Ihr könnt Euch sicher noch an das Haus ohne Verschattung erinnern? Ich habe hier ein ähnliches Thema:
Wie ist das, wenn man in einem Gebäude BJ 2009 wohnt und keine Verschattung vorhanden ist? Eigentlich müsste ja ein Nachweis zum sommerlichen Wärmeschutz nach DIN 4108 vorhanden sein. Die Frage stellt sich für Mieter eines solchen Hauses und ob sie eine nachträgliche Verschattung fordern können.