alles gut. Dann muss er das begutachten und bewerten, im Zweifelsfall sich jemanden dazuholen.


    Handelt es sich aber "nur" um einen Bauleiter, dann hätte er nach Bauordnung mit Qualität o.ä. nichts zu tun.


    Zitat von §56 LBO NRW

    (1) Die Bauleiterin oder der Bauleiter hat darüber zu wachen, dass die Baumaßnahme entsprechend den öffentlich-rechtlichen Anforderungen durchgeführt wird, und die dafür erforderlichen Weisungen zu erteilen. Sie oder er hat im Rahmen dieser Aufgabe auf den sicheren bautechnischen Betrieb der Baustelle, insbesondere auf das gefahrlose Ineinandergreifen der Arbeiten der Unternehmen zu achten. Die Verantwortlichkeit der Unternehmen bleibt unberührt.


    Er müsste also beispielsweise einschreiten, wenn die Statik gefährdet wäre, oder das Haus auf Nachbar´s Grundstück steht, oder sonst irgendwelche öffentlich-rechtlichen Anforderungen missachtet werden.


    Die Frage ist also, ob es sich um einen "Bauleiter" handelt der objektiv an die Sache rangehen kann, oder ob es ein Abhängigkeitsverhältnis zu den ausführenden Firmen gibt. Letzteres könnte dazu führen, dass er im Zweifelsfall eher zu Gunsten der Firma "begutachtet". Das würde ich zwar nicht pauschal unterstellen, die Möglichkeit besteht aber schon.

    Hat sich erledigt,

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  • Ja, er hat die Firmen, mit denen er stets zu tun hat. Und ja, wie es aussieht, er begutachtet nicht zu unseren Gunsten. Die Frage jetzt, was soll man in solcher Situation tun?

  • wie es aussieht, er begutachtet nicht zu unseren Gunsten.

    aber nur "wie es aussieht". Für eine vollständige Bewertung müsste sich das jemand vor Ort anschauen.


    Ich kann nur bestätigen was ich oben geschrieben habe, aus Sicht der Wärmedämmung und Schallschutz sehe ich keine Probleme. Statisch könnte auch alles OK sein, soweit ich die obigen Beiträge richtig verstanden habe. Den Rest, Überbindemaß usw. kann ich nicht beurteilen.


    Optik spielt hier auch keine Rolle, die hat auf die Funktion keinen Einfluss und verschwindet nachher sowieso unter Putz.


    d.h. Wenn überhaupt, dann könnte vielleicht ein Verstoß gegen Fachregeln, Verarbeitungsrichtlinien o.ä. vorliegen. Das ist aber nicht mein Revier.


    Was macht Dich so sicher, dass er nicht zu Deinen Gunsten begutachtet? Wenn er seine Meinung vertritt, und Du der Meinung bist, dass diese Begutachtung falsch ist, dann könnte man fragen, wie er zu seiner Einschätzung kommt. Ansonsten bleibt nur, einen ext. Fachmann hinzuziehen. Das kostet Zeit und Geld.


    Denken wir einen Schritt weiter. Was passiert, wenn ein ext. Fachmann zu der Einschätzung gelangt, dass es Mängel gibt? Dann stellt sich doch die Frage, wie schwerwiegend diese sind. Worst case gibt es eine Flasche Wein und einen Blumenstrauß für die Gattin, aber eine vergiftete Atmosphäre auf der Baustelle, und die Gewissheit, dass Du dort mit Sicherheit keine Freunde mehr hast. DIenst nach Vorschrift wäre dann das beste was Dir noch passieren könnte.


    Ich würde mir also gut überlegen, ob meine Einschätzung, dass hier ein (schwerwiegender) Mangel vorliegt, zumindest durch gute Indizien gestützt ist. Ich kann Dir nur zu den o.g. Punkten etwas schreiben, und da sehe ich nichts was einen mangel begründen könnte. Du musst also an anderer Stelle ansetzen.

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  • Was soll ich mit "meinem" Bauleiter tun? Den Vertrag kündigen?

    Auf keinen Fall unüberlegt kündigen, das könnte richtig teuer werden. Wenn Du bereits solche Schritte andenkst, dann würde ich erst einmal den Vertrag prüfen lassen, was sich da noch so im Kleingedruckten verbirgt. Der nächste "Fachmann" wäre dann ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Was so eine Vertragsprüfung und Beratung kostet, das müsste man abklären.

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