Moin zusammen,
ich habe eine Frage an die Runde bezüglich einer Bauvoranfrage für ein EFH im Außenbereich. Meine Familie hat über viele Generationen einen landwirtschaftlichen Betrieb geführt, wobei die Ackerflächen inzwischen verpachtet sind. Auf einer dieser Flächen (im Bild der Umgebung rot markiert) habe ich vor, mittels Bauvoranfrage zu klären, ob dort ein/zwei EFH gebaut werden dürfen. Die Hofstelle ist oberhalb des markierten Bereiches gelegen. Hier wohnen aktuell meine Großeltern und mein Onkel.
Da wir nicht vor haben im Haupterwerb Landwirtschaft zu betreiben, wird privilegiertes Bauen nach §35 BauGB wohl als Begründung nicht greifen, weil wir ggf. notwendige Nachweise nicht liefern können. Man könnte im Sinne der Erweiterung und Erhaltung des Hofes argumentieren, von sowas hatten Mitarbeiter von Bauamt/Bauaufsichtsbehörde vage gesprochen. Nur bei dem Fokus der Formulierungen und der schlagkräftigen Argumentation komme ich nicht weiter, wie ist da eure Einschätzung? Kann man im Sinne von §34 BauGB von im Zusammenhang bebauter Ortsteile sprechen, da es eine Art "Lückenbebauung" und Vervollständigung des Ortsbildes ist?
Viele Grüße
Elchi