Baubeschreibung

  • Hallo,

    wir haben eine schlüsselfertige ETW gekauft inkl. detaillierter Bauschreibung.

    In der Baubeschreibung wird das Mauerwerk der Innen und Außenwände aufgeführt. (Für uns eigentlich logisch was Innen und Außenwände sind)´

    Diese sollen lt. Beschreibung in Kalksandstein errichtet werden.

    Allerdings werden die Innen(trenn)wände nun in Rigips aufgestellt, die mit keinem Wort in der Baubeschreibung erwähnt werden.

    Weder die Bauart, noch die Dämmung, noch die Güte der Verspachtelung.

    Der Bauträger bezieht es nun darauf, dass das Mauerwerk nicht die Innen(trenn)wände beinhaltet.

    Wer ist hier im Recht und welche Bauart kann "verlangt" werden?

    Vielen Dank!


    Maria

  • Klingt erstmal seltsam. Kannst Du die genaue Formulierung aus der Baubeschreibung hier (anonymisiert) einstellen?

    Gibt es denn auch Innenwände aus Kalksandstein?

    Gefährlich ist's, wenn Dumme fleißig werden!

  • In der Baubeschreibung wird das Mauerwerk der Innen und Außenwände aufgeführt. (Für uns eigentlich logisch was Innen und Außenwände sind)´

    Ist explizit "Innenwand in Ausführung xyz" vereinbart? oder steht da nur "Mauerwerk in xyz".


    Es kommt also auf die Formulierung im Text an, und da haben die BT schon einiges an Erfahrung mit schwammigen Formulierungen. Trotzdem, wenn das Mauerwerk in KS vereinbart war, dann ist auch KS zu liefern. Evtl. versteckt sich irgendwo noch eine Formulierung "oder vergleichbar"?


    Wer ist hier im Recht und welche Bauart kann "verlangt" werden?

    Wer hier im Recht ist das kann wohl nur ein Jurist anhand einer Vertragsprüfung feststellen. Deine Beschribung genügt dafür nicht.

    Was verlangt werden kann ist klar, genau das was vereinbart war.

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  • Auszug aus der Baubeschreibung:

    Mauerwerk:

    Die Außen- und Innenwände werden aus großformatigen Kalksandstein (oder gleichwertig) erstellt.

    Öffnungen im Mauerwerk werden gemäß Zeichnung angelegt, lotgerecht hochgeführt und mit Kalksandstein-Stürzen überdeckt.

    Alle Innenwände erhalten einen Kalk-Gipsputz (oder gleichwertig)


    Die direkt an der Außenwand liegenden Innenwände sind auch in Kalksandstein, aber der Bauträger beruft sich nun darauf, das Innen(trenn)wände

    nicht zum Mauerwerk gehören und deswegen das Ständerwerk zum Einsatz kommt.


    Für mich sind Innenwände, Innenwände, egal ob sie an der Außenmauer liegen oder zwei Räume voneinander trennen.

    Für mich als Laie, war die Baubeschreibung eindeutig (Kalksandstein)

    Das Rigips Wände zum Einsatz kommen, hätte das doch erwähnt werden müssen, oder???

  • Evtl. versteckt sich irgendwo noch eine Formulierung "oder vergleichbar"?

    Ja es steht vergleichbar, ABER: eine doppelbeplankte einfache Rigipswand, ist doch nicht vergleichbar mit einer gemauerten Wand. Schon aus Gründen der Traglast und des Schallschutz, ODER? :eek:

  • Er beruft sich wohl darauf, dass er die Innenwände auch "gleichwertig" ausführen kann, somit hat er es in der Hand, wie er die jeweilige Innenwand ausführt. Man müsste wohl an dieser Stelle ansetzen und die "Gleichwertigkeit" anzweifeln.


    Man kann auch mit Gipskarton hochwertige Innenwände bauen, so dass man nicht pauschal sagen kann, dass so eine Ausführung mangelhaft wäre.

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  • Schon aus Gründen der Traglast und des Schallschutz, ODER? :eek:

    Was meinst Du mit Traglast? Innenwände haben nichts "zu tragen".

    Schallschutz kann vergleichbar sein, da kommt es auf die Ausführung an. KS ist nicht gleich KS, und eine Gipskartonwand ist nicht gleich eine Gipskartonwand. Wenn er ansonsten einen leichten KS mit 11cm verbaut hätte, dann ist es gut möglich, dass eine GK Wand sogar eine bessere Schalldämmung aufweist.


