Liebes Expertenforum,
wir bauen mit einem Bauträger ein Haus und sind gerade in der Gartenplanung. Unser Grundstück grenzt an einen öffentlichen Fußweg und ist etwas tiefer gelegen (ca. 1 - 1,2 m). Um den Höhenunterschied auszugleichen wurden L-Steine gesetzt. Die L-Steine sind innerhalb unseres Grundstücks, die Grundstücksgrenze verläuft etwa 80 cm dahinter (siehe blauen Pfosten im Bild).
Wir wollten nun an der Grundstücksgrenze (auf Höhe des blauen Pfosten) einen Gartenzaun aufstellen und zwischen dem Gartenzaun und den L-Steinen dann eine Hecke pflanzen. Unser Bauleiter meint nun, dass der Gartenzaun direkt auf den L-Steinen errichtet werden müsste und begründet das mit "DIN-Normen und LBO BW".
Unser Wunsch wäre es natürlich, den Zaun außen, also hinter der Hecke zu haben (von unserem Grundstück aus gesehen). Aus unserer Sicht wäre so ja trotzdem eine Absturzsicherung gegenüber der öffentlichen Fläche gewährleistet. Unser Bauleiter argumentiert nun, dass dann immer noch eines unserer Kinder von innen die L-Steine aus hochklettern und dann abstürzten könnte, oder wir beim Hecke schneiden abstürzen könnten und er dann dafür verantwortlich sei. Wir hingegen finden den Zaun auf den L-Steinen sogar noch gefährlicher, weil dann ein Höhenunterschied von knapp 2 m entstehen würde, falls doch mal jemand den Zaun übersteigen oder daran hochklettern sollte.
Lage Rede: Wie seht ihr das? Müssen wir in unserem eigenen Grundstück nun auf Absturzsicherungen achten und den Zaun direkt auf die L-Steine montieren? Falls das der Fall ist, welche Reglung gibt das genau so vor? Oder können wir den Zaun auf die Grundstücksgrenze setzen, eine Hecke pflanzen und selbst die Verantwortung dafür übernehmen, dass keines unserer Kinder auf den L-Steinen balanciert?
Vielen Dank!