Versprödung von Kunststoffrohren

  • Wir haben vor etwa 1 Jahr eine Immobilie Baujahr 1992/93 erworben. Im Rahmen der Vorbesichtigung zur Planung der energetischen Sanierung wurde festgestellt, dass die im Haus verlegten Wasserrohre aus einem Kunststoff sind, der inzwischen sehr spröde geworden ist (vermutlich Friatherm).

    Liegt hier mglw. ein Mangel in der Bauausführung vor, wo innerhalb von 30 Jahren dem Bauausführer gegenüber Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden könnten?

  • Wir haben vor etwa 1 Jahr eine Immobilie Baujahr 1992/93 erworben. Im Rahmen der Vorbesichtigung zur Planung der energetischen Sanierung wurde festgestellt, dass die im Haus verlegten Wasserrohre aus einem Kunststoff sind, der inzwischen sehr spröde geworden ist (vermutlich Friatherm).

    Liegt hier mglw. ein Mangel in der Bauausführung vor, wo innerhalb von 30 Jahren dem Bauausführer gegenüber Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden könnten?

    Geltend machen kann man immer alles, aber ob man damit sonderlich weit kommt, ist die Frage!


    Dazu helfen hier die §§ 633, 634 und 634 aa BGB weiter. :rulez:


    Kurze Antwort eines juristischen Laien:


    Einen Anspruch auf Beseitigung eines Mangels hat aus § 634 grundsätzlich der Besteller. (Seid ihr die Besteller gewesen?) Dessen Ansprüche verjähren nach § 634 a BGB (1) 2. bei einem Bauwerk 5 Jahre nach der Abnahme. Damit dürften sie seit rd. 25 Jahren verjährt sein, selbst wenn ihr die Besteller gewesen seid.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


    Der Betreiberverein dieses Forums freut sich über Spenden von Fragenden, denen hier kostenlos geholfen wurde. Kurze Wege führen über Paypal oder eine Banküberweisung. Beiträge und Beitragsteile als Moderator ab 04/23 kursiv gesetzt.

  • Abgesehen davon, dass es die 30 jährige Frist schon seit 20 Jahren nicht mehr gibt, müsste man dem Auftragnehmer zumiondest nachweisen, dass er von diesem Mangel Kenntnis hatte und dieser arglistig verschwiegen wurde. Ob es eine erweiterte Garantievereinbarung mit dem Hersteller gab, das ist unbekannt. Wenn ja, dann müsste man genau schauen was dadurch abgedeckt ist.


    Die Lebensdauer von Kunststoffrohren wird maßgeblich durch die Betriebsbedingungen begrenzt, vor allen Dingen durch Druck und Temperatur. Worst case ist die Verwendung als Trinkwasserleitung mit Warmwasser (hohe Temperatur, hoher Druck).

    Die Rohre haben nun anscheinend 30 Jahre funktioniert, es spricht also nichts dafür, dass diese zum Zeitpunkt des Einbaus mangelhaft oder für den Anwendungsfall ungeeignet waren.


    Ich sehe keinen Ansatzpunkt wie man hier Forderungen geltend machen könnte.

    Der Betreiberverein dieses Forums freut sich über Spenden von Fragestellern, die hier kostenlos Hilfe bekommen haben. Kurze Wege führen über Paypal oder eine Banküberweisung

    .

  • Liegt hier mglw. ein Mangel in der Bauausführung vor

    Wenn es sich um das von Dir vermutete Fabrikat handelt, hatten die Rohre zum Zeitpunkt des Einbaus eine uneingeschränkte DVGW- Zulassung, waren somit aRdT und niemand kannte die Standfestigkeit über lange Zeit.

    Wie soll da ein schadensersatzpflichtiger Mangel konstruiert werden? Wie kommst Du auf eine 30 jährige Frist?

    Im Übrigen, falls es wirklich Friatherm ist, kenne ich Schrumpfungs- und Versprödungsprobleme nur bei warmgehenden Leitungen und zwar hauptsächlich an Klebestellen. Kaltwasserleitungen sind weitgehend unproblematisch geblieben


    Der Betreiberverein dieses Forums freut sich über Spenden von Fragenden, denen hier kostenlos geholfen wurde. Kurze Wege führen über Paypal oder eine Banküberweisung.