Liebe Expert:innen!
Ich habe ein Wochenendgrundstück in Brandenburg, das als Erholungsgebiet ausgewiesen ist.
In Brandenburg gilt für solche Grundstücke, dass man dort genehmigungsfrei ein Haus bis 50qm und 4m Höhe errichten darf, das dann zu Erholungszwecken genutzt werden darf (aber z.B. nicht der erste Wohnsitz dort angemeldet werden kann).
Jetzt überlege ich, den 30qm-Bungalow, der dort noch aus DDR-Zeit steht, abzureißen um etwas größeres und weniger asbesthaltiges zu errichten.
Die einfach Variante wäre es, baulich die Grenzen der Genehmigungsfreiheit einzuhalten und einfach die Grundfläche zu erhöhen.
Ich würde aber gern möglichst wenig Grundfläche verbauen.
Um trotzdem mehr Nutzfläche herzustellen, würde ich gern etwas in die Höhe gehen und ein Holzhaus mit Schlafboden errichten. Mein aktueller Favorit ist dieser Bausatz, den man im Baumarkt bekommt.
Das Problem: Mit 4,66m Firsthöhe überschreitet das Haus die genehmigungsfreien 4m Höhe.
Ich habe also eine Bauvoranfrage für dieses Modell gestellt, um herauszufinden, ob ich dafür eine Baugenehmigung bekommen kann bzw. unter welchen Bedingungen (Grenzbebauung etc).
Ich glaube die Chancen stehen nicht schlecht, denn mein direkter Nachbar hat auch ein 1,5-geschossiges Häuschen genehmigt bekommen.
Meine Frage ist daher jetzt: Soweit ich weiß, ist es normalerweise so, dass nur ein kleiner Kreis von Fachpersonen einen Antrag auf Baugenehmigung stellen können (Architekt:innen, Bauingenieur:innen, sonst noch…?). Trifft das auch dann zu wenn man so einen Holzhaus-Bausatz errichten lässt? Ich vermute es geht in der Sache um bestimmte Gutachten, also z.B. Standfestigkeitsnachweis, die jemand erstellen muss. Aber vielleicht ist das bei einem handelsüblichen Bausatz auch obsolet, weil die benötigten Berechnungen Voraussetzungen für die Produktzulassung sind. Weiß das jemand hier zufällig?
Brauche ich auf jeden Fall einen Architekt? Oder wie würdet ihr das effektiv angehen?
Danke für euren Rat!
(Link entfernt, Name tut nichts zur Sache)