Muss ein Fenster zu 90 Grad aufgehen

  • Hallo! Ich bin absoluter Bau-Laie und habe eine Frage zum Thema Fenster.


    Und zwar soll mein Badezimmer renoviert werden. Momentan gibt es im Bad ein großes Fenster, das nach innen aufgeht. Das Fenster soll bei der Renovierung unverändert bleiben. Aufgrund der von mir gewünschten baulichen Maßnahmen im Raum würde das Fenster danach aber nicht mehr zu 90 Grad geöffnet werden können, sondern nur noch zu ca. 80 Grad. Der Handwerker, der das ganze umsetzen soll, meinte, dass das problematisch sei und dass ein solches Fenster immer zu 90 Grad geöffnet werden können muss.


    Hierzu würde mich mal die Meinung der Experten hier interessieren. Ist das wirklich korrekt? Gibt es vielleicht sogar baurechtliche Bestimmungen diesbezüglich?


    Vielen Dank schon mal und viele Grüße!

  • Der Handwerker hat eine "Bedenkenanmeldung" gemacht, ohne auf die möglichen Folgen hinzuweisen.

    Frage ihn doch bitte mal, welche negativen Folgen es für Dich haben könnte?

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

  • Mir ist keinerlei Regel bekannt, welche einen bestimmten Öffnungswinkel vorgäbe. Für Rettungswegfenster muß ein bestimmter freier Querschnitt erreicht werden, der meist auch schon bei 80 oder sogar 75 Grad erreicht wird.


    Bei einflügeligen Fenstern mit Kippbeschlägen kann eine (zu) kleine oder nicht unterrechtwinklig Ausbildung der Leibung zu Einschränkungen beim Kippen führen, bis hin zur völligen Funktionslosigkeit. Die Drehfunktion trifft das auf der Bandseite meist weniger, auf der anderen Seite natürlich auch. Also: Ausprobieren / prüfen, ob und in welchem die Fensteröffnung real eingeschränkt wird.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Hatte solche fragen schon einige mal als Gutachter aus verschiedenen Gründen zu beantworten.

    Leider ist die Beschreibung hier etwas " Dünn" um eine Antwort zu geben.


    Ich möchte es mal so ausdrücken wenn ich als "Handwerker" z.B. ein Rollo an den Flügel Schrauben soll würde ich den Kunden " Vorher" darauf hinweisen das der Flügel dann nicht mehr ganz aufgeht.

    Das Gleiche gilt wenn die Ausgesuchte neue Fußleiste den Öffnungswinkel einer vorhandenen Balkontür/Haustür/Fenstertür einschränkt.

    Es gibt da noch viele andere Beispiele die der Kunde nicht auf dem "Schirm" hat/haben muss.