Wir haben vor etwa 1 Jahr eine Immobilie Baujahr 1992/93 erworben. Im Rahmen der Vorbesichtigung zur Planung der energetischen Sanierung wurde festgestellt, dass die im Haus verlegten Wasserrohre aus einem Kunststoff sind, der inzwischen sehr spröde geworden ist (vermutlich Friatherm).
Liegt hier mglw. ein Mangel in der Bauausführung vor, wo innerhalb von 30 Jahren dem Bauausführer gegenüber Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden könnten?