Rückbau von Kaltwintergarten (angeblich 18 cbm) von vor 12 Jahren, da eine Terrasseneinhausung ohne Brandwand und 80 cm Grenzabstand im Bauwich und mit 55 cbm errichtet wurde --> LBauO RLP

  • Hallo, liebe BauForum-Experten,


    vor 12 Jahren waren unsere Nachbarn bei uns, wollten eine Lageplan-Unterschrift, es war ein Anbau an die Terrasse eingezeichnet, der nur 1,5 m von der Außenwand hervorstand und ein Volumen von 4 x 1,5 x 3 = 18 cbm haben würde, es solle ein Kaltwintergarten werden. Bauantragsunterlagen legte man uns nicht vor.

    Gutgläubig unterschrieben wir. Dann bauten Sie größer, ey sie wollten noch einen Whirlpool ins trockene stellen. Nun seien es angeblich 39 cbm. Wir haben vertraut, nie nachgemessen. Nachbarn halt. Und natürlich gebe es eine brandwand

    Nun kamen wir vor wenigen Wochen an die Baupläne, weil uns jetzt plötzlich noch nach einer 25 qm Grill-Party-hütte (ohne bauantrag und ohne Baugenehmigung) ein Pool auf die Grenze gesetzt werden soll,


    Kann man nach 12 Jahren noch einen Antrag auf Rückbau stellen? Ein bisschen hat der Nachbar da wohl getäuscht - oder?


    Was wäre zu beachten oder noch zu erforschen?


    Vielen Dan im vorhinein!

  • Schwarzbauten haben nie einen Bestandschutz. Das sieht man daran das auch Wohnhäuser abgerissen werden müssen wenn es keine Baugenehmigung gibt und auch keine Genehmigung möglich ist. Wenn die Vorhaben nicht genehmigungsfähig sind ist der Rückbau ziemlich warscheinlich... IHR müsst euch nur über die Folgen im Klaren sein, nett ein Bier zusammen trinken könnte dann etwas schwieriger werden.

  • Finde ich gut mit der Anlage. Jede illegale Baugenehmigung sollte Konsequenzen haben für die Mitarbeiter und die Behörden.
    Das sollte man auf jedem Amt einführen

  • wollten eine Lageplan-Unterschrift, es war ein Anbau an die Terrasse eingezeichnet, der nur 1,5 m von der Außenwand hervorstand und ein Volumen von 4 x 1,5 x 3 = 18 cbm haben würde, es solle ein Kaltwintergarten werden. Bauantragsunterlagen legte man uns nicht vor.

    Was wurde damals genehmigt? Die 1,5m (18m³) für die Du unterschrieben hast, oder die 39m³?


    Wurden damals die 18m³ genehmigt und der Nachbar hat daraus 39m³ gemacht, dann dürfte der Fall klar sein. Gibt es jedoch eine Genehmigung für die 39m³, dann dürfte es komplizierter werden, denn dann stellt sich die Frage, wie es zu so einer Genehmigung kommen konnte. Zugestimmt hast Du dieser Variante wohl nicht (oder vielleicht doch im Kleingedruckten?). Hast Du vielleicht nachträglich eine Benachrichtigung bekommen und diese evtl. ignoriert?


    Das mag jetzt vielleicht pingelig klingen, aber in solchen Fällen würde ich damit rechnen, dass Korinthen ge.... werden. Niemand baut freiwillig so einen Anbau zurück.


    Du solltest Dich über jedes Detail informieren, so dass man jeden Schritt eindeutig nachvollziehen kann. Dann wird sich auch zeigen, wo hier ein Fehler gemacht wurde. Ob der Nachbar einfach zu groß gebaut hat, oder das Bauamt die Maßnahme genehmigt hat, obwohl sie das nicht hätte genehmigen dürfen, oder ob DU etwas übersehen hast. Als Betroffener sieht man so einen Fall durch Scheuklappen, und übersieht vielleicht einen wichtigen Punkt.

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