Garagenflachdach zur Terassennutzung

  • Hallo Freunde des Bauens,


    ich bin neu hier im Forum und möchte mich erstmal schnell vorstellen


    Steven

    33 Jahre

    2 Kinder

    1 Hund


    Ich habe mein Eigenheim (Altbau) in den letzten 3 Jahren komplett saniert, größtenteils in Eigenleistung. Ich würde mich als handwerklich versiert bezeichnen.


    Nun zum eig. Thema.


    Ich habe eine Garage mit den Maßen von (Mauerwerk) 6x5m, (Dach) 7x6m.


    Die Garage wird hauptsächlich als Lager und Schuppen genutzt.


    Auf ihr soll eine Terrasse mit Absturzsicherung, 2 Sitzecken, Feuerstelle und Dekorativen Gartenartikeln entstehen. Laut meinen Nachforschungen wird normal mit 75kg/qm gerechnet und als Terassennutzung 400kg/qm. Da stellt sich die Frage nach einer Abstützung der Decke ja. Durch Bauboom usw. ist es natürlich gerade schwierig Statiker zu finden die einem etwas sagen können.


    Daher hier meine Frage ob hier jemand schonmal so einen "Umbau" in Angriff genommen hat?


    Das Abfangen der Decke kann mit Stahlträgern oder Mauern erfolgen, das ist erstmal nachrrangig.

  • Garagen sind baurechtlich in D "privilegiert" und dürfen dort gebaut werden, wo andere Gebäude und Nutzungen, insbesondere "Aufenthaltsräume" und Terrassen nicht zulässig sind. Zuerst sollte deshalb die bauordnungsrechtliche Zulässigkeit einer Nutzungsänderung und der Terrasse geprüft werden!


    Steht die Garage an einer Grundstücksgrenze?

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Vielen Dank schon mal für die Info.


    Die Garage steht mit der langen Seite zur öffentlichen Straße ca. 50cm zu Grenze und die kurze Seite zum Nachbargrundstück. Oberkante Dach ist ca. 1,8m über der Geländeoberfläche.


    Da auch auch Zaun/Absturzsicherung installiert werden muss, werde ich mich zunächst an das Bauamt wenden. Mal schauen ob die eine Aussage auch ohne Bauantrag machen.


    Ansonsten wird die Garage abgerissen und es muss doch ein Pool her. Wäre nur schade um den Abstellplatz und den verschenkten Raum.

  • Also nach § 6 HBO

    10) 1Ohne Abstandsfläche jeweils unmittelbar an oder an aneinanderstoßenden Nachbargrenzen sind je Baugrundstück zulässig:

    1. 1.

      eine Garage oder aneinandergebaute Garagen einschließlich Abstellraum oder -fläche,

    Dazu kommt das man nur 15m der Grundstücksgrenze bebauen darf.


    Nach Unsinn und Sinn darf man eh nicht gehen.


    Terrassen benötigen nach § 6 HBO

    (8) 1Für Anlagen, von denen Wirkungen wie von Gebäuden ausgehen, gelten Abs. 1 bis 7 entsprechend. 2Keine Wirkungen wie von Gebäuden sind insbesondere anzunehmen bei

    6.

    Terrassen, die nicht mehr als 1 m über der Geländeoberfläche angeordnet oder einschließlich ihrer Umwehrung nicht mehr als 2 m hoch sind.


    Hier trifft ja die Geländehöhe zu.


    Nehmen wir an, ich müsste das Garagendach verstärken mit Stahlträgern, das die Nutzung weiterhin geben ist. So liegt ja erstmal keine Nutzungsänderung perse vor.

    Nur eine Erweiterung zu Nutzung der brachliegenden Dachfläche und der Bebauung mit einem Zaun z.b Doppelstabmatte zwecks geringen Gewichts, und der eingehenden Bebauung der Grenze. der Nachbar hat keine Problem damit, das habe ich schon geklärt.

  • Die Garage wird hauptsächlich als Lager und Schuppen genutzt.

    Das ist schon mal unzulässig. Zitat HBO § 2: "Garagen sind ganz oder teilweise umschlossene Räume zum Abstellen von Kraftfahrzeugen." Ohne Kfz keine Garage und damit unzulässige Nutzung.

