EFH Außenbereich Formulierung Bauvoranfrage

  • Moin zusammen,


    ich habe eine Frage an die Runde bezüglich einer Bauvoranfrage für ein EFH im Außenbereich. Meine Familie hat über viele Generationen einen landwirtschaftlichen Betrieb geführt, wobei die Ackerflächen inzwischen verpachtet sind. Auf einer dieser Flächen (im Bild der Umgebung rot markiert) habe ich vor, mittels Bauvoranfrage zu klären, ob dort ein/zwei EFH gebaut werden dürfen. Die Hofstelle ist oberhalb des markierten Bereiches gelegen. Hier wohnen aktuell meine Großeltern und mein Onkel.


    Da wir nicht vor haben im Haupterwerb Landwirtschaft zu betreiben, wird privilegiertes Bauen nach §35 BauGB wohl als Begründung nicht greifen, weil wir ggf. notwendige Nachweise nicht liefern können. Man könnte im Sinne der Erweiterung und Erhaltung des Hofes argumentieren, von sowas hatten Mitarbeiter von Bauamt/Bauaufsichtsbehörde vage gesprochen. Nur bei dem Fokus der Formulierungen und der schlagkräftigen Argumentation komme ich nicht weiter, wie ist da eure Einschätzung? Kann man im Sinne von §34 BauGB von im Zusammenhang bebauter Ortsteile sprechen, da es eine Art "Lückenbebauung" und Vervollständigung des Ortsbildes ist?


    Viele Grüße

    Elchi

  • In NDS darf die Bauvoranfrage zwar auch von Nicht-Bauvorlageberechtigten gestellt werden. Ob das in MecPom auch so ist - k. A.

    Aber das bedeutet nicht, dass sie nicht von so jemanden gestellt werden darf.


    Und in dem Fall würde ich dringend dazu raten, eine(n) Bauvorlageberechtigte(n) zu nehmen.

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Das sollte dann aber auch einer sein, der sich speziell mit der Aussen-/Innenbereichsthematik schon einmal tiefer befasst hat. Aus meiner Erfahrung sind da auch nicht alle geeignet.

    Gefährlich ist's, wenn Dumme fleißig werden!

  • wie ist da eure Einschätzung?

    IMHO keine Chance.

    Man könnte im Sinne der Erweiterung und Erhaltung des Hofes argumentieren

    Ich habe es so verstanden, dass die Landwirtschaft aufgegeben wurde. Dann gibt es nichts zu erweitern. Erhaltung des Hofes könnte als Argument dienen, nicht mehr benötigte vorhandene Gebäude als Wohnraum umzunutzen.

    Falls die Landwirtschaft nicht aufgegeben wurde, könnten Neubauten in Frage kommen. Üblicherweise verlangt die Baugenehmigungsbehörde dann aber eine Baulast bezüglich Nutzerkreis, zu dem Ihr aber ausdrücklich nicht gehören möchtet.

    Kann man im Sinne von §34 BauGB von im Zusammenhang bebauter Ortsteile sprechen, da es eine Art "Lückenbebauung" und Vervollständigung des Ortsbildes ist?

    Nein.

    Kreis Stormarn

  • Hi zusammen,


    anhängend nochmal ein größerer Kartenausschnitt.


    Bei uns in M-V darf jeder mit berechtigtem Interesse so eine Bauvoranfrage stellen, also auch jeder Laie auf dem Gebiet des Bauwesens und der Rechtsprechung dazu. Letztlich ist es sicher sinnvoll jemanden damit zu beauftragen, der sich mit der Thematik auskennt. Dafür müsste man sicher Geld in die Hand nehmen, weshalb es mir vorher wichtig ist, die Erfolgschancen auszuloten. Wen kann man dafür am besten kontaktieren, also wie findet man jemanden, der sich mit genau so einem Sachverhalt auskennt?


    IMHO keine Chance.

    Ich habe es so verstanden, dass die Landwirtschaft aufgegeben wurde. Dann gibt es nichts zu erweitern. Erhaltung des Hofes könnte als Argument dienen, nicht mehr benötigte vorhandene Gebäude als Wohnraum umzunutzen.

    Falls die Landwirtschaft nicht aufgegeben wurde, könnten Neubauten in Frage kommen. Üblicherweise verlangt die Baugenehmigungsbehörde dann aber eine Baulast bezüglich Nutzerkreis, zu dem Ihr aber ausdrücklich nicht gehören möchtet.

