Frage nach dem richtigen Fachbegriff

  • Moin


    Ganz "blöde" Frage. Wie heissen die "Wedi-Platten" (oder Kerdi) eigentlich produktneutral richtig?

    Wedi ist je wie Tempo fürs Papiertaschentuch oder Einwecken fürs Einmachen im Glas: Ein Firmenname für eine ganze Produktgruppe

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Mit Sicherheit keine "blöde" Frage.


    Man könnte sie kunstvoll umschreiben als: "Bauplatte besteht aus einem extrudierten Polystyrol-Hartschaum, der beidseitig mit einem alkalibeständigen Glasfasergewebe armiert und mit einem kunststoffvergüteten Mörtel beschichtet ist".


    Ich würde mich da aber im Zweifel auf § 7 Abs. 2 Nr. 2 VOB/A berufen.

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

  • vielleicht wasserdichte bauplatte?

    Das wären auch die zementgebundenen Trockenbauplatten.

    Wie heissen die "Wedi-Platten" (oder Kerdi) eigentlich produktneutral richtig?

    Bauplatte aus extrudiertem Polystyrol-Hartschaum mit beidseitig aufgebrachtem Glasfasergewebe auf zementärer Klebeschicht.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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    Einmal editiert, zuletzt von Skeptiker () aus folgendem Grund: 2. Zitat und 2. Satz ergänzt

  • Bauplatte aus extrudiertem Polystyrol-Hartschaum mit beidseitig aufgebrachtem Glasfasergewebe auf zementärer Klebeschicht.

    :eek:

    Da wird ja jede Ausschreibung zum Roman. Und kein Handwerker weiß, was ich meine.


    Trotzdem Danke.

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • :eek:

    Da wird ja jede Ausschreibung zum Roman. Und kein Handwerker weiß, was ich meine.

    Hier schreibst Du denn aus? Ich hab's für ein Duschboard über das StLB versucht und es heißt dort tatsächlich ...


    ... tatata ...


    "... aus extrudiertem Polystyrol-Hartschaum, beidseitig armiert und beschichtet, befliesbar ..." :yeah:


    Ich weiß allerdings auch nicht, was davon man noch weglassen könnte. Weniger geht nicht! Also:


    :bier:

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • PS-H-Gewebebauplatte.


    Gibt man nur "Bauplatte" ein, kommt schon sehr viel von dem Konkurrenten der "Wedi"



    Ich weiß allerdings auch nicht, was davon man noch weglassen könnte. Weniger geht nicht! Also:


    :bier:

    Einfach an andere Kunststoffprodukte denken. PP, PE-LD, PE-HD. PS.... ect ect. Wurde doch schon alles gekürzt. Siehe Jogi-becher rückseitig.

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  • PS-H-Gewebebauplatte.

    Kaum, denn das Plattenmaterial wird im Bauwesen ausschließlich als "XPS" abgekürzt. Und ob "Gewebbauplatte" oder

    ... PP, PE-LD, PE-HD. PS.... ect ect. Wurde doch schon alles gekürzt. Siehe Jogi-becher rückseitig.

    wirklich die Verständlichkeit erhöht? Ich bezweifle es. Aber ganz ehrlich, ist Euch

    Platte "aus extrudiertem Polystyrol-Hartschaum, beidseitig armiert und beschichtet, befliesbar"

    für eine Ausschreibung wirklich schon zu lang? :eek:

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Kaum, denn das Plattenmaterial wird im Bauwesen ausschließlich als "XPS" abgekürzt. Und ob "Gewebbauplatte" oder

    wirklich die Verständlichkeit erhöht? Ich bezweifle es. Aber ganz ehrlich, ist Euch

    für eine Ausschreibung wirklich schon zu lang? :eek:

    :P irgendwie hatte ich damit gerechnet, das meine Unterschlagung des "extrudiert" mich einholt :D

    Dann halt XPSH-Bauplatte. ;)


    Mir ist das ja grundsätzlich wurscht, denn ich muss es höchstens lesen und nicht schreiben.

    Aber umgangsprachlich neutral anfordern wärde mit meiner ABhürzung deutlich besser.

    Sonst bekommt der Archi demnächst Probleme weil er explizit "WEDI" verlangt hat. Und da kann ich dann kleinlich sein :lach: wenn man mich ärgert beim abrechnen. ;););)

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  • Wenn Du gegenüber dem Auftraggeber nicht die Ausnahme nach § 7 VOB/A geltend machen willst, kann ein "Hinweistext" nach dem Motto: " Nachfolgend wird in diesem Titel der Begriff 'Bauplatte*' verwendet. Dabei handelt es sich um ..."

    helfen, den Ausschreibungstext leserlicher zu machen.

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    5.Mose 27:18

  • "... aus extrudiertem Polystyrol-Hartschaum, beidseitig armiert und beschichtet, befliesbar ...


    für eine Ausschreibung wirklich schon zu lang?

    Da ich nicht mit StLB Textbausteinen, sondern selbstformulierten Freitexten arbeite, je nach Umfang - JA.


    Freitext, weil ich viel im Bestand arbeite und meine Erfahrung mit StLB Textbausteinen in dem Zusammenhang war/ist, dass diese nicht passen oder zu unflexibel sind.

    Ich weiß, es gibt auch Kollegen, die da anderer Meinung sind, aber ICH seh das so.


    Dann bleibt wohl nur VOB/A 7 (2)2 ;(

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