Bodenplatte erneute Statik in Auftrag geben?

  • Guten Abend zusammen,


    ich habe mir gerade den Sticky durchgelesen zum Thema "Hier nicht fragen, ob das so hält, sondern Profi beauftragen " und musste gleich schmunzeln.


    Bei mir verhält es sich gerade genau anders herum. Ich habe eine Statik machen lassen, bin jetzt aber dermaßen verunsichert, dass ich überlege nochmal eine in Auftrag zu geben bzw. diese überprüfen zu lassen (falls das geht?!)


    Aber zum Hintergrund:


    Ich habe ein EFH in Holztafelbauweise bei einem Hersteller gekauft, der häufig bei den Top 5 in DE aufgelistet wird. Die Bodenplatte hierfür habe ich aber selbst in Auftrag gegeben (ganz großer Fehler! An alle Hausbauinteressenten, die das lesen: belasst alles in einer Hand! Das kostet nur Nerven!)


    Nun ist es so, dass ich die Statik für die Bopla bei einem Ing.Büro, welches mir vom Haushersteller empfohlen wurde, erstellen lies und diese liegt mir bereits vor.


    Wieso bin ich nun also verunsichert?

    Mir ist bewusst, dass eine Statik immer völlig individuell von vielen Dingen abhängig ist (Boden, punktuelle Belastung, etc).


    Mir scheint es nur aus Laiensicht, dass für meine Bopla im Vergleich zu allen Bekannten, die bereits gebaut haben und auch nach viel Recherche im Netz, zu WENIG Stahl verbaut werden soll.


    Ihr kennt das von Laien sicher anders rum. Nämlich dass überall gespart werden soll und die errechnete Menge in Frage gestellt wird. Ich würde aktuell liebend gern 1000 Euro mehr bezahlen um wirklich auf Nummer sicher zu gehen :(


    Geplant ist eine 20cm Platte mit darin lediglich knapp 1 to Bruttogewicht Bewehrung. Im Netz lese ich immer viel mehr Menge. Boden ist zwar gut tragfähig und zusätzlich soll 50cm Frostschutzschotter eingebracht werden (zusätzlich zu 90cm Frostschürze unbewehrt), trotzdem habe ich nirgendwo von so niedriger Menge Bewehrung gelesen.


    Lange Rede, kurzer Sinn. Würdet ihr eine neue Statik in Auftrag geben oder die vorhandene zur Prüfung? (In Bayern ist eine Prüfstatik nicht vorgeschrieben)


    Der Statiker sagt übrigens, das passt so. Aber ich habe da kein Vertrauen, zumal er ohnehin bei der Erstellung zunächst einen Fehler gemacht hat. Er hat zuerst die Bopla si geplant, dass darum herum komplett aufgefüllt wird. Ich baue aber im leichten Hang und zu einer Seite geht die Terasse mit Stufen runter und dort wird eben nicht angefüllt.


    Vielleicht mache ich mir gerade viel zu sehr einen Kopf, ich bin leider generell ein Mensch mit Affinität zu Angststörung, etc.


    Wie würdet ihr nun vorgehen?

    Sorry für den ganzen Text :eek:


    Danke für jeden Rat!

  • gibt es ein baugrundgutachten? mit angaben zum bemessungswasserstand?

    gibt es pläne? insbes. details zu "frostschürze" vs. bodenplatte? zu (grund)leitungen?

    gibt es ein abdichtungskonzept?

  • Der Tragwerkplaner aus der Nähe war am Telefon grade etwas verwundert, weil er das für ein EFH so noch nicht hatte, aber er ruft mich heut Nachmittag für ein ausführlicheres Gespräch zurück :)

  • Danke für die Rückmeldung. Mich würde dann auch interessieren, was im Endeffekt dann rausgekommen sit.

    Nothing is forever, except death, taxes and bad design


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  • abdichtungskonzept = allg. konzept zum umgang mit wasser und entprechenden massnahmen, spez. um von aussen nach innen erfolgenden wasserzutritt zu verhindern.


    daneben, wegen fertighaus in holzbauweise, ist immer wieder interessant, wie der konstr. holzschutz aussieht, im zusammenhang mit der bopl insbes. im sockelbereich. stichworte für die suchmaschine "68800", "feuchteschutz", "wetzel"

  • Jetzt verstehe ich dich.


    Also auf die Bodenplatte kommt eine Feuchtigkeitssperre, die der Haus hersteller aufbringt. Nennt man das Bitumenschweißbahn?


    Ums Haus muss ein ca 20 cm breiter Streifen mit Kies angelegt werden.


