Vorgarten Pflastern zulässig?

  • Hallo,


    Ist es generell zulässig seinen Vorgarten zu pflastern?


    Folgendes zur Erläuterung:


    Wir haben vor in unseren Vorgarten eine Zisterne einzusetzen und diesen dann direkt ganz oder teilweise zu Pflastern. Laut Bebauungsplan ist es nicht zulässig, Stellplätze zu bauen (was die meisten Nachbarn nicht daran gehindert hat, das trotzdem zu tun) durch den hinteren Garten sind dann noch immer über 20% des Grundstücks nicht versiegelt.


    Kann man das so ohne weiteres tun oder bedarf es der expliziten Erlaubnis?


    Grüße

  • sind dann noch immer über 20%

    hurraaaaaa :wall:

    Laut Bebauungsplan ist es nicht zulässig,

    bei uns heisst nicht zulässig => nicht zulässig . und nur weil andere es machen , wird es nicht zulässiger

    Ist es generell zulässig seinen Vorgarten zu pflastern?

    warum nicht rasengitter oder ähnlich ?

    die vernunft könnte einem schon leid tun....

    sie verliert eigentlich immer

  • Sehr netter Empfang. Danke.


    Ich schrieb, es ist nicht zulässig Stellplätze zu bauen. Das habe ich aber auch nicht vor, ich möchte nur Pflastern.


    Warum keine Rasengittersteine? Weil das dann noch genauso viel arbeit macht wie vorher, uns die Optik nicht gefällt und die Pflastersteine sowieso vorhanden sind.

  • Du darfst nur das nötigste an Fläche versiegeln. Wenn du die Fläche im Vorgarten nicht aus technischen Gründen versiegeln mußt ist es verboten. Da wird auch aufgrund der Hochwasser immer strenger drauf geachtet. Dazu kommt das versiegelte Flächen höhere Abgaben kosten.
    Aus welchem Grund soll denn dort gepflastert werden?`Luftbildaufnahmen werden immer mehr dafür genutzt um illegal versiegelte FLächen zu finden und rückbauen zu lassen...

  • Es soll gepflastert werden, weil es a pflegeleichter ist, b sowieso für die Zisterne gebaggert wird und c um die Möglichkeit zu haben dort auch einfach mal eine Gartenhütte, einen Sandkasten o.ä. Zu stellen

  • Wenn du die Fläche im Vorgarten nicht aus technischen Gründen versiegeln mußt ist es verboten.

    Wo steht das? Bei uns müssen Vorgärten, wenn vorhanden, laut Bebauungsplan "gärtnerisch angelegt werden". Also quasi Verbot von Schottergärten. Aber es besteht keine Pflicht, einen Vorgarten zu haben. Und es ist nirgendwo verboten, die 3 Meter vom Haus bis zur Straße einfach zu pflastern.

  • Wo steht das? Bei uns müssen Vorgärten, wenn vorhanden, laut Bebauungsplan "gärtnerisch angelegt werden". Also quasi Verbot von Schottergärten. Aber es besteht keine Pflicht, einen Vorgarten zu haben. Und es ist nirgendwo verboten, die 3 Meter vom Haus bis zur Straße einfach zu pflastern.

    Doch, genau DAS ist verboten. Weil wenn da kein Stellplatz ist ist es kein technischer Grund warum man ihn pflastern sollte...
    Wenn man da 1,5m hat und eine Sitzgelegenheit hin baut, oder einen Fahrradständer etc, dann kann man es begründen.
    Aber einfach nur 3m pflastern statt grün zu gestalten ist nicht zulässig.
    Da ist es egal ob Schottergarten oder gepflastert...

    Du hast auf quasi jedem Grundstück eine maximal zu versiegelnde Fläche. Und da muß man echt aufpassen das man nicht vorm Haus dafür sorgt das man hinterm Haus keine Terasse mehr anlegen darf...

  • Du hast auf quasi jedem Grundstück eine maximal zu versiegelnde Fläche.

    solange die noch nicht ausgeschöpft ist, schreibt mir wer genau vor, *wo* und aus welchen Gründen ich weitere Flächen versiegeln darf?

    Nicht dass ich es gut fände, aber eine bessere Begründung als "es ist halt verboten" hätte ich von Experten jetzt schon erwartet...

  • Wo steht das? Bei uns müssen Vorgärten, wenn vorhanden, laut Bebauungsplan "gärtnerisch angelegt werden". Also quasi Verbot von Schottergärten. Aber es besteht keine Pflicht, einen Vorgarten zu haben. Und es ist nirgendwo verboten, die 3 Meter vom Haus bis zur Straße einfach zu pflastern.

