Wie geht man gegen einen angepissten GSV vor

  • Die unendliche Geschichte geht weiter.

    Mit einem eigenen SV dachte ich,das nun alles besser wird.

    Leider ist der GSV nicht in die richtige Spur zu lenken.

    Man erkennt nun Trotzreaktionen weil er durch mein GSV angegangen wurde.


    In der mündlichen Anhörung gibt er an,wenn die Drainage nicht ausgeführt wird,bedeutet es den Rückbau und Neuerstellung.


    So wurde es auch ins Protokoll aufgenommen und den Beteiligten zugeschickt.Nun nach einigen Monaten tauchen ganz neue spektakuläre Sanierungslösung.


    1) Wohl die unverschämteste.

    Alles wird so belassen.Man ertüchtigt nur die Abdichtungen.


    2) Das Gelände wird um 50 cm am Gründungspolster abgesenkt.

    Also eine Art Burggraben.Weil das aufsteigende Wasser ja dadurch nicht weg ist.

    Vorher sind nur die Füße nass geworden und dann hätte ich ein Kneipp Tretbecken.


    3) Am Gebäude Nordost wird die Lehmschicht entfernt.Damit das Wasser da ablaufen kann.Damit es nicht mehr bis zur Bodenplatte aufsteigen kann.

    Dann soll die Gemeinde/Landratsamt gefragt werden,ob man das anfallende Wasser da entwässern darf.Auf Gemeindeflächen oder sonst wie.


    4) Erdgeschoss wird in Rohbauzustand zurückgesetzt.Bis zum Rohfußboden.

    Dann wird ihnen abgedichtet.Keine Ahnung was er damit meint.

    Schwarze Wanne innen???


    Die aRdT sind dem GSV anscheinend egal.


    Den genauen Wortlaut seines Gutachtens kann ich nach der Spätschicht einstellen. :pfusch:

  • Leider ist der GSV nicht in die richtige Spur zu lenken.

    Man erkennt nun Trotzreaktionen weil er durch mein GSV angegangen wurde.

    :hä:

    Könntest Du mal mit der Abkürzeritis aufhören und sinnhaft verständlich schreiben?

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • 1) Wohl die unverschämteste.

    Alles wird so belassen.Man ertüchtigt nur die Abdichtungen.

    Das ist immer mehr als das, was ich zum letzten Mal vor 2 Jahren prognostiziert habe:


    Die Abdichtungen wird man auch noch wegdiskutieren können, wenn es genügend lange keinen Wassereinbrauch gab und das Gebäude also augenscheinlich dicht ist...

  • Ralf Dühlmeyer


    Der GSV hat Jahre lang behauptet,das sein Sanierungskonzept mit der einer Drainagen nach DIN 4095 umsetzbar ist,und den aRdT entspricht.

    Er ging sogar weiter,und meinte,es wäre sogar Stand der Technik.


    Mit einem eigenen fähigen SV wurde erreicht,das er bei der mündlichen Anhörung zugegeben hat,das einige Punkte eben nicht aRdT sind.


    Weiter hat er bestätigt,das wenn man die Drainage nicht machen kann,es den Rückbau bedeuten würde.

    Wurde von der Richterin so aufgenommen und im Protokoll so übernommen.


    Bei seinem Antrag beim Landratsamt,Genehmigung der Drainage zu beantragen(vor der mündlichen Anhörung) hat er es so auch geschrieben.

    Keine Drainage = Rückbau


    Nachdem nun mein Anwalt geschrieben hat,(Entscheidung BGH)


    1. Der Auftraggeber kann den Rückbau und die komplette Neuerstellung eines mangelhaften Bauwerks verlangen, wenn durch lediglich lokale Nachbesserungsarbeiten kein den anerkannten Regeln der Technik entsprechender Zustand hergestellt werden kann.

    2. Eine Mängelbeseitigung kann nicht in jedem Fall wegen "hoher Kosten" verweigert werden. Entscheidend ist u. a., ob die Funktionsfähigkeit des Werks durch den Mangel beeinträchtigt wird.


    Kommen neue Sanierungskonzepte zum vorschein.


    Die habe ich oben geschildert


    Welches Risiko besteht für mich,ich beende das selb.Beweisverfahren damit,das die Drainage nicht aRdT ist.Berufe mich auf die Aussage vom GSV das nur der Rückbau möglich ist.


    Mit Verweis auf die Entscheidung vom BGH.


    Mündliche Anhörung


    Heißt es nicht reden vor schreiben ?


    Gehe ich ins Hauptsachverfahren und gehe auf Rückbau,besteht nun noch die Sorge,das sie trotzdem einer der anderen vier Sanierungskonzepte mir auferlegt ?


