Bauzeitgarantie + auslaufendes Baukindergeld


  • Guten Tag,

    zu dem Thema habe ich nun nichts gefunden. Undzwar geht es darum, dass wir derzeit ein Haus bauen und laut Bauzeitgarantie hätten wir eigentlich im Februar einziehen können. In dem Zuge hätten wir natürlich dann auch das Baukindergeld beantragt. Nun verzögert sich der Bau und vor August wird es auf keinen Fall etwas. Vermutlich wird es sogar eher später.

    Auf der KFW Seite steht, dass die Fördermittel für das Baukindergeld voraussichtlich vor Ende des Jahres aufgebraucht sein werden.



    Jetzt zur Frage:

    Da dies ja ein Schaden wäre, der bei fristgerechter Fertigstellung nicht entstanden wäre (also sollten wir das Baukindergeld nicht bekommen) können wir dann den Bauträger auf Schadenersatz verklagen?



    Freundliche Grüße,

    Anna

  • In dem Zuge hätten wir natürlich dann auch das Baukindergeld beantragt. Nun verzögert sich der Bau und vor August wird es auf keinen Fall etwas. Vermutlich wird es sogar eher später.

    Laut Merkblatt KfW


    Zitat

    Wann und wie ist der Zuschuss zu beantragen?

    Sie beantragen den Zuschuss im KfW - Zuschussportal (http://www.kfw.de/zuschussportal) innerhalb von 6 Monaten, nachdem Sie in das Wohneigentum eingezogen sind. Eine Antragstellung vor Einzug in das Wohneigentum ist nicht zulässig. Vor Einzug gestellte Anträge werden abgelehnt.

    Somit wäre also eindeutig geregelt, ab wann das Baukindergeld beantragt werden darf.


    Nun schreibst Du von einer "Bauzeitgarantie". Was genau deckt diese Garantie ab? Ob der Bauträger hierfür haftbar gemacht werden kann, das hängt wohl erst einmal davon ab, was zwischen Euch vertraglich geregelt ist, und hier könnte evtl. diese "Bauzeitgarantie" eine Rolle spielen. Wenn bei Vertragsabschluss bekannt war, dass bei Nichteinhaltung des Fertigstellungstermins ein Schaden für den Auftraggeber entstehen könnte, und für diesen Fall eine "Garantie" vereinbart war, dann würde ich davon ausgehen, dass diese Garantie dann auch greift. Wenn gar nichts vereinbart war, dann hast Du (zumindest in meinen Augen) schlechte Karten. Niemand wird bei einem Vertrag für etwas haften, das er bei Vertragsabschluss nicht wissen konnte.


    Bisher ist noch nicht klar, ob Dir durch den Verzug überhaupt ein Schaden entstehen wird, vorerst gibt es ja nur die Vermutung, dass Du das Baukindergeld evtl. nicht bekommen wirst. Vielleicht werden auch Anträge bis Jahresende noch bearbeitet, oder es gibt im nächsten Jahr ein Programm, oder was weiß ich.

    Was wäre, wenn Du durch den verspäteten Antrag ein anderes Programm mit dem doppelten Zuschuss bekommst? Würdest Du den Überschuss freiwillig an den Bauträger abtreten?


    Ich hoffe Du verstehst worauf ich hinaus möchte. Noch gibt es keinen Schaden, und ob es überhaupt zu einem Schaden kommen wird, das steht noch in den Sternen. Es könnte sogar ein Gewinn für Dich herausspringen. Das alles weiß man noch nicht. Zudem weiß hier niemand, was Ihr vertraglich vereinbart habt, vielleicht gibt es auch einen Haftungsausschluss für Verzögerungen die der BT nicht zu vertreten hat, oder was weiß ich.


    Somit bleibt nur ein theoretischer Fall und ein Blick in die vertraglichen Vereinbarungen. Im Zweifelsfall den Vertrag mit allem drum und dran durch einen Fachanwalt prüfen lassen. Er müsste Dir dann sagen können, in wieweit Du durch diese "Garantie" für den Fall eines Schadens tatsächlich abgesichert bist.