    Ein Unterschied ergibt sich sicherlich hinsichtlich Befestigungsmöglichkeiten, aber ein Regal lässt sich an beiden Wänden sicher befestigen, und bei einer entsprechend GK Wand könnte man auch Hängeschränke (Küche) befestigen.


    Du siehst, es gibt leider keine pauschale Antwort, sprich niemand kann sagen, ob die beiden Varianten nun gleichwertig sind oder nicht.

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  • Er beruft sich wohl darauf, dass er die Innenwände auch "gleichwertig" ausführen kann,

    ne, er beruft sich darauf, das die Innen(trenn)wände NICHT zum Mauerwerk gehören, sondern das ein Mauerwerk "nur" die reinen Außenwand mit einer daneben stehenden Innenwand ist und das die Innen(trenn)wände NICHT zum Mauerwerk gehören!

  • Was meinst Du mit Traglast? Innenwände haben nichts "zu tragen".

    mit Traglast meine ich, das ich meinen wandhängenden Waschtisch mit einer Eichenplatte wohl nicht an die Rigipswand hängen kann

    Auch der Spiegel, der in Eiche eingefasst ist, wird nicht hängen bleiben.


    Es geht auch mehr darum, das so ein relevantes Gewerk wie die Innenwände oder auch Innen(trenn)wände nicht in der Baubeschreibung fehlen darf!

    (aus meiner Sicht)

  • Hi,


    wie schon beschrieben wird Dir wohl hier nur ein Jurist helfen können.


    Ich sehe jetzt bei trockenbau Innenwänden auch nicht das Problem - Schallschutz häufig besser . Ich habe da noch keinen Unterschied bemerkt zu KS.


    Auch habe ich schon vor Jahren einen 45kg schweren Plasma Fernseher an eine Trockenbauwand gehängt. Mit der richtigen Verschraubungstechnik und dem richtigen Zubehör (Dübel, Spezialschrauben, Das Wissen wo die vertikalen Streben hinter der Wand verlaufen,...) kein Problem.


    Einen "wandhängenden Waschtisch mit einer Eichenplatte" würde ich weder an eine Trockenbauwand NOCH an eine 11er KS Wand hängen (also einfach so). Bei Waschtischen ist aus meiner Erfahrung immer eine wie auch immer geartete Metall Rahmenkonstruktion im Spiel?

  • Die Beschreibung ist eindeutig: Zugesichert ist die Erstellung aller (Außen- und Innen-) Wände des Hauses aus Kalksandstein. Aber da gibt es noch eine Klammer:

    (oder gleichwertig)

    und jetzt wird es spannend, denn je nach Bauart sind insbesondere dünnere Trockenbauwände von 10 - 15 cm Stärke aus Gipskarton-Ständerwerk gleichstarken Wänden geputzten KS-Wände durchaus gleichwertig - und zwar bezüglich der relevanten bauphysikalischen Beanspruchungen beim Schall- und Brandschutz.

    Die direkt an der Außenwand liegenden Innenwände sind auch in Kalksandstein, aber der Bauträger beruft sich nun darauf, das Innen(trenn)wände nicht zum Mauerwerk gehören ...

    Was Blödsinn ist, weil die Bauart von Wänden aus Steinen gemeinhin in der deutschen Sprache als "Mauerwerk" bezeichnet wird. Wände sind Wände, unabhängig von ihrer Bauart. Die Wände der Gebäudehülle sind "Außenwände" alle innerhalb davon liegenden Wände "Innenwände".

    ... und deswegen das Ständerwerk zum Einsatz kommt.

    Mit der Argumentation ist das Unsinn, objektiv schlecht(er) sind die doppelt beplankten GK-Wände trotzdem per se erstmal nicht.

    Für mich als Laie, war die Baubeschreibung eindeutig (Kalksandstein).

    Richtig. Sie dürfen aber auch

    ... (oder gleichwertig) erstellt ...

    werden und diese technische Gleichwertigkeit sehe ich bei nichttragenden Wänden gegeben.

    Das Rigips Wände zum Einsatz kommen, hätte das doch erwähnt werden müssen, oder???

    Nein, es darf gleichwertig zu KS gebaut werden!

    mit Traglast meine ich, das ich meinen wandhängenden Waschtisch mit einer Eichenplatte wohl nicht an die Rigipswand hängen kann Auch der Spiegel, der in Eiche eingefasst ist, wird nicht hängen bleiben.

