Guten Tag,
ich habe eine Frage im Bereich Baurecht und hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann.
Angrenzend an den Kindergarten meiner Kinder haben kürzlich Arbeiten für eine Großbaustelle begonnen (Errichtung eines Bürogebäudekomplexes), aktuell mit Abrissarbeiten (Gewerbegebäude, Asphaltdecke). Der Kindergarten ist den ganzen Tag in eine Staubwolke gehüllt, die mit Sicherheit auf Dauer gesundheitsschädlich ist, und der Lärm hindert die Kleinen natürlich am Mittagsschlaf.
Meine Frage ist, ob der Kindergarten gegenüber dem Bauherren bzw. Bauträger ein Anrecht auf die Aufstellung von Lärmschutzwänden hat, die natürlich auch der Luftreinhaltung im Außengelände dienen würden. Hier spielt ggf eine Rolle, dass die Baustelle in einem Gewerbegebiet liegt (es handelt sich um eine Betriebs-Kita).
Vielen Dank!