Liebe Experten,
wir hatten das Grundstück vor ca. 25 Jahren gekauft. Beim Notartermin wurde vom Verkäufer eine mögliche Hinzurechnungsbaulast erwähnt, die tatsächlich existiert und nachträglich vom Notar eingetragen wurde.
Nach dem Wohnhausbau wurde Auffahrt und Hof gepflastert und in diesem Zusammenhang auch Teile der Baulastfläche als Stellplatz gepflastert und somit seit ca. 23 Jahren ohne Beanstandung des Nachbarn genutzt.
Vor 4 Jahren wurde der Rest der Baulastfläche - zusammen mit dem Nachbarn! - gepflastert, da es über die Jahre eine "Schlammfläche" wurde.
Im Mai 2022 erhielt ich vom Nachbarn per Einschreiben die Aufforderung die gepflasterte Fläche entgültig aufzunehmen, weil sich dort eine Abwasserleitung mit Schacht befinden soll, die verstopft war und ca. 5cm abgesackt ist. Dieser Schacht bzw. die Leitung wurde beim Pflastern nicht entdeckt. Die Existenz ist auch in der Baulast nicht erwähnt.
Welche Möglichkeiten habe ich??
Natürlich kann der Schacht/die Leitung freigelegt werden, danach möchte ich die Fläche als Stellplatz weiter nutzen.
Freue mich über Problemlösungen...
Andreas