    Nein.

    https://www.kreis-stormarn.de/…dex.html?bereich=1&bid=71

    Das mit der Erhaltung bzw. Erweiterung des Hofes kam vom Bauamt bzw. der Bauaufsichtsbehörde, allerdings als lose Idee, wie man in diesem konkreten Fall Erfolg haben könnte. Ebenso die mögliche Lückenbebauung...Nun ist es an mir, dafür eine stichhaltige Argumentation zu führen.

  • Nun ist es an mir,

    NEIN. Es wurde Dir nicht ohne Grund geraten, hier eine sachkundige Person einzuschalten.

    Ja, die kostet ohne Erfolgsgarantie etwas. Das ist das Risiko. Ohne hast Du schon verloren.


    Du kannst auch nicht mit der ersten Mannschaft des 1. FC Bayern München gegen den Flensburger HC antreten und hoffen zu gewinnen. Jedenfalls nicht, so lange es um Handball geht

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Das Thema Außenbereich wird bei uns in letzter Zeit recht stringend beurteilt.

    Es besteht vermutlich keine Chance, dort eine Wohnbebauung genehmigz zu bekommen.


    Falls überhaupt, müsste vermutlich ein B-Plan drüber gelegt werden.


    Geeignete Planer lassen sich über die Ingenieurkammer https://www.ingenieurkammer-mv.de/ingenieursuche/ oder die Architektenkammer https://www.architektenkammer-mv.de/de/architektensuche/ finden. Es sollte ein regionaler Planer sein, der die Befindlichkeiten der Mitarbeiter der unteren Bauaufsicht kennt ;)

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

  • Das mit der Erhaltung bzw. Erweiterung des Hofes kam vom Bauamt bzw. der Bauaufsichtsbehörde, allerdings als lose Idee, wie man in diesem konkreten Fall Erfolg haben könnte.

    Einen Hof der aufgegeben wurde zu erweitern ergibt keinen Sinn, und wo aufgegeben wird gibt es auch nichts zu erhalten. An sich fallen mit Aufgabe der landwirtschaftlichen Tätigkeit die Flächen an die Natur zurück, Ausnahmen gibt es für die Inhaber die den Hof betrieben haben und dort ihren Lebensabend verbringen möchten. Dafür braucht man aber keine 2 neuen EFH.


    Genau genommen ist der Hof mit Aufgabe der landwirtschaftlichen Tätigkeit nur noch für die ehemaligen Betreiber von wert, ansonsten (für Rechtsnachfolger) wertlos.


    Lösung: Landwirtschaft im Haupterwerb reaktivieren


    Ich kann mir jetzt nicht vorstellen, dass irgendeine Behörde eine rein wohnwitschaftliche Nutzung absegnen wird. Vielleicht könnte man noch darüber diskutieren, ob eine Landwirtschaft im Nebenerwerb (aber entsprechendem Umfang) und dem Ziel eines Haupterwerbs einen Erhalt der Hofstätte begründen. Dann steht aber immer noch die Frage im Raum, wozu dann 2 EFH zusätzlich auf dem Grundstück benötigt werden. Bei einer entsprechenden Betriebsgröße könnte man noch mit Unterkünften für Hilfskräfte (auch Saisonkräfte) argumentieren, aber 1 Betriebsinhaber benötigt nicht mehrere "Häuser" für sich und seine Familie.


    Du siehst, das wird sehr schwierig, und die Chance für Dein Vorhaben ist verschwindend gering. Beachte auch, dass bei einer Nutzungsänderung mehrere Fachbehörden eingebunden sind. Ich weiß nicht wie das bei Euch geregelt ist, bei uns darfst Du eine Rundreise durch den Landkreis machen um alle Stellen abzuklappern, und es ist so gut wie unmöglich alle von so einem Vorhaben zu überzeugen.

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  • Tja - was soll man da raten. Ich sehe es auch für nicht ganz eindeutig, würde aber versuchen, die Lückes zwischen der Bebauung links und rechts des Grundstücks zu füllen. Die Chancen dürften aber tatsächlich eher schlecht stehen.

    Die Preisfrage wäre jetzt, ob man einfach selbst einen Antrag stellt und einfach nur die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit abfragt oder ob man investiert und einen örtlichen Architekten einschaltet, der rechtlich allerdings auch versiert sein sollte. Das musst Du letztlich selbst entscheiden. Ein Architekt, der die Örtlichkeit kennt, kennt in der Regel auch die zuständigen Sachbearbeiter bei der Genehmigungsbehörde und hat ein gewisses Gefühl dafür, was man beantragen kann und was nicht.

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  • Ich kann mir jetzt nicht vorstellen, dass irgendeine Behörde eine rein wohnwirtschaftliche Nutzung absegnen wird.

    Kommt drauf an, was die Gemeinde will.