    Die Garage steht mit der langen Seite zur öffentlichen Straße ca. 50cm zu Grenze und die kurze Seite zum Nachbargrundstück. Oberkante Dach ist ca. 1,8m über der Geländeoberfläche.

    Also privilegiert, siehe Vorschreiber.

    Dazu kommt das man nur 15m der Grundstücksgrenze bebauen darf.

    Einschl. Dachüberstände und max. Wandfläche 25 m². Nur als Hinweis.

    Terrassen, die nicht mehr als 1 m über der Geländeoberfläche angeordnet oder einschließlich ihrer Umwehrung nicht mehr als 2 m hoch sind.


    Hier trifft ja die Geländehöhe zu.

    OK Dach mit 1,80 m liegt deutlich über 1 m.


    Fazit: Entweder Baulast auf dem Nachbargrundstück oder Schwarzbau.

    __________________
    Gruß aus Oranienburg
    Thomas

  • Es steht ein Roller drin, somit erfüllt es den bestand einer Garage.


    Es ist kein Schwarzbau, da diese schon seit Ende der 80er Jahre steht und auch so laut Unterlagen genehmigt wurde.


    Bauamt hat schon für Klärung gesogrt. Kann genehmigt werden.

    Statiker kommt.


    Danke für eure Hilfe!

  • Kontakte schaden nur dem, der keine hat. Und natürlich muss das alles schriftlich noch erfolgen.


    Und da hier eine richrige deutsche Hermann Qualität alla, sie haben zu laut gefeiert herrscht, ist das hier nichts für mich. Da bin ich anderes gewohnt.

  • Was soll ich sagen/schreiben. Manche haben ihren eigenen Charme....


    Wir müssen Dich darauf hinweisen, was die rechtlichen Probleme sein können. Im Real Life kann man ja vielleicht nochmal anders miteinander reden.


    Wenn wir schreiben würden: "Mach mal, alles kein Problem" und es ergibt sich eines, dann haben wir ein Problem. Ganz einfach, weil wir halt wirklich Archis etc. sind und dafür auch gerade stehen müssen. Deswegen auch "Experten" und nicht "Bastelfan" Forum


    Müsstest Du eigentlich von Deiner Arbeit her auch kennen /wissen.


    PS: Ich bin dennoch misstrauisch gegenüber der Aussage, es wäre baurechtlich kein Problem auf einer grenzständigen Garage eine Terrasse zu machen. Ihr auch Kollegen?

    Nothing is forever, except death, taxes and bad design


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  • Glaube nicht alles was der im Amt telefonisch sagt. Der hat den Sachverhalt nicht im Plan vor sich liegen, wenn er solche Aussagen macht und geht nur von dem aus, was ihm gesagt wird und das muss nicht mit dem übereinstimmen was der Sachbearbeiter versteht. Da gibt es oft Unterschiede zwischen Laiensprache und Fachsprache (Ich habe auch oft Verständnisprobleme zwischen Normaldeutsch und Polizeideutsch).


    Ein Roller macht aus einem Raum keine Garage, wenn der überwiegende Raum für anderweitiges genutzt wird. Aber das sollen Juristen klären.



    PS: Natürlich ist das eine Grenzbebauung und da geht keine Terrasse. Außer in Bayern, auf dem Dorf, wenn man CSU Mitglied ist und im gleichen Verein wie der Bürgermeister. Leise hüstel... räusper...

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...

  • ein User, der uns mal richtig zeigen will, wo der Frosch die Locken hat, behauptet.

    Off-Topic:

    Ich fand die Diskussion interessant.

    Sofern ich im Supermarkt mal klauen will, lege ich einen Euo ins Regal.

    Es war dann ja kein Diebstahl sondern ein Handel ;)

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

  • ach , ihr vorschriftenhörigen kleingeister , ihr habt keine ahnung.....


    wenn man einen kennt , der einen kennt sind gesetze und vorschriften nur verschwendete druckerschwärze ............... :sarkasmus:

    die vernunft könnte einem schon leid tun....

    sie verliert eigentlich immer