Sommerlicher Wärmeschutz nach DIN 4108 - was, wenn nicht vorhanden?

  • Ihr könnt Euch sicher noch an das Haus ohne Verschattung erinnern? Ich habe hier ein ähnliches Thema:


    Wie ist das, wenn man in einem Gebäude BJ 2009 wohnt und keine Verschattung vorhanden ist? Eigentlich müsste ja ein Nachweis zum sommerlichen Wärmeschutz nach DIN 4108 vorhanden sein. Die Frage stellt sich für Mieter eines solchen Hauses und ob sie eine nachträgliche Verschattung fordern können.

    Nothing is forever, except death, taxes and bad design


    Der Betreiberverein dieses Forums freut sich über Spenden von Fragenden, denen hier kostenlos geholfen wurde. Kurze Wege führen über Paypal oder eine Banküberweisung


  • Ist das nicht eine rein (miet-) rechtliche Fragestellung?

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


    Der Betreiberverein dieses Forums freut sich über Spenden von Fragenden, denen hier kostenlos geholfen wurde. Kurze Wege führen über Paypal oder eine Banküberweisung. Beiträge und Beitragsteile als Moderator ab 04/23 kursiv gesetzt.

  • Interessiert mich in dem Sinne: Nach GEG/EnEV muss ich ja ein Gebäude so errichten, dass der Sonneneintrag begrenzt wird. Müsste 2009 ja auch schon gegolten haben, wenn ich die EnEV 2007 richtig lese

    Nothing is forever, except death, taxes and bad design


    Der Betreiberverein dieses Forums freut sich über Spenden von Fragenden, denen hier kostenlos geholfen wurde. Kurze Wege führen über Paypal oder eine Banküberweisung


  • Interessiert mich auch. Bei mir Baujahr 2012 und der Archi sagte voller Überzeugung "Fenster nach Osten und nach Westen brauchen keinen Schutz". Sein Kompass war aber wohl kaputt, denn die Fenster gehen nach Südosten und Nordwesten und im Sommer geht die Sonne im Nordosten auf und im Nordwesten unter.

    Ich habe mir für teuer Geld selber Sonnenschutzstores angebracht und weiß seitdem, was von solchen nassforschen Sprüchen zu halten ist.




    Wenn Dich ein Laie nicht versteht, so heißt das noch lange nicht, dass du ein Fachmann bist.



    M.G.Wetrow

  • Ein trauriges Thema, wie ich finde. Der sommerliche Wärmeschutz wird häufig nur stiefmütterlich behandelt. Viele Kollegen wollen einfach den Haken grün sehen und nehmen die abenteuerlichsten Sachen an, wie z.B. passive Kühlung mit Luft-Wärme-Pumpe, hohe Nachtlüftung bei nur einer Etage,... Da scheint der Kreativität keine Grenzen gesetzt.


    Meiner Meinung nach ist die Einhaltung der Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz per Gesetz verpflichtend. Der Nachweis muss entweder über das einfache Nachweisverfahren der DIN 4108 erfolgen oder eine Simulationsrechnung mit Ermittlung der Übertemperatur-Gradstunden. Siehe dazu aktuell GEG §14

    Zitat

    Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden* (Gebäudeenergiegesetz - GEG)
    § 14 Sommerlicher Wärmeschutz

    (1) Ein Gebäude ist so zu errichten, dass der Sonneneintrag durch einen ausreichenden baulichen sommerlichen Wärmeschutz nach den anerkannten Regeln der Technik begrenzt wird. Bei der Ermittlung eines ausreichenden sommerlichen Wärmeschutzes nach den Absätzen 2 und 3 bleiben die öffentlich-rechtlichen Vorschriften über die erforderliche Tageslichtversorgung unberührt.
    (2) Ein ausreichender sommerlicher Wärmeschutz nach Absatz 1 liegt vor, wenn die Anforderungen nach DIN 4108-2: 2013-02 Abschnitt 8 eingehalten werden und die rechnerisch ermittelten Werte des Sonnenenergieeintrags über transparente Bauteile in Gebäude (Sonneneintragskennwert) die in DIN 4108-2: 2013-02 Abschnitt 8.3.3 festgelegten Anforderungswerte nicht überschreiten. Der Sonneneintragskennwert des zu errichtenden Gebäudes ist nach dem in DIN 4108-2: 2013-02 Abschnitt 8.3.2 genannten Verfahren zu bestimmen.
    (3) Ein ausreichender sommerlicher Wärmeschutz nach Absatz 1 liegt auch vor, wenn mit einem Berechnungsverfahren nach DIN 4108-2: 2013-02 Abschnitt 8.4 (Simulationsrechnung) gezeigt werden kann, dass unter den dort genannten Randbedingungen die für den Standort des Gebäudes in DIN 4108-2: 2013-02 Abschnitt 8.4 Tabelle 9 angegebenen Übertemperatur-Gradstunden nicht überschritten werden.
    (4) Wird bei Gebäuden mit Anlagen zur Kühlung die Berechnung nach Absatz 3 durchgeführt, sind bauliche Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz gemäß DIN 4108-2: 2013-02 Abschnitt 4.3 insoweit vorzusehen, wie sich die Investitionen für diese baulichen Maßnahmen innerhalb deren üblicher Nutzungsdauer durch die Einsparung von Energie zur Kühlung unter Zugrundelegung der im Gebäude installierten Anlagen zur Kühlung erwirtschaften lassen.
    (5) Auf Berechnungen nach den Absätzen 2 bis 4 kann unter den Voraussetzungen des Abschnitts 8.2.2 der DIN 4108-2: 2013-02 verzichtet werden.


