Sonder AfA - Bauantrag vor 01.01.2022

  • Hallo zusammen,

    seit ein paar Wochen treibt mich ein Thema um und ich möchte doch ein wenig Klarheit. Ich hoffe, dass das hier das richtige Unterforum dafür ist.


    Folgender Sachverhalt:


    Wir haben ein Dachgeschoss, das wir gerne ausbauen möchten. Anfang/Mitte vergangenen Jahres ist mir aufgefallen, dass es für Neubau zur Wohnraumschaffung eine Sonderabschreibung gibt, die bis zum 31.12.2021 noch gewährt wird, sofern der Bauantrag vor dem 01.01.2022 gestellt wurde.
    Ich habe für den Bauantrag einen Architekten gefunden, jedoch hat sich die Angelegenheit extrem hinausgezögert und der Bauantrag wurde erst kurz vor Weihnachten abgegeben.
    Den Bauantrag habe ich persönlich abgegeben und mir auch den Eingangsstempel für alle Exemplare, sowie meine persönliche Kopie geholt.
    Nach Weihnachten kam ein Schreiben, dass der Eingang bestätigt wurde jedoch Unterlagen fehlen. Antrag könne nicht im vereinfachten Bauverfahren § 52 LBO, sondern müsse nach § 49 LBO erfolgen, sowie einige weitere Punkte. Es wurden 2 Fertigungen sowie der statistische Erhebungsbogen mit der Bitte um Überarbeitung. Eine Fertigung wurde einbehalten.
    Leider war ich da noch bis Mitte Januar im Urlaub. Anschließend war ich beim Architekten, der die Unterlagen inzwischen überarbeitet hat und nach den entsprechenden Ergänzungen die Unterlagen wieder zurückgeschickt.

    Anfang Februar kam dann die Bestätigung, dass er in Bearbeitung sei, jedoch lief der Bauantrag unter einem neuen Aktenzeichen.


    Leider bin ich Laie, daher würde ich gerne wissen, ob für mich das Eingangsdatum von Ende 2021 auch weiterhin Bestand hat? Auf was schaut das Finanzamt? Was kann ich tun?
    Es würde mich wirklich extrem ärgern, wenn ich deswegen die Sonderabschreibungen verlieren würde, da dies in den ersten Jahre entscheiden würde, ob ich bei Vermietung steuerlich im Minus bin oder nicht.

    Freue mich auf Eure Antworten und vielen lieben Dank im Voraus!

  • Ich würde wegen des neuen Aktenzeichens und dessen Eingangsdatum vermuten, dass der Antrag für die Frist zu spät kam.


    Was GENAU hatte der Kollege denn im Auftrag?

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Ich würde wegen des neuen Aktenzeichens und dessen Eingangsdatum vermuten, dass der Antrag für die Frist zu spät kam.


    Was GENAU hatte der Kollege denn im Auftrag?

    Sorry für die blöde Frage, aber was meinst Du genau im Auftrag? Welche Nachbesserungen vorgenommen werden mussten?

  • Mach ma´Bauantrag, oder Setz ma´ Stempel unter meinen selbstgemalten Antrag oder LP 1 - 4 HOAI

    + gab es irgendwelche Zusatzvereinbarungen hinsichtlich Termin/Förderung o.ä.

    Ah, ich verstehe auf was Du hinaus willst. Es gab leider nur eine schriftliche Vereinbarung über LP 1 - 4. Die Absprache, dass er den Bauantrag rechtzeitig vor Ende des Jahres stellt, verlief mündlich.

    Gibt es für mich da noch irgendwelche Möglichkeiten?

  • Die Absprache, dass er den Bauantrag rechtzeitig vor Ende des Jahres stellt, verlief mündlich.

    Ob der Kollege trotz der (nicht beweisbaren) mündlichen Absprache für den finanziellen Schaden haftet, müsste ein Anwalt klären. In Kenntnis aller Unterlagen.

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Vielleicht gibt es nach Rücksprache eine Möglichkeit, den Bauantrag unter dem gleichen Az. weiterlaufen zu lassen. Wurde das bei der Bauaufsicht angesprochen?

    __________________
    Gruß aus Oranienburg
    Thomas

  • Vielleicht gibt es nach Rücksprache eine Möglichkeit, den Bauantrag unter dem gleichen Az. weiterlaufen zu lassen. Wurde das bei der Bauaufsicht angesprochen?

    Leider noch nicht. Mein Architekt hat mir geraten mit der Steuerberaterin erst einmal zu reden. Da ist das Thema aber jetzt noch offen, da sie sich selber erst einmal über die Details dieser AfA informieren muss.

  • Hallo zusammen,

    vielen Dank noch einmal für die zahlreichen, sehr hilfreichen Hinweise!

    Nach dem nun in beide Richtungen (Steuerberaterin und Architekt) nichts mehr kam, habe ich tatsächlich mal beim Baurechtsamt mit der zuständigen Bearbeiterin/Architektin gesprochen. Das hat insofern schon einmal geholfen, als dass mein Bauantrag "ausm Stapel geholt" wurde und dadurch nun endlich da ist bzw. genehmigt (wer weiß, wie lange er noch dort gelegen hätte). Sie hat mir geraten, dass ich ein Schreiben verfassen soll und den Sachverhalt samt beider Aktenzeichen beim Amt darlegen soll. Da könne man vielleicht noch was machen.
    Happy war Sie aber auch nicht, was mein Architekt da fabriziert hat. Hätte wohl wissen müssen, dass der Antrag im vereinfachten nicht durchgehen kann.
    Naja gut, habe ich auch was gelernt.

    In diesem Kontext hätte ich eine zweite Frage (falls es nicht hier passt, kann ich gerne einen separaten Thread im passenden Unterforum aufmachen):

    Falls, das mit der Sonder-AfA nicht durchgehen würde, haben wir uns tatsächlich überlegt, alternativ das Objekt zu verkaufen (ausgebaut oder unausgebaut).
    Das Dachgeschoss gehört als Sondereigentum zu einer Wohnung eine Etage tiefer. Aktuell laufen beide unter einem Grundbuch und sind seit über 20 Jahren im Besitz meiner Eltern. Das Dachgeschoss erfüllt alle Kriterien, dass wir es trennen können.

    Ursprünglich wollten wir es "intern" an mich verkaufen, damit ich beim Ausbau oben die Sonder-AfA bekomme und unten die AfA neu gesetzt wird.


    Diese Rechnung macht aber unserer Ansicht nur dann Sinn, wenn meine Eltern nicht in einem Jahr vom Finanzamt zur Kasse gebeten werden.
    Wie sähe es diesbezüglich mit der "Spekulationssteuer" aus, falls:

    a) keine Trennung und Ausbau plus Verkauf (vermutlich keine?)
    b) Trennung durch weiteres Grundbuch und Ausbau plus Verkauf (oben ja unten nein?)

    Vielen lieben Dank noch einmal!