Unser Grundstück wurde 1954 bebaut und dahinter lag schräg abfallend ca 5 Meter tiefer ein Sportplatz. Direkt nach unserer Grenze war der Hang mit Bäumen und Buschwerk abgesichert.
Jetzt wird der Sportplatz zu Bauland und auf Grund vom Hochwasserschutz ca. 3,50 aufgefüllt. Jetzt ergibt sich aber ja immer noch ein Höhenunterschied von ca. 1,5 m.
Wer muss nun diesen Hang (es wurde auch schon alles gerodet) abstützen und dies dann auch bezahlen?