Baurechtliche Frage zur Absturzsicherung

  • Ich hätte mal folgende Frage für einen Bauort im Saarland:


    Es existieren die Grundstücke A und B. Grundstück A wurde kürzlich erbaut, bei Grundstück B handelt es sich um Bauerwartungsland, das zur Zeit noch landwirtschaftlich genutzt werden soll.


    Bei der Bebauung von Grundstück A wurde dieses "tiefergelegt", so dass eine Winkelstützwand zu Grundstück B errichtet werden musste. Diese befindet sich ca. 1,30 m von der Grundstückgrenze und ist ca. 1,70 m hoch. Zur Zeit ist keine Absturzsicherung vorhanden.


    Frage: Wer ist für die Absturzsicherung verantwortlich? Der Eigentümer des Grundstückes A, der auch die Winkelstützwand errichtet hat und überhaupt erst für den Höhensprung verantwortlich ist? Oder der Eigentümer des Grundstückes B, von dessen Grundstück aus man abstürzen kann. Oder ist auf Grund der "landwirtschaftlichen" Nutzung gar keine Absturzsicherung erforderlich?


    Hintergrund der Frage ist, dass das Grundstück B zukünftig durch das Pflanzen neuer Obstbäume intensiver genutzt werden soll.

    Der Bauende soll nicht herumtasten und versuchen. Was stehen bleiben soll, muß recht stehen und wo nicht für die Ewigkeit doch für geraume Zeit genügen. Man mag doch immer Fehler begehen, bauen darf man keine. (Johann Wolfgang von Goethe, Wilhelm Meisters Wanderjahre)


    Rings um euch liegt die weite Welt: Ihr mögt euch einzäunen, aber euer Zaun wird sie nicht fern halten. (J.R.R. Tolkien, Derr Herr Der Ringe, Erster Teil: Die Gefährten)

  • Ich hätte mal folgende Frage für einen Bauort im Saarland:


    Es existieren die Grundstücke A und B. Grundstück A wurde kürzlich erbaut, bei Grundstück B handelt es sich um Bauerwartungsland, das zur Zeit noch landwirtschaftlich genutzt werden soll.


    Bei der Bebauung von Grundstück A wurde dieses "tiefergelegt", so dass eine Winkelstützwand zu Grundstück B errichtet werden musste. Diese befindet sich ca. 1,30 m von der Grundstückgrenze und ist ca. 1,70 m hoch. Zur Zeit ist keine Absturzsicherung vorhanden.

    Damit liegt bei oberflächlicher Betrachtung ein Verstoß gegen § 38 LBO Saar vor.

    Frage: Wer ist für die Absturzsicherung verantwortlich? Der Eigentümer des Grundstückes A, der auch die Winkelstützwand errichtet hat und überhaupt erst für den Höhensprung verantwortlich ist?

    Ja

    Oder der Eigentümer des Grundstückes B, von dessen Grundstück aus man abstürzen kann.

    Nein, weshalb? Die Absturzkante liegt auf dem Grundstück A.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Bliebe nur noch die Frage, ob bei im weitesten Sinne landwirtschaftlich genutzten Flächen eine Absturzsicherungen erforderlich ist.

    Der Bauende soll nicht herumtasten und versuchen. Was stehen bleiben soll, muß recht stehen und wo nicht für die Ewigkeit doch für geraume Zeit genügen. Man mag doch immer Fehler begehen, bauen darf man keine. (Johann Wolfgang von Goethe, Wilhelm Meisters Wanderjahre)


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  • Bliebe nur noch die Frage, ob bei im weitesten Sinne landwirtschaftlich genutzten Flächen eine Absturzsicherungen erforderlich ist.

    Sofern sie „bauliche Anlagen“ sind und das sind sie nach § 2 (1) 1. der LBO Saar, kommt es auf die Nutzung nicht an.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Diese befindet sich ca. 1,30 m von der Grundstückgrenze und ist ca. 1,70 m hoch. Zur Zeit ist keine Absturzsicherung vorhanden.

    Somit befindet sich doch die Absturzkante deutlich (1,30m von der Grenze entfernt) auf dem Grundstück A. Dort dürfte der Eigentümer von B gar nichts machen, es ist ja ein fremdes Grundstück.

  • es ist mir nach wie vor unverständlich, warum man es heute nicht mehr schaffen mag, "ins Gelände" zu planen und zu bauen und stattdessen oft solche Stützwände gebaut werden. Erst kürzlich war ich in einem Neubaugebiet in Hanglage. Quasi jedes Grundstück hatte solche Stützwände. Sogar Holzhäuser wurden "unter Geländeniveau" in einen Graben gebaut...