    Mit geeigneter Unterkonstruktion oder Konsolen verstärkte Gipskartonwände können dafür ausreichend tragfähig gebaut werden. Beispiel: Die WC-UK eines bekannten Herstellers sind für eine Traglast von 400 kg ausgelegt, seine Waschtisch-UK für 150 kg.

    Es geht auch mehr darum, das so ein relevantes Gewerk wie die Innenwände oder auch Innen(trenn)wände nicht in der Baubeschreibung fehlen darf!

    Bis vor kurzem gab es dafür keinerlei gesetzliche Vorgaben. Die inzwischen bestehenden fordern diese Angabe so konkret nicht. Die von Verbrauchern akzeptierten Bauträger-Baubeschreibungen enthalten im Regelfall eh nur bestenfalls 25 % der relevanten Festlegungen für ein EFH oder eine ETW.


    Wo wir gerade dabei sind: Der Bauträger schuldet Dir bzw. Euch nach dem zitierten Text übrigens keinen Innenputz der Außenwände. :P


    Wie geschrieben: Die meisten Baubeschreibungen von Bauträgern sind nach meiner Erfahrung grob mangelhaft und kein Käufer merkt's.


    Mir scheint, Du kämpfst um ein Phantom!

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • mit Traglast meine ich, das ich meinen wandhängenden Waschtisch mit einer Eichenplatte wohl nicht an die Rigipswand hängen kann

    Auch der Spiegel, der in Eiche eingefasst ist, wird nicht hängen bleiben.

    Das ist schon machbar, bedarf jedoch bei hohen Lasten einer zusätzliche Verstärkung der GK-Ständerkonstruktion. Typische Lasten sind kein Problem, man muss natürlich die richtigen Befestigungsmittel verwenden. Hierzu gibt es bei den Herstellern (GKP und Schrauben/Dübel) umfangreiche Informationen.

    Nebenbei bemerkt, den falschen Dübel in einer KS Wand versenkt kann man auch nicht beliebig belasten.


    Für WC und Waschtisch gibt es entsprechende Konstruktionen (Gestelle) usw.


    d.h. Je nachdem wie die Gipskartonwände ausgeführt werden, wird es schwierig nicht von Gleichwertigkeit zu sprechen.


    Nach den bisher vorliegenden Infos würde ich mal sagen, dass der BT gute Chancen hat, aber ob es sonst noch irgendwelche Haken in Eurem Vertrag gibt, das sagt mir meine Glaskugel nicht.

    Falls Du der Meinung bist, dass Du Anspruch auf Ausführung aller Wände in KS hast, dann wäre der nächste Schritt eine sachkundige Vertragsprüfung, aber wie gesagt, bisher sieht es so aus, dass der BT genau das liefert was vereinbart war. Die optionalen ("gleichwertigen") Ausführungen habt ihr ja ausdrücklich vereinbart. Falls Du zwingend KS Wände wolltest, dann hätte man den Vertrag entsprechend anpassen müssen.


    Du könntest noch versuchen, dass zusätzlich als "Sonderwunsch" vereinbart wird, dass alle Wände (ohne Ausnahme) in KS ausgeführt werden. Ich kann mir aber jetzt schon vorstellen, wie der BT reagiert. Machbar ist fast alles, aber Sonderwünsche kosten meist richtig viel Geld.

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  • Ja es steht vergleichbar, ABER: eine doppelbeplankte einfache Rigipswand, ist doch nicht vergleichbar mit einer gemauerten Wand. Schon aus Gründen der Traglast und des Schallschutz, ODER? :eek:

    Schallschutz der Ständerwand (sofern fachgerecht ausgeführt mit mindestens 5cm Ständerwerk und beidseitige 2-fache Beplankung) ist besser als KS.

    Traglast spielt eher keine Rolle, denn so eine Wand muss ja nix tragen. Dort wo schwere Schränke aufgehängt werden sollen (Küche zB) muss die Wand aber entsprechend ertüchtigt werden.

    Edit: upss, zu spät, steht ja schon alles da....

