Hallo zusammen,
ich hoffe ich bin hier richtig. Wir haben uns ein Altbau gekauft (Noch nicht bezahlt, noch nicht im Grundbuch eingetragen), Schlüsselübergabe ist der 29.05. und Kaufpreisfälligkeit zum selbigen Datum.
Jetzt zum Anliegen. Das GEG schreibt ja vor, dass die oberste Geschossdecke gedämmt sein muss, entweder das Dach oder der Fußboden auf dem Dach. Zudem müssen Gasheizungen wo der Kessel älter als 30 jähre ist, ausgetauscht werden. Das einzige was mal erneuert wurde ist, dass die Heizung von Öl auf Gas umgerüstet wurde.
Die jetzigen (noch) Besitzer, haben das Haus 2011 gekauft und Saniert. Die Heizung wurde bisher nicht getauscht und das Dach auch nicht gedämmt - der Fußboden des Daches ebenfalls nicht.
Jetzt die Frage: Ist es unsere Aufgabe diese Arbeiten nach dem Kauf innerhalb 2 Jahren durchzuführen oder sind die jetzigen Besitzer in Verzug und hätten die Arbeiten schon längst hätten machen !! MÜSSEN !! ? Wenn Sie es hätten machen müssen, sind sie quasi noch in der Pflicht dieses auszuführen bevor wir die neuen Besitzer werden?
Wäre schön wenn Sich jemand mit dem Sachverhalt etwas besser auskennt als wir. Wir haben unsere Informationen bisher nur aus dem Internet.
Vielen Dank vorab!