    Und die Stirnseiten der BoPla (runter bis ca. Hälfte der Frostschürze) werden nach Aufstellung Haus noch mit Dämmung versehen und dann verputzt

  • Zur Haustür geht man eine Stufe rauf. Zur Terasse 3 Stufen. Die beiden Seiten liegen gegenüber

    Liegt das Haus also höher als der Zugang und tiefer als die Terrasse?

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Mich erst. Wahrscheinlich bin ich einfach komplett bescheuert :D

    Vielleich liegt es auch daran, dass die Bodenplatte gerechnet wurde. Ohne statische Berechnung neigen Baufirmen dazu beim Baustahl einen "Angstzuschlag" anzsetzen. Mit statischer Berechnung wird oft klar, dass deutlich weniger Stahl nötig ist als angenommen.

    Gefährlich ist's, wenn Dumme fleißig werden!

  • Liegt das Haus also höher als der Zugang und tiefer als die Terrasse?

    Sorry, vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt.


    Kann auf die schnelle leider keine Zeichnung erstellen. Die Bodenplatte liegt quasi auf der oberen Hangseite auf und guckt 20 Zentimeter auf der Grasnabe. Am unteren Hang ist die Terasse. Man geht von der Terasse 3 Stufen hoch ins Haus. Von der Haustür ist es eine Stufe.


    Die Bodenplatte liegt auf den ringsrum gezogenen Frostschürzen auf. Unter der Bopla ist Dämmung und ein Schotterbett von ca. 40 cm.


    Sorry, ist grad blöd zu beschreiben. Jedenfalls ist die Wand des Hauses überall mindestens 20 Zentimeter über der Grasnabe. Dort wo die Terasse ist (gesamte Länge) sogar cam 50 Zentimeter.

  • Vielleich liegt es auch daran, dass die Bodenplatte gerechnet wurde. Ohne statische Berechnung neigen Baufirmen dazu beim Baustahl einen "Angstzuschlag" anzsetzen. Mit statischer Berechnung wird oft klar, dass deutlich weniger Stahl nötig ist als angenommen.

    Ich habe halt bisher immer das Gegenteil gelesen, daher bin ich so skeptisch.


    Danke für den Hinweis!

  • a bisserl skepsis kann durchaus berechtigt sein, ich kenne fälle, in denen die bodenplatte vermeintlich wirtschaftlich gerechnet war, aber die randbedingungen nicht stimmten und der ganze mist mehrfach gerissen ist.

    insofern: richtige richtung.

  • Nun die rechtliche Frage:


    Wenn der Prüfsachverständige tatsächlich der Meinung ist, dass das nicht passt, wie geht es dann weiter?


    Muss der Statiker dann nachbessern? Wer bezahlt dann den Prüfsachverständigen?


    Nochmals Danke!

  • Das hätte man sicherheitshalber und sinnvollerweise vor der Beauftragung klären und schriftlich vereinbaren sollen. Sinnvoll wäre dann eine „gemeinsame“ Beauftragung gewesen mit einer Festlegung, dass bspw. bei Beanstandungslosigkeit Du den Prüfer zahlst, bei leichten Beanstandungen ihr beide zu gleichen Teilen und bei gravierenden Beanstandungen (zusammen > 10 % mehr Bewehrung) der TWP o.ä.. Ein gesetzlich geregelter Automatismus ist mir als jurist. Laien hierzu nicht bekannt.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • M.E. muss der Statiker nachbessern, wenn seine Berechnung mangelhaft war. Den Prüfsachverständigen wirst Du selbst zahlen müssen - aber man kann ja ggf. miteinander reden. Der Statiker sollte ja auch eine Versicherung haben.

    Gefährlich ist's, wenn Dumme fleißig werden!

  • da der "prüfer" (ich meine, er wäre in diesem fall eher als sachverständiger zu beauftragen) privat und ohne weisungsbefugnis ggü. dem "statiker" bzgl. der bewertung dessen werks beauftragt ist, könnte man eine etwaige nachbesserungsverpflichtung des statikers durchaus bezweifeln. bei einer auf veranlassung der genehmigungsbehörde geprüften statik mit mängeln könnte sich aus nebeneffekten so etwas wie ein zwang ergeben - zB weil keine positiv abgeschlossene prüfung > kein honorar... oder anderen zivilrechtlichen themen.

    andererseits ist es kein überwältigendes problem, bspw. 3cm2/m in 4cm2/m zu ändern - da würde das organisatorische brimborium (geä. stahllisten, pläne plotten/verschicken) deutlich mehr aufwand bedeuten.