  • ne, er beruft sich darauf,

    Keine Ahnung mit wem Du da gesprochen hast, ich bin mir aber sicher, dass der Vertrag mehrfach geprüft wurde, und dass bei einem Streitfall schon die richtigen Argumente aus dem Hut gezaubert werden. Ich würde mit dem "gleichwertig" argumentieren, aber was Dein BT macht......ich gehe davon aus, dass der auch eine Rechtsberatung beschäftigt, und da wird er schon die (für ihn) richtigen Argumente und Belege bekommen.


    Deswegen hatte ich ja empfohlen den Vertrag mit allem drum und dran prüfen zu lassen, ob es evtl. auch noch für Dich ein Hintertürchen gibt. Die Wahrscheinlichkeit ist zwar gering, aber die Alternativen hatte ich oben ja genannt. Akzeptieren oder Sonderwunsch verhandeln. Aus den von Dir zitierten Zeilen kann ich als jur. Laie nur interpretieren, dass der BT genau das macht was vereinbart war.

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  • Ich würde mit dem "gleichwertig" argumentieren,

    vielleicht hilft mir da auch eine Passage aus dem Teilungsvertrag:

    Sämtliche Änderungen dürfen Güte, Wert und Gebrauchsfähigkeit nicht mindern

  • Du hast doch hier im Faden gelesen, dass von den Experten hier eine Gipskartonwand (so sie den entsprechend gebaut ist) weder vom Schallschutz noch von der Möglichkeit, etwas daran zu befestigen als schlechter angesehen wird.


    Ich denke, das ist so ein Bauchgefühl eines Laien, dass es doch nicht sein kann, dass so dünne Plättchen auf einem Gestell einen massiven festen Mauerwerk gleichwertig sein kann.


    Das ist mal das eine.


    So wie ich es herauslese, geht es Dir um die Befestigung Des Waschtisches und des Spiegels?

    Oder ist es eher das Gefühl, etwas minderwertigeres zu bekommen?


    Eher würde ich schauen lassen, dass entsprechend ausgeführt wird, dass man einen Waschtisch dort befestigen kann.

    Dass es auch in Gipskartonwänden geht, wenn die Unterkonstruktion entsprechend ist, würde hier ja schon mehrfach ausgeführt.

    Nothing is forever, except death, taxes and bad design


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  • vielleicht hilft mir da auch eine Passage aus dem Teilungsvertrag:

    Sämtliche Änderungen dürfen Güte, Wert und Gebrauchsfähigkeit nicht mindern

    Ist im Prinzip die gleiche Geschichte wie "gleichwertig", nur dass es hier um Änderungen allgemein geht, und dass Änderungen im positiven Sinn zulässig sind. Änderungen dürfen also höherwertig sein, während gem. Deinem obigen Zitat aus der Baubeschreibung nur die Mindestanforderung "gleichwertig" genannt ist. Zudem ist der Teilungsvertrag auch in die Zukunft gerichtet, die Baubeschreibung eine Vereinbarung zwischen Dir und der Baufirma. Der Teilungsvertrag hat auch noch Bestand wenn der "Bauvertrag" schon abgeschlossen ist.


    Ich interpretiere die Baubeschreibung so, dass Dir die Baufirma eine KS Wand ODER eine gleichwertige Ausführung schuldet (eine höherwertige Ausführung ist nicht ausdrücklich vereinbart, vielleicht das Hintertürchen um dafür zusätzlich Geld verlangen zu können......aber wie gesagt, ich bin kein Jurist).


    Was bedeutet nun "gleichwertig"? Nun, streng genommen setzt sich das Wort aus "gleich" und "Wert" zusammen, eine Alternative muss also den gleichen "Wert" haben, wobei man Wert nicht nur in Euro definieren darf. Wert bedeutet hier eher, vergleichbare "Produkteigenschaften", wobei ich hier einschränken würde, "für den jeweiligen Anwendungsfall relevante vergleichbare Produkteigenschaften". Das kann aber in meinen Augen auch über die typischen technischen Spezifikationen hinausgehen. Optik, Haptik, Akustik, das sind alles Dinge die man nicht unbedingt in technischen Daten festlegen kann. Dafür gibt es wiederum Eigenschaften die für die "Gebrauchsfähigkeit " (hier Zimmertrennwand) eher von untergeordneter Bedeutung sind.


    Ich vermute, bei einer sachverständigen Beurteilung würde man den Schwerpunkt für einen Vergleich auf die Spezifikationen und Eigenschaften/Gebrauchsfähigkeit legen, die für den Anwendungsfall relevant sind (Schutz gegen Umwelteinflüsse oder eine Wärmedämmung dürften bei einer Zimmertrennwand weniger von Bedeutung sein, bei einer Außenwand hingegen schon).


