Hallo, liebe BauForum-Experten,
wir möchte gerne eine Baugenehmigung für Pool im Vorgarten,
Maße 6 m x 3,5 m x 1,5 m, also viel weniger als die 100cbm die lt LBaiO RLP genehmigungsfrei
Nebenanlage im BP verboten, hiervon wollen wir befreit werden
Eckgrundstück in RLP, unser Argument: Nordvorgarten ist Hauseingang, das ist der gute Vorgarten
Der West-VG, wo der Poll hin soll, der ist böse, weil er der 2te ist,
das stellt die Härte gem § 31 Abs 2 dar.
Ist das ein guter und glaubwürdiger Ansatz?
Wir brauchen den Pool für REHA + GAUDI
Meine Frau als Küchenplaner und -verkäuferin soll Entwurfverfasserin sein
Danke vorab für Eure Hilfen und beurteilungen