Off-Topic:
soweit ich weiß, muss die gegnerische Seite, sofern dazu verurteilt, die tatsächlichen Kosten tragen. Wenn weniger, dann weniger, wenn mehr, dann mehr.
Weißt Du - oder weiß jemand anderes - wie das genau geregelt ist? Denn für …
… unseren Auftraggeber wäre das gut …
und wenn solche Urteile im Ergebnis angepasst werden, wäre das natürlich sogar super für ihn. Wäre das Vorgehen bei einem geschlossenen Vergleich anders, bspw. in dem Sinne, dass Vergleiche nie nachgebessert werden? Ich hoffe ja immer noch auf eine Erklärung des erfahrenen Anwalts Eric !