  • es ist mir nach wie vor unverständlich, warum man es heute nicht mehr schaffen mag, "ins Gelände" zu planen und zu bauen und stattdessen oft solche Stützwände gebaut werden. Erst kürzlich war ich in einem Neubaugebiet in Hanglage. Quasi jedes Grundstück hatte solche Stützwände. Sogar Holzhäuser wurden "unter Geländeniveau" in einen Graben gebaut...

    Naja, im konkreten Fall kann ich die Stützwand grundsätzlich nachvollziehen. Beim Nachbarn handelt es sich um das örtliche Feuerwehrhaus, die Freiflächen auf dem Grundstück dienen den freiwilligen Feuerwehrleuten als Parkplätze.

    Der Bauende soll nicht herumtasten und versuchen. Was stehen bleiben soll, muß recht stehen und wo nicht für die Ewigkeit doch für geraume Zeit genügen. Man mag doch immer Fehler begehen, bauen darf man keine. (Johann Wolfgang von Goethe, Wilhelm Meisters Wanderjahre)


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  • es ist mir nach wie vor unverständlich, warum man es heute nicht mehr schaffen mag, "ins Gelände" zu planen und zu bauen und stattdessen oft solche Stützwände gebaut werden. Erst kürzlich war ich in einem Neubaugebiet in Hanglage. Quasi jedes Grundstück hatte solche Stützwände. Sogar Holzhäuser wurden "unter Geländeniveau" in einen Graben gebaut...

    Auch mir ist das völlig unverständlich. Gerade mit der 3. Dimension auf dem Grundstück umzugehen ist doch eine gestalterische Herausforderung und ermöglicht unendlich viel mehr Möglichkeiten als nur das Aufschütten eines Hügels oder eine Abgrabung bis zum Entstehen eines ausreichend großen Plateaus.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Stopp. Viele Kollegen (ich auch) halten sich aus dem Bereich Garten- und Landschaftsplanung so weit wie irgend möglich raus. Und viele AG scheuen den Gang zum Garten- und Landschaftsplaner wie der Teufel das Weihwasser.

    Also bitte nicht den Stab über einer/m Kollegen/Kollegin brechen, der/die gar nichts dafür kann.

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Wir sind hinterher zum Landschaftsarchitekten gegangen. Wäre aber besser gewesen, ihn schon in die Planungsphase einzubeziehen, da hätten wir an unserem Hang wahrscheinlich die eine oder andere Mark gespart.

    Der gesunde Verstand ist die bestverteilte Sache der Welt, denn jedermann meint, damit so gut versehen zu sein, dass selbst diejenigen, die in allen übrigen Dingen sehr schwer zu befriedigen sind, doch gewöhnlich nicht mehr Verstand haben wollen, als sie wirklich haben. ~ René Descartes

  • es ist mir nach wie vor unverständlich, warum man es heute nicht mehr schaffen mag, "ins Gelände" zu planen und zu bauen und stattdessen oft solche Stützwände gebaut werden. Erst kürzlich war ich in einem Neubaugebiet in Hanglage. Quasi jedes Grundstück hatte solche Stützwände. Sogar Holzhäuser wurden "unter Geländeniveau" in einen Graben gebaut...

    Weil der GU/GÜ sein Standardhaus darauf setzt und der Bauherr sowieso immer einen ebenen Garten haben will.


    Völlig Abkoppelung von Mensch und Geologie/Natur.


    Oder auch Unfähigkeit, Unwillen als Planer dem Bauherrn zu erklären, wie man in ein bestehendes Gelände sein Haus setzen und wie man mit dem Gelände umgehen kann. Wie denn auch? Es sind Verkäufer die das Haus verkaufen und nicht der planende Architekt.

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...

  • es ist mir nach wie vor unverständlich, warum man es heute nicht mehr schaffen mag, "ins Gelände" zu planen und zu bauen und stattdessen oft solche Stützwände gebaut werden. Erst kürzlich war ich in einem Neubaugebiet in Hanglage. Quasi jedes Grundstück hatte solche Stützwände. Sogar Holzhäuser wurden "unter Geländeniveau" in einen Graben gebaut...

    ...der Rasen muss Roboter gerecht ausgeführt werden... ;(

    Gefährlich ist's, wenn Dumme fleißig werden!

  • Stopp. Viele Kollegen (ich auch) halten sich aus dem Bereich Garten- und Landschaftsplanung so weit wie irgend möglich raus.

    Geht mir auch so. Einen Weg planen (dessen Lage), eine Terrasse....geht schon. Aber ich bin kein GaLa-Planer. Das können Andere definitiv besser! Muss jetzt nicht gleich ein Landschaftsarchitekt sein. Kann aber durchaus.


    Aber: Ein Gebäude (Achtung: hier plant der Architekt) gehört mit und nicht gegen das Gelände geplant. Gerade bei Hanggrundstücken ergeben sich hier häufig für den Laien ungeahnte Möglichkeiten.