    Ich hatte vor ein paar Jahren ein EFH im Außenbereich, wo ein paar reine Wohngebäude ohne Bezug zu irgendeinem Betrieb genehmigt wurden.


    In anderen Fällen und in anderer Gemeinde wurde alles abgeschmettert, sogar die Errichtung eines Nebengebäudes auf einem mit Wohnhaus und mehreren Gewerbegebäuden bebauten Grundstück, das (für mich sehr zweifelhaft) zum Außenbereich erklärt wurde.


    Falls die Gemeinde ein Interesse daran hat, die Lücken entlang der Dorfstraße (als Splittersiedlung würde ich nicht mehr betrachten wollen, aber das ist nur meine persönliche Ansicht) schließen zu wollen, könnte es Chancen geben.


    Für einen Laien stelle ich mir das aber als recht große Herausforderung vor (fast unlösbares Problem darf man ja nicht mehr sagen :D ), da stringent zu argumentieren.


    Ich kann mich meinen Vorschreibern nur anschließen, dass ein ortskundiger Planer da ran sollte. Eine Voranfrage kostet nicht die Welt.

    __________________
    Gruß aus Oranienburg
    Thomas

  • Die Lage an einer Dorfstrasse ist sicherlich von Vorteil, es würde mich aber wundern wenn das als Argument ausreicht. In den Fachbehörden gibt es manchmal so ein paar nette Zeitgenossen, die würden am liebsten den ganzen Landkreis renaturieren.

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  • Moin zusammen,


    vielen lieben Dank für die zahlreichen konstruktiven Beiträge. Daraus nehme ich mit, dass man in solchen Fällen professionelle Hilfe aus der Region in Anspruch nehmen sollte. Und auch, dass die Lage nicht komplett aussichtslos ist, sodass ich es tatsächlich über diesen Weg versuchen werde.


    Wie es schon angeklungen ist, denke ich auch, dass es in vielen Fällen Auslegungssache ist und in den Händen des jeweiligen Sachbearbeiters liegt, wie er die individuelle Situation einschätzt. Mit der zuständigen Person im Bauamt hatte ich bereits gesprochen, die der Geschichte positiv gegenübersteht und sich in der Gemeinderatssitzung für die positive Bescheidung der Bauvoranfrage einsetzen würde und mir einige hilfreiche Tipps mit auf den Weg gegeben hat. Am Ende muss natürlich der rein rechtliche Teil passen, aber auch Dinge wie Gewässerschutz oder Naturschutz etc. Das ist mir auch bewusst; auch dass man als Laie in solchen Themen nur schwerlich mit den Fachbegriffen hantieren kann.

    Das mit den 2 EFH kam nicht von mir, sondern war ein Vorschlag des Ansprechtpartners vom Bauamt;) Eine Art Landwirtschaft im Nebenerwerb könnte ich mir tatsächlich sehr gut vorstellen, diesen Vorschlag nehme ich mal mit in die nächste Besrpechung mit der Bauaufsichtsbehörde / Bauamt bzw. wer auch immer und was an dieser Stelle für Kriterien greifen und dem Ganzen zuträglich sind.

  • Wie es schon angeklungen ist, denke ich auch, dass es in vielen Fällen Auslegungssache ist und in den Händen des jeweiligen Sachbearbeiters liegt, wie er die individuelle Situation einschätzt. Mit der zuständigen Person im Bauamt hatte ich bereits gesprochen,

    Nochmals zur Erinnerung, bei so einer Umnutzung ist es fast schon egal was das lokale Bauamt sagt, es sind dann mehrere Fachbehörden eingebunden (Landwirtschaft, Umweltschutz usw.) und die muss man alle unter einen Hut bringen. Die Unterstützung der lokalen Baubehörde ist zwar wichtig, aber noch nicht ausreichend.


    Eine Art Landwirtschaft im Nebenerwerb könnte ich mir tatsächlich sehr gut vorstellen,

    Auch hier zur Erinnerung, eine Landwirtschaft ausschließlich im Nebenerwerb wird NICHT ausreichen. Sie muss einen entsprechenden Umfang haben UND als Ziel die Landwirtschaft im Haupterwerb zu betreiben. Ob das Ziel erreicht wird, das steht auf einem anderen Blatt. Ein paar Karotten oder Kartoffeln in einem Garten, oder ein Pferd auf der Wiese, das macht noch keine Landwirtschaft aus. Der Umfang der Tätigkeit muss also geeignet sein dieses Ziel zu erreichen. Es wäre gut wenn Du oder jemand in der Familie eine entsprechende Ausbildung hätte.


    Bedenke auch, dass so ein Betrieb verschiedene Pflichten auslöst (Kammer, Berufsgenossenschaft) die mit Kosten verbunden sind.

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