Tote Einfriedung auf Hanggrundstück an öffentlichem Weg

  • Wir haben den Garten unseres Hauses in Hanglage vor ca. 20 Jahren mit einem Sichtschutzzaun eingefriedet. Unser Grundstück endet auf einer 1,50m - 2,00m hohen Stützmauer, entlang derer ein öffentlicher Fußweg verläuft. Auf der anderen Seite des Weges befinden sich nochmals tiefer gesetzt Reihenhäuser. Bereits vor 20 Jahren hat eine der Bewohnerinnen Widerspruch gegen den Zaun eingelegt, der bereits ca. 50cm von der Mauerkante zurückgesetzt war bei einer Zahnhöhle von 1,80m. Nun war der alte Zaun baufällig und wurde durch einen hochwertigen neuen Zaun ersetzt - die alten Pfostenanker wurden benutzt, Zaunhöhe wieder 1,80m. Die Bewohnerin kündigt wieder Widerspruch an, sie macht uns seit 20 Jahren mit haltlosen Anzeigen und Beschwerden das Leben schwer, ein Gespräch ist nicht möglich. Meiner Ansicjt nach greift hier aber gar kein Nachbarschaftsrecht, da der öffentliche Gehweg zwischen den Grundstücken verläuft. Habe ich etwas zu befürchten, z.B. versetzen des Zaunes o.ä. oder hat die Dame wie vor 20 Jahren auch dieses Mal keine Handhabe?

  • So wenig wie Du jemandem verbieten kannst, sich blödsinnig zu verhalten. so wenig kannst Du jemanden daran hindern, blödsinnige Anzeigen/Beschwerden gegen Dich zu verfassen. Diese zu bewerten ist Aufgabe der entsprechenden Behörden (o.ä.)

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • man müsste die Gründe, warum sie Einwände vorbringt, und insbesondere auch die gesamte örtliches Station kennen, um dies wirklich beurteilen zu können.

    Mit den jetzigen Kenntnissen kann ich nicht ausschließen, dass sie durch den Zahn tatsächlich betroffen sein könnte.