    Antwort:

    § 9

    Nichtüberbaute Flächen der bebauten Grundstücke, Kinderspielplätze


    (1) Die nichtüberbauten Flächen der bebauten Grundstücke müssen Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zulässige Verwendung benötigt werden. Ist eine Begrünung oder Bepflanzung der Grundstücke nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich, so sind die baulichen Anlagen zu begrünen, soweit ihre Beschaffenheit, Konstruktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaftlich zumutbar ist.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • ist nicht einschlägig, da eine gepflasterte Fläche überbaut IST.


    Die Frage ist also schlicht und ergreifend, ob diese gewünschte Bebauung zulässig ist.

    Die Frage ist ohne weitere Informationen nicht zu beantworten, als erstes wäre zu klären ob Innenbereich (höchstwahrscheinlich) Bebauungsplan vorhanden ? Wenn ja, dann die Bestimmungen dort lesen - am besten hier einstellen.

  • ist nicht einschlägig, da eine gepflasterte Fläche überbaut IST.

    Sehe ich auch so, wenn auch aus anderen Gründen.


    Laut Profil befindet sich der TS in Bayern. Und Art. 7 BayBo liest sich dann doch etwas strenger:

    (1) Die nicht mit Gebäuden oder vergleichbaren baulichen Anlagen überbauten Flächen der bebauten Grundstücke sind

    1. wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und
    2. zu begrünen oder zu bepflanzen,

    soweit dem nicht die Erfordernisses einer anderen zulässigen Verwendung der Flächen entgegenstehen. Satz 1 findet keine Anwendung soweit Bebauungspläne oder andere Satzungen Festsetzungen zu den nicht überbauten Flächen treffen.

    Sofern man jetzt nicht behaupten will, dass eine Pflasterung eine "Gebäuden vergleichbare bauliche Anlage" ist, ist die BayBO hier tatsächlich wohl ziemlich eindeutig und die Pflasterung des gesamten Vorgartens, wenn keine Stellplätze zulässig sind, nicht zulässig.

    Der Bauende soll nicht herumtasten und versuchen. Was stehen bleiben soll, muß recht stehen und wo nicht für die Ewigkeit doch für geraume Zeit genügen. Man mag doch immer Fehler begehen, bauen darf man keine. (Johann Wolfgang von Goethe, Wilhelm Meisters Wanderjahre)


    Rings um euch liegt die weite Welt: Ihr mögt euch einzäunen, aber euer Zaun wird sie nicht fern halten. (J.R.R. Tolkien, Derr Herr Der Ringe, Erster Teil: Die Gefährten)

  • Zitat

    soweit dem nicht die Erfordernisses einer anderen zulässigen Verwendung der Flächen entgegenstehen


    da sollen die Mülltonnen stehen, da soll ein Fahrradständer hin, da soll xyz stehen. Irgendeine glaubhafte Begründung, warum die Fläche gepflastert werden muss, wird sich doch finden lassen. Und begrünt ist mit einem Blumentopf auch schnell.

  • da sollen die Mülltonnen stehen, da soll ein Fahrradständer hin, da soll xyz stehen. Irgendeine glaubhafte Begründung, warum die Fläche gepflastert werden muss, wird sich doch finden lassen. Und begrünt ist mit einem Blumentopf auch schnell.

    Stellplatz für Mülltonnen und Fahrradständer mit >30 m² (3 m von Straße bis Haus, >10 m Grundstücksbreite)? Ernsthaft? Für dumm verkaufen lassen sich die auf dem Bauamt auch nicht. Ich würde sogar eher sagen, dass die dann ziemlich angepisst und dünnhäutig reagieren...

    Der Bauende soll nicht herumtasten und versuchen. Was stehen bleiben soll, muß recht stehen und wo nicht für die Ewigkeit doch für geraume Zeit genügen. Man mag doch immer Fehler begehen, bauen darf man keine. (Johann Wolfgang von Goethe, Wilhelm Meisters Wanderjahre)


    Rings um euch liegt die weite Welt: Ihr mögt euch einzäunen, aber euer Zaun wird sie nicht fern halten. (J.R.R. Tolkien, Derr Herr Der Ringe, Erster Teil: Die Gefährten)

  • da sollen die Mülltonnen stehen, da soll ein Fahrradständer hin, da soll xyz stehen. Irgendeine glaubhafte Begründung, warum die Fläche gepflastert werden muss, wird sich doch finden lassen. Und begrünt ist mit einem Blumentopf auch schnell.

    Du wendest dich an das ExpertenForum mit Fragen, die dir nur in Form von DIN oder anderen Normen und Vorschriften genannt werden können. Dazwischen liegt dein Ermessen.

  • nd die Pflasterung des gesamten Vorgartens, wenn keine Stellplätze zulässig sind, nicht zulässig.

    es gibt andere, legitime Gründe für die Befestigung als (KFZ-)Stellplätze, wie z.B. Sitzplätze.


    Außerdem vermute ich sowieso das der TE im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegt..

  • es gibt andere, legitime Gründe für die Befestigung als (KFZ-)Stellplätze, wie z.B. Sitzplätze.