    Wie hoch ist die Gefahr ?

    10% oder eher 50%

  • Die Frage ist, ob der "GSV" nun der "Gerichtliche" SV oder der "Gegnerische" SV ist. Im ersteren Fall verstehe ich nicht, warum da solche verworrenen Vorschläge vom SV kommen, warum sollte ein gerichtlich bestellter SV sich mit solchen Harakiri-Massnahmen tief in die Nesseln setzen wollen? Im 2. Fall (gegnerischer SV) wären die Vorschläge ja nachvollziehbar, man will halt Kosten sparen.

  • Möglich wäre auch: Der göttliche, der glückliche, der gnädige. Gerichtlich kann nicht sein, weil er ja von MEIN GSV schreibt. Und gerichtliche SV sind NIEMALS Partei

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Halb-OT: Nehmen wir an, Pin Cho gewinnt den Prozess trotzdem auf ganzer Linie, Ergebnis Rück- und anschließender Neubau.

    Ganz ehrlich, *ich* würde lieber die nächsten 30 Jahre in diesem Pfuschbau wohnen würden als das Risiko einzugehen, dass nach dem Rückbau neue Überraschungen auftauchen, wie zB eine Insolvenz, extreme Baukostensteigerungen die vorher nicht abgesichert waren, Erlöschung der Baugenehmigung und Wiedererteilung nur mit neuen, anderen Auflagen, damit verbundene Streitigkeiten auch mit den Nachbarn, etc pp.

  • Er hat garnichts mehr zu verlieren

    in wessen auftrag sind die letzten ergänzungen "deines" gsv dem gericht vorgelegt worden?

    hat der das aus eigenem antrieb gemacht? oder hat er fragen der g.seite (gegenseite) beantwortet?

  • feelfree

    Wenn unser erspartes aufgebraucht ist,besteht die Möglichkeit einen Kredit aufzunehmen.

    Plan B ist auch erklärt.

    Sollte es durch mehrere Instanzen gehen,springt der Prozessfinanzierer ein.

    Ist auch schon geklärt.


    Und da sitzt ein Milliarden Konzern dahinter.

    30-50% geht zwar an ihn,aber der Rechtsstreit endet mit einem Urteil.

    Egal welcher Ausgang

  • Sollte es durch mehrere Instanzen gehen,springt der Prozessfinanzierer ein. Ist auch schon geklärt.


    Und da sitzt ein Milliarden Konzern dahinter. 30-50% geht zwar an ihn,aber der Rechtsstreit endet mit einem Urteil. Egal welcher Ausgang

    Mit dem Geschäftsgebaren von Prozessfinanzierern kenne ich mich nicht aus, aber soweit ich als Laie Prozesse um Baumängel verstanden habe, wird im Ergebnis bestenfalls die mangelfreie Herstellung der bemängelten Sache bezahlt - zu 100 % + die Anwalts- und SV-Kosten, die (bis) zur Durchsetzung aufgelaufen sind, aber nicht mehr. Das ist kein Schmerzensgeld in quasi beliebiger Höhe, wie in den USA üblich. Wenn man also 30 % davon abgeben muss, hat man die hinterher nicht zur Begleichung der Rechnung der Baufirmen zur Mangelbeseitigung bereit. Insofern wäre das wenig hilfreich. Ich vermute und hoffe, das läuft bei Bausachen anders!


    Das zweite Problem sind die momentan feststellbaren

    ... extreme(n) Baukostensteigerungen ... .

    Wir sanieren dieser Tage für einen Eigentümer ein verfaultes, da "selbst kompostierendes" Flachdach. Der Eigentümer hat vor einem guten Jahr bei Gericht erfolgreich 100 % der damaligen Sanierungskosten erstritten, ermittelt durch eine ö.b.u.v. Sachverständige. :rulez:


    Aktuell liegen die Kosten des nach einer Ausschreibung beauftragten Bestbieters nach Herausnahme einiger überteuerter Leistungen bei rd. 150 % der vom Gericht geurteilten Summe. :eek: Und der Architekt will ja auch noch bezahlt werden …


    Das Verfahren ist jetzt aber abgeschlossen. :eek:


    Also: Wenn statt 100 % nur 70 % der theoretischen Wiederherstellungskosten ausgezahlt werden (30 % Beteiligung / Rückzahlung an Prozessfinanzierer) und die realen Kosten dann aber bei 150 % liegen, zahlst Du im ungünstigsten Fall am Ende satte 80 % der theoretischen Kosten drauf / zu, vielleicht sogar noch mehr, 100 % vielleicht. Bekommst Du überhaupt noch soviel Kredit? Ob ein Prozessfinanzierer da wirklich der richtige Weg ist?

