Prüfstatik

  • Hallo, wir hatten uns entsprechend der Vorliegenden Statik Balkone anbauen lassen. Leider bin ich davon ausgegangen, dass mit Baubeginnanzeige der Prüfstatiker vom Amt informiert wird. Jetzt sind wir fertig und können keine Prüfsatik vorlegen, da wir den Prüfstatiker selbst hätten beauftragen müssen. Kann man diese auch nachreichen?

    SG Ulrich

  • Hallo, wir hatten uns entsprechend der Vorliegenden Statik Balkone anbauen lassen. Leider bin ich davon ausgegangen, dass mit Baubeginnanzeige der Prüfstatiker vom Amt informiert wird. Jetzt sind wir fertig und können keine Prüfsatik vorlegen, da wir den Prüfstatiker selbst hätten beauftragen müssen. Kann man diese auch nachreichen?

    Das wird man sogar tun müssen, denn sonst wird die Vorgabe der Bauordnung nicht umgesetzt. Meines Wissens müssen überall in D die Prüfingenieure von den Bauherrn direkt beauftragt werden.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Die Überprüfung des rechnerischen. Nachweises auf Vollständigkeit und Richtigkeit ist auch nachträglich möglich. Die nachträgliche Überprüfung der richtigen baulichen Umsetzung kann mit aufwändigen Bauteilprüfungen oder -öffnungen verbunden sein.


    Schwierig wird es, wenn dabei Fehler oder Abweichungen gefunden werden, weil deren nachträgliche Beseitigung sehr viel aufwändiger ist, als bei Kontrolle vor oder während der Ausführung.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Das wird man sogar tun müssen, denn sonst wird die Vorgabe der Bauordnung nicht umgesetzt. Meines Wissens müssen überall in D die Prüfingenieure von den Bauherrn direkt beauftragt werden.

    Bei uns nicht mehr. Weil es halt oft nicht geklappt hat.

    Hier kassiert die Bauausicht einen Vorschuss und beauftragt dann den Prüfing.

    Die Anzeigepflichte des Bauherren bleiben trotzdem und werden immer wieder vergessen.

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

  • Meines Wissens müssen überall in D die Prüfingenieure von den Bauherrn direkt beauftragt werden.

    Nein. In Bayern nicht. Da kommt es darauf an, um was für ein Bauvorhaben es sich handelt (Gebäudeklasse, Sonderbaueigenschaft...).

    Gefährlich ist's, wenn Dumme fleißig werden!

  • Nein. In Bayern nicht. Da kommt es darauf an, um was für ein Bauvorhaben es sich handelt (Gebäudeklasse, Sonderbaueigenschaft...).

    Ich meinte nicht, dass alle Bauherrn Prüfingenieure brauchen, sondern nur, dass …

    … Prüfingenieure von den Bauherrn direkt beauftragt werden.

    Das gilt natürlich nur dann, wenn solche im Einzelfall auch vorgeschrieben sind. Dies hängt je nach LBO bzw. nachgeordneter Verordnung … von unterschiedlichen Faktoren ab, hier in B vor allem von der Komplexität der statischen Systeme.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • ...und genau das ist falsch. Z.B bei Sonderbauten größer Gebäudeklasse 3 wird in By der Prüfingenieur von der Bauaufsichtsbehörde ausgewählt und beauftragt.

    Gefährlich ist's, wenn Dumme fleißig werden!

  • Also machen es wieder einmal alle anders. Dem TS geht es seinen Daten nach um Sachsen-Anhalt.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Also machen es wieder einmal alle anders. Dem TS geht es seinen Daten nach um Sachsen-Anhalt.

    Sofern es sich um ein bauaufsichtliche Prüfung gem. §65 BauO LSA handelt, prüf nach meinem Verständnis der VVPrüfBau die Bauaufsichtsbehörde grundsätzlich selbst, darf bzw. kann die Prüfaufgaben aber auf Prüfingenieure übertragen.

    Der Bauende soll nicht herumtasten und versuchen. Was stehen bleiben soll, muß recht stehen und wo nicht für die Ewigkeit doch für geraume Zeit genügen. Man mag doch immer Fehler begehen, bauen darf man keine. (Johann Wolfgang von Goethe, Wilhelm Meisters Wanderjahre)


    Rings um euch liegt die weite Welt: Ihr mögt euch einzäunen, aber euer Zaun wird sie nicht fern halten. (J.R.R. Tolkien, Derr Herr Der Ringe, Erster Teil: Die Gefährten)

  • Meines Wissens müssen überall in D die Prüfingenieure von den Bauherrn direkt beauftragt werden.

    Also ich bin aus dem Geschäft in D schon ein paar Jahre raus ...aber Früher wurde der Prüfingenieur vom Bauamt bestellt und vom Kunden bezahlt

    Jedenfalls in BW.


    Kann die überhaupt nachträglich angefertigt werden?

    Eine Prüfstatik wird eigentlich nicht 'angefertigt' sonder die vorhandene Statik wird von einem unabhängigen Ingenieur geprüft

    Probleme kann es geben wenn in der vorhandenen Statik 'Fehler' sind