Hallo Zusammen,
wir starten unser Bauvorhaben Anfang nächsten Jahres.
Meine Frau und ich bauen ein Schwedenhaus das wie gewohnt komplett mit Holz verkleidet ist.
Die Garage natürlich ebenfalls.
Unser Nachbar mit dem wir guten Kontakt haben möchte erst in 2-3 Jahren eine Garage oder Carport bauen, aber ebenfalls auf die Grundstücksgrenze Ihre Garage oder Carport errichten.
Das Problem: Bauen wir beide auf die Grenze, wobei unsere Garage als erstes stehen wird, gibt dies wohl mit unserer Fassade ein Problem! Denn eine künftige Fertiggarage kann sicherlich nicht ohne weiteres an eine Holzfassade angegliedert werden.
Nun gäbe es die Lösung zum Nachbar hin die Garage zu verputzen 30m2 ca. 2500 Euro extra Kosten. Dafür das der Nachbar dann vielleicht in 2 Jahren ein Carpot baut und wir uns das Geld hätten sparen können!
Gibt es hierzu eine gesetzliche Regelung?
z.B Wir bauen mit Holz --> Nachbar baut nach 2 Jahren Garage --> Eventuelle Umrüstungskosten unserer Garage muss er dann tragen?
Vielen Dank für die Hilfe.