Anrecht auf Lärmschutzwand/Staubschutzwand für Kindergarten

  • Guten Tag,


    ich habe eine Frage im Bereich Baurecht und hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann.

    Angrenzend an den Kindergarten meiner Kinder haben kürzlich Arbeiten für eine Großbaustelle begonnen (Errichtung eines Bürogebäudekomplexes), aktuell mit Abrissarbeiten (Gewerbegebäude, Asphaltdecke). Der Kindergarten ist den ganzen Tag in eine Staubwolke gehüllt, die mit Sicherheit auf Dauer gesundheitsschädlich ist, und der Lärm hindert die Kleinen natürlich am Mittagsschlaf.

    Meine Frage ist, ob der Kindergarten gegenüber dem Bauherren bzw. Bauträger ein Anrecht auf die Aufstellung von Lärmschutzwänden hat, die natürlich auch der Luftreinhaltung im Außengelände dienen würden. Hier spielt ggf eine Rolle, dass die Baustelle in einem Gewerbegebiet liegt (es handelt sich um eine Betriebs-Kita).


    Vielen Dank!

  • Zitat

    Baustellen sind so einzurichten, dass [...] Gefahren, vermeidbare Nachteile oder vermeidbare Belästigungen nicht entstehen.

    § 11 Abs. 1 HBO

    Dass man damit aber eine Staubschutzwand bei eine Baustelle in einem Gewerbegebiet durchsetzen kann, wage ich zu bezweifeln.

    Einfach mal mit dem Bauherren reden. Es hilft ja schon ein geschlossener Bauzaun.

    Wenn dann noch bei der Organisation der Arbeiten etwas mitgedacht wird, dürfte es schon viel besser sein.


    Den Leuten auf der Baustelle wird das "Problem" nichteinmal bewusst sein.

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

  • Baulärm
    Zu den besonders lästigen Lärmquellen gehören Baustellen. Denn hier werden Baumaschinen im Freien und häufig in unmittelbarer Nähe zu Wohnungen eingesetzt.…
    www.umweltbundesamt.de

    Ob ein Mensch klug ist, erkennt man viel besser an seinen Fragen als an seinen Antworten. 8o