Hallo zusammen,
seit ein paar Wochen treibt mich ein Thema um und ich möchte doch ein wenig Klarheit. Ich hoffe, dass das hier das richtige Unterforum dafür ist.
Folgender Sachverhalt:
Wir haben ein Dachgeschoss, das wir gerne ausbauen möchten. Anfang/Mitte vergangenen Jahres ist mir aufgefallen, dass es für Neubau zur Wohnraumschaffung eine Sonderabschreibung gibt, die bis zum 31.12.2021 noch gewährt wird, sofern der Bauantrag vor dem 01.01.2022 gestellt wurde.
Ich habe für den Bauantrag einen Architekten gefunden, jedoch hat sich die Angelegenheit extrem hinausgezögert und der Bauantrag wurde erst kurz vor Weihnachten abgegeben.
Den Bauantrag habe ich persönlich abgegeben und mir auch den Eingangsstempel für alle Exemplare, sowie meine persönliche Kopie geholt.
Nach Weihnachten kam ein Schreiben, dass der Eingang bestätigt wurde jedoch Unterlagen fehlen. Antrag könne nicht im vereinfachten Bauverfahren § 52 LBO, sondern müsse nach § 49 LBO erfolgen, sowie einige weitere Punkte. Es wurden 2 Fertigungen sowie der statistische Erhebungsbogen mit der Bitte um Überarbeitung. Eine Fertigung wurde einbehalten.
Leider war ich da noch bis Mitte Januar im Urlaub. Anschließend war ich beim Architekten, der die Unterlagen inzwischen überarbeitet hat und nach den entsprechenden Ergänzungen die Unterlagen wieder zurückgeschickt.
Anfang Februar kam dann die Bestätigung, dass er in Bearbeitung sei, jedoch lief der Bauantrag unter einem neuen Aktenzeichen.
Leider bin ich Laie, daher würde ich gerne wissen, ob für mich das Eingangsdatum von Ende 2021 auch weiterhin Bestand hat? Auf was schaut das Finanzamt? Was kann ich tun?
Es würde mich wirklich extrem ärgern, wenn ich deswegen die Sonderabschreibungen verlieren würde, da dies in den ersten Jahre entscheiden würde, ob ich bei Vermietung steuerlich im Minus bin oder nicht.
Freue mich auf Eure Antworten und vielen lieben Dank im Voraus!