    Übrigens, der Auftragnehmer muss Dir nachweisen, dass die von ihm gewählte "gleichwertige" Ausführung auch tatsächlich gleichwertig ist. Ohne jetzt tiefer in einen Vergleich einzusteigen, dafür fehlen zu viele Informationen, würde ich mal unterstellen, dass ihm das relativ einfach möglich ist. Wie gesagt, das ist sicherlich nicht die erste Wohnung die er baut.


    Einige Eigenschaften wurden oben schon genannt (Schall-/Brandschutz, Befestigung von Gegenständen, was eher der Nutzbarkeit zuzuordnen ist). Diese Aufstellung ist noch nicht abschließend, andererseits sind die Anforderungen an eine Zimmertrennwand auch nicht besonders umfangreich. Ich würde mal in den Raum stellen, dass ein Vergleich von einem halben Dutzend "Spezifikationen" bereits mehr als ausreichend ist um die Gleichwertigkeit zu begründen. Ob ein Richter das im Streitfall auch so sieht? Keine Ahnung. Das wird vermutlich auch davon abhängen, wie die Anwälte argumentieren.


    Du siehst, Wortspielereien, Intepretationen, wenn es hart auf hart kommt dann zählt nur was geschrieben steht, und das sollte möglichst unmissverständlich vereinbart sein. Formulierungen wie "gleichwertig" führen zwangsläufig zu Diskussionen. Wenn ich mich richtig erinnere, dann ist die Verwendung dieser Formulierung auch nur in Ausnahmen zulässig, eine eindeutige Spezifizierung des "Produkts" (der Leistung) hat immer Vorrang. Praktisch ist das halt bei komplexeren Aufträgen kaum zu machen, bei einer Maschine kann man ja bei Bestellung auch nicht jede Schraube definieren, sondern man vereinbart den Leistungsumfang (bohrt xx Löcher pro Minute oder was weiß ich).


    Wenn Dir die Trennwand in Ausführung "KS" so wichtig ist, dann versuche das mit der Baufirma zu klären, und zwar BEVOR die Wand erstellt wird. Vielleicht hält sich der Aufpreis in Grenzen. Steht die GK-Wand bereits, dann wird es noch teurer, dann bezahlst Du die Wand mindestens doppelt. Theoretisch könnten dann auch nachfolgende Gewerke einen Mehraufwand geltend machen, beispielsweise der Elektriker, weil er seine Leitungen in einer GK Wand einfacher verlegen kann als wenn er eine KS Wand schlitzen muss.


    Meine persönliche Meinung, ich würde an Deiner Stelle überlegen, ob ich mich mit dieser Lösung "Gipskarton" anfreunden kann. Praktisch wirst Du kaum einen Unterschied feststellen können, aber es bleibt natürlich das Bauchgefühl. Ist das Bauchgefühl wichtiger, dann Geld in die Hand nehmen und mit der Firma einen deal machen. Wie die Firma den Aufpreis kalkuliert, das steht in den Sternen, das erfährst Du sobald es konkret wird. Ich bin mir sicher, mit ein paar hundert Euro ist das nicht erledigt, meist lassen sich die Firmen solcher Sonderwünsche vergolden.


    Und bei der nächsten Wohnung streichst Du im Vertrag das Wort "gleichwertig" durch. ;)

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  • Also bedeutet "gleichwertig" ja vom Prinzip her, das beide Gewerke, die gleichen Eigenschaften besitzen sollten, um gleichwertig zu sein.

    (Schallschutz, Brandschutz, Traglast der Wand zur Anbringung von Gegenständen)

    Von der Sache her bin ich nicht gegen Rigips, aber gegen die momentan ausgeführte Bauart, sprich einfache doppelbeplanktes Ständerwerk.

    12mm OSB Platten sollen wir teuer bezahlen, wenn wir diese wünschen. Im Moment stehen 5000,00€ extra im Raum, für gute 80qm Wandfläche.

  • Habe jetzt nicht alles gelesen, on daher bitte ich schon mal um Entschuldigung, sollte ich etwas unnötig wiederholen.


    GK-Ständerwände sind m.E. nicht minderwertiger. Insofern kann man diese (technisch) durchaus als gleichwertig betrachten.