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • mls

    Er hat Fragen beider Seiten beantwortet.

    Die Gegenseite hat nur Fragen gestellt,die vier vielen Jahren schien beantwortet waren.

    Ob das zulässig ist,keine Ahnung.


    Auch Fragen die er in der mündlichen Anhörung klargestellt hat.

    Die im Protokoll festgehalten sind.


    Auch lügt er das sich die Balken biegen.


    Unstritik gestellt war das 90 cm Gründungspolster.Da ich das von dem Erde/Rohbau er telefonisch erfragt habe.

    Nun behauptet der GSV das auch die Körnung unstrittig gestellt wurde.

    Also aus welchem Material sich das Gründungspolster zusammen setzt.

    Weiter schreibt er,das er die Proben zwischenzeitlich entsorgt hat.

    Seltsam das er die Frage bei der Anhörung beantwortet hat.

    Das habe ich hier irgendwo schon mal eingestellt.

    Das Material wäre schlecht durchlässig deshalb staut sich das Wasser direkt am Gebäude.

    Jetzt will er anscheinend den Fehler korrigieren.

    Zu blöd für ihn,das ich ein Schreiben habe,wo steht,das er das prüfen soll und es nicht unstrittig ist.

  • 30-50% geht zwar an ihn

    Das habe ich vorhin überlesen.

    D.h. Du gewinnst zB sämtliche Kosten für Rück- und Wiederaufbau, sagen wir mal 400.000€.

    Davon gehen dann zB 150k an den Prozesskostenversicherer. Bleiben dir also 250k. Rück- und Wiederaufbau kosten bis es soweit ist aber nicht 400k sondern Minimum 500k.

    Also musst Du 250k selbst neu finanzieren.

    Da fiele mir dann nur das hier ein: https://de.wikipedia.org/wiki/Pyrrhussieg

  • Ja das ganze geht ja schon über Jahre.

    Bei einer streitsumme für der Rückbau fallen einige Zinsen an,die drauf gepackt werden.

    Die holt sich der PF ab.

    Und ein Teil werde ich drauf zählen.


    Lieber den Spatz in der Hand,als die Tauben auf dem Dach


    Erst bekommt er seine Kisten erstattet.Dann kommen die 30% drauf

  • Es muss nur die Klageschrift vom Anwalt übermittelt werden.

    Ab dann über nehmen sie.

    Ja, alles ganz einfach. Glaubst Du.

    Mein Gefühl verfestigt sich: Den dicken Reibach oder zumindest sicheren Gewinn machen alle beteiligten Anwälte (ja, auch deiner!), Sachverständigen und jetzt auch noch Prozesskostenversicherer. Für alle anderen (ja auch für dich!) ist es ein riesen Verlustgeschäft. Und zwar ganz unabhängig vom Ausgang des Prozesses.

  • Lieber würde ich alles zusammenkratzen, als mich an einen Prozesskostenfinanzierer zu wenden. Da du ja keine fiktive Mängelkostenerstattung mehr bekommst, musst du die dir anerkannten Mängel beseitigen lassen.

    Wie denn, wenn für den Finanzierer so viel draufgeht?

  • Besser als auf alles sitzenbleiben ,weil einem das Geld ausgeht.

    Da wäre ich mir an deiner Stelle nicht so sicher.

    Heute hast Du wenigstens noch ein ganz gut bewohnbares Haus. Ob das nach einem Prozessgewinn (an den ich aber nicht glaube) und Rückbau je wieder so sein wird?

  • Das Verfahren ist jetzt aber abgeschlossen. :eek:

    Off-Topic:

    Warum kann da nichts mehr nachgefordert werden? Unser Anwalt hat mir erklärt, dass das möglich ist und der unterlegene Prozessgegner bei Kostensteigerungen nachlegen muss.

    Gefährlich ist's, wenn Dumme fleißig werden!

  • Off-Topic:

    Warum kann da nichts mehr nachgefordert werden? Unser Anwalt hat mir erklärt, dass das möglich ist und der unterlegene Prozessgegner bei Kostensteigerungen nachlegen muss.

    Fordern geht natürlich immer. :thumbsup:


    Aber ernsthaft: Ich weiß es nicht, habe keine Ahnung was dann wie geht, bin Architekt, nicht Anwalt. Vielleicht mag Eric uns ja aufklären. Ich denke es kommt auf die Formulierung der Klage und des Urteils an. Aber ist Pin Cho im Hauptverfahren?

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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