    Bei kleiner Verglasungsfläche kann auf eine Nachweisführung verzichtet werden. Meiner Erfahrung nach sind die Verglasungsflächen besonders in den neuen Wohn-Ess-Küchenbereichen sogar so groß, dass eine Simulationsrechnung durchgeführt werden muss.


    Zu Anda: Keine Verschattung vorhanden heißt aber erst einmal nichts. Es könnte sein, dass nach Nachweisführung keine erforderlich war oder nicht einmal die Nachweisführung aufgrund der geringen Verglasungsflächen gefordert wurde. Da müsste man jetzt genauer gucken. Sollte die Nachweisführung aber eine Verschattung notwendig machen und diese fehlen, währe gegen geltendes Recht verstoßen worden.

  • wenn der "winterliche Wärmeschutz" nicht ganz passt, also z.B. ein paar Zentimeter Dämmung fehlen, wird man das wohl beim Energieverbrauch merken, aber es wird bei heutigen Dämmstärken selten Auswirkung auf die grundsätzliche thermische Behaglichkeit haben.

    Ein minimal zu schlechter sommerlicher Wärmeschutz wird auch kaum gespürt, aber ein vollständig fehlender bzw. völlig unzureichender sommerlicher Wärmeschutz wird sich deutlich bemerkbar machen.


    Bei fehlendem sommerlichen Wärmeschutz verhält es sich so:

    Die Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz sollen ja zum einen thermische Behaglichkeit in den Räumen sicherstellen, zum anderen aber auch notwendige Energieaufwendungen zum Klimatisieren der Räume vermeiden. Daher sind diese über die technisch eingeführte DIN 4108-2 und über die damalige Energieeinsparverordnung und heute Gebäudeenergiegesetz GEG 2020 verpflichtend.


    Zu Ost- und Westfenstern: aus meiner Erfahrung ist es dort immer am schwierigsten, den sommerlichen Wärmeschutz umzusetzen, die Sonne steht ja sehr tief, Verschattung durch Vordächer etc. kommen da quasi nicht mehr zur Wirkung.

    Das macht regelmäßig vor allem im Objektbereich (z.B. Kindergärten) Probleme, wenn Fluchttüren auf der Ost- und Westseite sind, die dann nicht durch einen konventionellen Behang geschützt werden können und ein Gebäudeüberhang/Vordach aber auch kaum was bringt.

    Am kritischsten sind natürlich hochverglaste Räume (mehr Glas, als für die Belichtung notwendig ist) und insbesondere Eckräume bzw. kleine/wenig tiefe Räume.

  • Danke für die ausführliche Erläuterung. :thumbsup: :thumbsup:



    Mir wurde gesagt, dass sehr große Fensterflächen vorhanden seien. Dadurch wäre es im Winter prima bzgl geringem Heizbedarfs. Im Sommer hingegen durch die nicht vorhandene Verschattung wäre es eher problematisch.


    Der Sonneneintrag war schon 2007 verpflichtend nachzuweisen. Allerdings weiß ich nicht, ob sich in der Nachweisführung diesbezüglich zu heute was geändert hat.

    Ich brauche das so selten.

    Nothing is forever, except death, taxes and bad design


    Der Betreiberverein dieses Forums freut sich über Spenden von Fragenden, denen hier kostenlos geholfen wurde. Kurze Wege führen über Paypal oder eine Banküberweisung


  • gefühlt war es damals schwieriger, einen guten Sommerlichen Wärmeschutz nachzuweisen. Das führte dazu, dass die Räume manchmal besser geschützt waren als heute, man konnte seltener auf sommerlichen Wärmeschutz verzichten. Das hat es manchmal baulich sehr aufwändig gemacht.

    Heute gibt es zusätzliche Nachweismethoden, um genauer und wirtschaftlicher rechnen zu können.

  • gefühlt war es damals schwieriger, einen guten Sommerlichen Wärmeschutz nachzuweisen.

    zum Verständnis: Der Aufwand ist aber null, wenn an allen Fenstern Rolläden oder Raffatores vorhanden sind, richtig?

    Hier im Süden sind Fenster ohne Verschattungs/Verdunklungsmöglichkeiten eine absolute Ausnahme.

  • zum Verständnis: Der Aufwand ist aber null, wenn an allen Fenstern Rolläden oder Raffatores vorhanden sind, richtig?

    nicht ganz. Ein Nachweis ist, von typischen kleinen Wohngebäuden mal abgesehen, trotzdem zu führen.