    Etwas schwieriger finde ich den Übergang zu gemauerten Wänden. Hier wäre zu ergründen wo gemauerte Wände auf GK-Ständerwände treffen. Der Übergang wird immer eine Fuge mit sich bringen, was in einer Raumecke unkritisch wäre, in der Fläche hingegen nicht so toll.

  • Also bedeutet "gleichwertig" ja vom Prinzip her, das beide Gewerke, die gleichen Eigenschaften besitzen sollten, um gleichwertig zu sein.

    Vereinfacht gesagt, JA, wobei der Begriff "gleich" schon etwas großzügiger auszulegen ist. Ein Parameter einer vergleichbaren Variante muss nicht auf die 3. Nachkommastelle identisch sein, wenn diese Eigenschaft für die Nutzung unerheblich ist. Bei Eigenschaften die für diesen Anwendungsfall entscheidend sind (Gebrauchstauglichkeit?) sieht es schon anders aus. Da wird man genauer hinschauen. Deswegen die Formulierung "gleichwertig" und nicht "gleich".



    12mm OSB Platten sollen wir teuer bezahlen, wenn wir diese wünschen. Im Moment stehen 5000,00€ extra im Raum, für gute 80qm Wandfläche.

    Wie vermutet, Sonderwünsche werden teuer. Es lohnt nicht über einen zu hohen Aufpreis zu philosophieren, der Vertrag ist unterschrieben, jetzt gilt friss oder stirb. Du musst ja den Sonderwunsch nicht beauftragen. Ich würde davon ausgehen, dass eine Änderung in KS noch (deutlich) teurer wird.

    Der Mehrnutzen einer zusätzlichen Lage OSB (ein- oder beidseitig?) ist überschaubar. Ob Dir das 5.000,- € wert ist, das musst Du entscheiden. Klar ist jetzt schon, am Materialpreis liegt es nicht. ;)

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  • Von der Sache her bin ich nicht gegen Rigips, aber gegen die momentan ausgeführte Bauart, sprich einfache doppelbeplanktes Ständerwerk.

    Und weshalb konkret? Nochmal: Derartige Wände reichen für alles, was im Wohn- und Bürobereich innerhalb einer Nutzungseinheit benötigt wird aus und sind dünneren KS-Wänden in bestimmten Aspekten sogar überlegen, also die technisch leistungsfähigere Konstruktion!

    12mm OSB Platten sollen wir teuer bezahlen, wenn wir diese wünschen. Im Moment stehen 5000,00€ extra im Raum, für gute 80qm Wandfläche.

    Für eine Konstruktion die meines Wissens nicht den anerkannten Regeln der Technik entspricht (egal wie oft sie in der Praxis von Laien oder Halb-Laien ausgeführt wird) würde ich keinen Cent extra bezahlen wollen. Weshalb will man ein geeignetes und genormtes System mit definierten Eigenschaften durch einen Mischmasch mit unklaren Eigenschaften ersetzen? Als BT wurde ich dafür auch Schmerzensgeld nehmen, wenn es mit Nachdruck verlangt wird.


    Zur Erklärung: Mit ihren gerade mal 12 mm Stärke bringt die OSB-Platte keine wirkliche Verstärkung! Aus der Platte kann man eine Spanplattenschraube quasi mit der Kombizange herausziehen und sie biegt sich dabei auch recht kräftig. Verstärkungs-Konsolen werden fachgerecht aus 23 mm starkem Sperrholz hergestellt. Das ist eine ganz andere Nummer!


    31,25 € / m2 als Zulage sind ein mehr als stolzer Preis, aber dies ist in der Projektphase dem Modell BT geschuldet, nicht der Konstruktion. Man kann dem BT das Geld also schenken und sich ärgern oder gleich bei der leistungsfähigeren Konstruktion bleiben und das Geld für attraktivere Dinge ausgeben.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Für eine Konstruktion die meines Wissens nicht den anerkannten Regeln der Technik entspricht (egal wie oft sie in der Praxis von Laien oder Halb-Laien ausgeführt wird) würde ich keinen Cent extra bezahlen wollen.

    Keine Ahnung ob sie den anerkannten Recgeln der Technik entspricht, aber soweit ich mich erinnere, wird diese Variante von den Herstellern in ihren Verarbeitungsrichtlinien aufgeführt (Stichwort Schalldämmung).