    Der Betreiberverein dieses Forums freut sich über Spenden von Fragestellern, die hier kostenlos Hilfe bekommen haben. Kurze Wege führen über Paypal oder eine Banküberweisung

    .

  • Guten Abend und danke für die Antwort:) ich glaube wir haben uns etwas falsch verstanden. Also, wir haben die Garantie bekommen, dass das Haus im Februar fertig wird, die Bauzeitgarantie Betrug 7 Monate nach Baubeginn. Diesen Termin konnten sie nicht einhalten. Für die uns dadurch entstehenden Schäden müssen sie demnach aufkommen.


    Dass wir das Baukindergeld erst beantragen können, wenn wir eingezogen sind, ist hier eben genau das Problem. Wir können ja nicht einziehen, weil sie nicht fertig sind. Und sollte die Förderung ausgeschöpft sein, sobald wir einziehen können, wäre das ein Schaden für uns, weil wir aufgrund der Garantie davon ausgegangen sind, diese Förderung zu bekommen und sie auch bekommen hätten, wären sie rechtzeitig fertig geworden. Also klar, es ist natürlich noch theoretisch, aber darum geht es ja, ob wir klagen könnten in diesem konkreten Fall.


    LG Anna

  • Für die uns dadurch entstehenden Schäden müssen sie demnach aufkommen.

    Entweder das ist wirklich so klar geregelt, dann frage ich mich aber warum du fragst, oder es gibt jede Menge Kleingedrucktes und Auslegebedürftiges, dann hilft dir vielleicht ein Anwalt, vielleicht ein Richter oder vielleicht auch gar niemand.

  • Für die uns dadurch entstehenden Schäden müssen sie demnach aufkommen.

    Ist das näher spezifiziert? So eine "Garantie" ist eine freiwillige Vereinbarung, da kann man so ziemlich alles reinschreiben (oder auch weglassen). Deswegen kann auch niemand sagen, ob man auf dieser Basis (möglichst erfolgreich) klagen kann. Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass die Bauzeitgarantie eine pauschale Haftung für alle möglichen Schäden übernimmt. Immer auch an das "Kleingedruckte" denken.


    weil wir aufgrund der Garantie davon ausgegangen sind, diese Förderung zu bekommen und sie auch bekommen hätten, wären sie rechtzeitig fertig geworden.

    Das ist zwar vollkommen richtig, aber es geht nicht darum wovon Du ausgegangen bist, sondern was vereinbart war.

    Es wäre falsch wenn ich Dir jetzt schreiben würde, dass Du den BT (erfolgreich) verklagen kannst, denn a.) kenne ich Eure Verträge nicht, und b.) bin ich kein Jurist (und auch Juristen können Deine Chancen nur abschätzen, aber halt deutlich besser als ein jur. Laie). Was ich Dir aber (aus leidvoller Erfahrung) sagen kann ist, dass wenn es hart auf hart kommt, dann zählt nur das was nachweislich (schriftlich) vereinbart war.

    Solche Vereinbarungen können eine Menge Fallstricke enthalten (Einschränkungen, Ausschlüsse), und die könnten dafür sorgen, dass Deine Chancen gegen Null gehen.


    Mein Bauchgefühl sagt mir, dass Du eine Chance hast, aber das genügt halt nicht. Schaue Dir bitte die Verträge genau an, und hole Dir im Zweifelsfall eine Fachanwalt dazu, der Dir die Fallstricke erklärt. Vielleicht macht er das auch schon im Rahmen einer (kostenpflichtigen) Erstberatung, oder für ein überschaubares Honorar.


    Bevor Du mit dem BT anfängst zu streiten, zuerst mal Deine Position abklären, und wie gesagt, ohne Schaden gibt es auch nichts zu klagen.

    Der Betreiberverein dieses Forums freut sich über Spenden von Fragestellern, die hier kostenlos Hilfe bekommen haben. Kurze Wege führen über Paypal oder eine Banküberweisung

    .