    Man geht rechnerisch nie von einem komplett geschlossenen Behang aus. Weil dies nicht zur üblichen Nutzung passt, man will ja natürliches Licht innen haben und auch nach draußen schauen können. Und Lüften muss man ja auch mal.

    Also rechnet man standardmäßig bei Raffstores mit einem "Abminderungsfaktor" Fc von 0,25 (also eine Verringerung des Sonneneintrags von 75%) und bei üblichen Rollläden mit Fc=0,30 (also Abminderung 70%)

  • Der g-Wert der Verglasung geht in den Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes auch in die Berechnung ein. Bei einer üblichen 3-Scheiben-Verglasung liegt dieser um 50%, Sonnenschutzverglasungen um haben g-Werte um 40% oder deutlich niedriger. Lassen also weniger Solarstrahlung rein.


    Und hier ist schon ein Stück der Krux: aus Gründen der "winterlichen" Energieeinsparung will man hohe g-Werte, also hohe solare Energiegewinne, in Bezug auf den sommerlichen Wärmeschutz will man niedrige g-Werte.


    Also ist m.E. der sommerliche Wärmeschutz als erster Schritt zu dimensionieren. Und wenn ich dann weiß, welche g-Werte der Verglasungen eingesetzt werden können, kann ich damit im zweiten Schritt den winterlichen Wärmeschutz rechnen. Da fehlen mir dann u.U. ansonsten interessante solare Gewinne, weil es ja sonst im Sommer nicht mehr funktioniert.


    Gerade bei Bürogebäuden sage ich immer: bitte nur so viel Verglasung, wie unbedingt für die Belichtung erforderlich ist. Möglichst keine bodentiefen Fenster, im Brüstungsbereich erreiche ich nicht wirklich eine verbesserte Belichtung, verschlechtere aber den sommerlichen Wärmeschutz empfindlich.

    (und die Haustechniker freuen sich auch, weil sie dort Leitungen verziehen können ;) )

  • Volle Zustimmung Alfons Fischer. Ich glaube, die einzigen, die Freude an bodentiefen Fenstern in Büros haben sind die entwerfenden Architekten, aber hoffentlich nur solange, wie diese auf den geplotteten Ansichten zu sehen sind. Der Anblick von der Straße sichtbarer Papierkörbe, Kabelwirrwar und Tennissocken dürften später nichtmal sie begeistern.




    Wenn Dich ein Laie nicht versteht, so heißt das noch lange nicht, dass du ein Fachmann bist.



    M.G.Wetrow

  • Ich hatte da nochmal eine Nacfhrage bekommen. Da hab ich nochmal im Internet rumgewühlt und folgende Info gelesen

    Zitat

    Der Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes in seit der EnEV 2009 fester Bestandteil des Nachweisverfahrens.

    2007 war das noch gar nicht Bestandteil der EnEV?


    Hier meine Quelle- > https://energie-m.de/info/nach…rlicher-waermeschutz.html


    könnte im vorliegenden Fall wichtig sein, da das Baujahr 2009 war.

    Nothing is forever, except death, taxes and bad design


    Der Betreiberverein dieses Forums freut sich über Spenden von Fragenden, denen hier kostenlos geholfen wurde. Kurze Wege führen über Paypal oder eine Banküberweisung


  • Den Nachweis habe ich nicht. Auch bislang keinen Energieausweis.

    Wie schon geschrieben, das ist eine sehr nette Bekannte und einerseits möchte ich helfen, andererseits interessiert mich dieses Thema auch sehr.


    Zitat

    Bezugsfertigkeit der Wohnung 2009. angegeben. Wir waren 10/2010 drin, Erstbezug.

    Somit gehe ich von einem Bauantrag vor 10/2009 aus.

    Nothing is forever, except death, taxes and bad design


    Der Betreiberverein dieses Forums freut sich über Spenden von Fragenden, denen hier kostenlos geholfen wurde. Kurze Wege führen über Paypal oder eine Banküberweisung


  • schau mal, hier hat Bruno Stubenrauch schon 2005 einen interessanten Beitrag geschrieben: https://bau.net/forum/normen/10323.php

    könnte hier auch heute noch interessant sein.

    nur: wenn kein öffentliches Recht, wird man wenig machen können. Eine damals bewusst oder unbewusst eingegangene privatrechtliche Vereinbarung zwischen Planer/Ausführenden und dem damaligen Bauherrn dürfte ja für einen heutigen Mieter nicht relevant sein.

  • Off-Topic:

    Da fällt mir auf, von Bruno hat man auch schon ewig nichts mehr gelesen.

    Eine kurze Recherche zeigt, dass er seit 2020 nicht mehr Kammermitglied ist und sich mind. So lange nicht mehr in Foren betätigt hat.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


    Der Betreiberverein dieses Forums freut sich über Spenden von Fragenden, denen hier kostenlos geholfen wurde. Kurze Wege führen über Paypal oder eine Banküberweisung. Beiträge und Beitragsteile als Moderator ab 04/23 kursiv gesetzt.