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  • Keine Ahnung ob sie den anerkannten Recgeln der Technik entspricht, aber soweit ich mich erinnere, wird diese Variante von den Herstellern in ihren Verarbeitungsrichtlinien aufgeführt (Stichwort Schalldämmung).

    Bei meiner letzten Suche danach habe ich vor ein paar Jahren nicht einmal ein geprüftes System mit Einzelzulassung eines Systemanbieters gefunden. Mit der Normung bin ich ziemlich sicher, habe dies jetzt nicht besonders nachgeschaut. Die Hersteller von OSB-Platten propagieren dies, aber eine a.R.d.T. gibt es bisher meines Wissens nicht.


    Hast Du ein Beispiel für ein zugelassenes System oder eine a.R.d.T., welches diese Ausführung ausdrücklich bestätigt?

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • War nicht in dem thread wegen der Schalldämmung ein link zu einem pdf? Knauf?

    Da müsste man sich einmal auf die Suche machen. Mich hat diese Variante bisher nur wegen der Schalldämmparameter interessiert.

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  • Auch hier mal eine (vielleicht) ganz unbedarfte Frage:


    Ich stimme ja soweit zu, dass bei der zitierten Bau eschreibung wahrscheinlich eine Gipskartonwand zur Ausführung kommen kann. Müsste in diesen Fall aber nicht der Bauträger den Nachweis erbringen, dass eine Trockenbauwand in der von ihm geplanten Ausführung gleichwertig zu einer Kalksandsteinwand ist? Behaupten kann der Bauträger ja schließlich viel. Und ohne jetzt ein Experte für Trockenbau zu sein, könnte ich mir aber auch vorstellen, dass nicht jede mögliche Ausführung als gleichwertig anzusehen ist. Genauso wie es sicherlich auch Ausführungen gäbe, die Ls höherwertig anzusehen wären.

    Die Beurteilung, ob dies der Fall ist, kann ja schlecht der TE als Laie überlassen werden. Allenfalls noch einer von der TE beauftragten Bauüberwachung, wenn es die denn gibt.

    Der Bauende soll nicht herumtasten und versuchen. Was stehen bleiben soll, muß recht stehen und wo nicht für die Ewigkeit doch für geraume Zeit genügen. Man mag doch immer Fehler begehen, bauen darf man keine. (Johann Wolfgang von Goethe, Wilhelm Meisters Wanderjahre)


    Rings um euch liegt die weite Welt: Ihr mögt euch einzäunen, aber euer Zaun wird sie nicht fern halten. (J.R.R. Tolkien, Derr Herr Der Ringe, Erster Teil: Die Gefährten)

  • Richtig, deswegen hatte ich oben auf diesen Punkt hingewiesen, aber auch erwähnt, dass das dem BT leicht fallen dürfte.


    Man könnte noch darüber streiten, welche Eigenschaften für einen Vergleich wichtig sind.

    Erhöhte Anforderungen an beispielsweise Schallschutz o.ä. sind anscheinend nicht vereinbart. Da kann man also nicht ansetzen. Schallschutz einer Trennwand zwischen 2 Räumen innerhalb einer Wohnung hat somit keine hohe Priorität. Der KS ist ja auch nicht näher spezifiziert. Man kann also nur "Standard" erwarten.

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  • Kann es auch so gedeutet werden, dass sich das "gleichwertig" auf das Material bezieht (nicht auf die Bauart), also dass

    - kleinformatige Kalksandsteine verwendet werden dürfen (statt großformatiger)

    - rote Ziegel als Mauersteine verwendet werden dürfen (statt weißer Steine aus KS)

    - bei Steinwand an Steinwand ist ein Verbund möglich und das Materialverhalten ist identisch


    Wie sieht es denn mit den Wandstärken aus?

    11,5cm MW+2x Putz vs. Ständerwand zweifach beplankt

    Gruß
    Holger
    --
    Früher, da war vieles gut. Heute ist alles besser.
    Manchmal wäre ich froh, es wäre wieder gut.
    (Andreas Marti; Schweizer)

  • Solche BT-Baubeschreibungen und die darauf Bezug nehmenden Verträge sollen vor allem auf den ersten Blick suggerieren, dass den Kaufenden beim Materialwechsel kein Wertverlust entsteht, letztlich aber BT ermöglichen nach Belieben Bauarten, Materialien oder Produkte wechseln können. Und mit dem Thema "Gleichwertigkeit" findet dann auch die Juristenzunft ihr Auskommen.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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