    Außerdem vermute ich sowieso das der TE im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegt..

    Schon klar aber >30m²? Der TS sprach davon den gesamten Vorgarten zu pflastern.

    Der Bauende soll nicht herumtasten und versuchen. Was stehen bleiben soll, muß recht stehen und wo nicht für die Ewigkeit doch für geraume Zeit genügen. Man mag doch immer Fehler begehen, bauen darf man keine. (Johann Wolfgang von Goethe, Wilhelm Meisters Wanderjahre)


    Rings um euch liegt die weite Welt: Ihr mögt euch einzäunen, aber euer Zaun wird sie nicht fern halten. (J.R.R. Tolkien, Derr Herr Der Ringe, Erster Teil: Die Gefährten)

  • in manchen Gemeinde betonieren einfach die Gemeinden selbst vormals blühende Vorgärten zu:


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  • Stellplatz für Mülltonnen und Fahrradständer mit >30 m² (3 m von Straße bis Haus, >10 m Grundstücksbreite)? Ernsthaft? Für dumm verkaufen lassen sich die auf dem Bauamt auch nicht. Ich würde sogar eher sagen, dass die dann ziemlich angepisst und dünnhäutig reagieren...

    Dann kommen die tatsächlich vor Ort und gucken es sich an und dann gibt es böse Briefe. Und wenn es blöd läuft sehen die auch was die Nachbarn gemacht haben und auch die bekommen böse Briefe. Und selbst bekommt man dann mächtig Ärger mit den Nachbarn. Ein weiteres Leben mit der Nachbarschaft stelle ich mir dann nicht mehr so freundlich vor...

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...

  • Das mit den 20% schrieb ich, weil, ihr einige Bekannte sagten, dass es wohl früher so war, dass bis zu 80% des eigenen Grundstückes versiegelt werden durften. Ob das tatsächlich so war/ist oder ob es sich um ein Missverständnis handelt weiß ich nicht


    Der Bebauungsplan ist als Datei leider zu groß um ihn hier hochzuladen

  • Off-Topic:

    Der Bebauungsplan ist als Datei leider zu groß um ihn hier hochzuladen

    verlinken?

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • (was die meisten Nachbarn nicht daran gehindert hat, das trotzdem zu tun)

    Was schnell zu einem Rückbau führen kann. Die Bauämter schlafen nicht, und nur weil ein Bauamt nicht einschreitet, bedeutet das noch nicht, dass diese Art der Nutzung genehmigt ist.


    Zu viel Fläche versiegelt – Rückbau beschlossen
    Mehrere Grundstückseigentümer in der Werderschen Straße in Ketzin/Havel bekommen demnächst Post von der Stadtverwaltung. Sie haben auf ihren Grundstücken mehr…
    www.maz-online.de


    Solche und ähnliche Fälle findet man immer öfter.


    Das mit den 20% schrieb ich, weil, ihr einige Bekannte sagten, dass es wohl früher so war, dass bis zu 80% des eigenen Grundstückes versiegelt werden durften. Ob das tatsächlich so war/ist oder ob es sich um ein Missverständnis handelt weiß ich nicht

    Da handelt es sich wohl um ein Missverständnis, oder die "Bekannten" wohnen alle in einem Orts-/Stadtkern, wo es tatsächlich Bebauungspläne mit einer GRZ von 0,8 oder gar 1,0 gibt. Auch in Gewerbe-/Industriegebieten ist eine GRZ von 0,8 nicht so selten.


    In Wohngebieten beträgt die GRZ typischerweise 0,4. Hier kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Überschreitung um 50% genehmigt werden. Es gibt auch Dorfgebiete mit einer GRZ von 0,6, auch hier können Überschreitungen von 50% genehmigt werden, maximal jedoch bis zu einer GRZ von 0,8. Ich vermute dass diese "Regelung" dazu geführt hat, dass die "Bekannten" meinten, man könne ein Grundstück bis zu 80% versiegeln. Das gilt aber nicht für alle Grundstücke und es gibt dafür auch keinen Automatismus.


    Maßgeblich ist also der Bebauungsplan (sofern vorhanden), und wenn dort steht


    Laut Bebauungsplan ist es nicht zulässig,

    Dann ist es eben so.


    Geringfügige Überschreitungen führen nicht automatisch dazu, dass das Bauamt mit einem Bagger anrollt. Du schreibst jedoch, dass nach den geplanten Maßnahmen noch 20% unversiegelte Fläche übrig bleiben, also 80% überbaut sind, und das dürfte für ein Wohngebiet weit mehr als "geringfügig" sein. Vielleicht ist die zulässige Grenze jetzt schon überschritten, dann würde ich den Bogen nicht weiter überspannen.


    Es sollten also Zahlen auf den Tisch. Was steht im BBplan, wie groß ist das Grundstück, welche Fläche wurde bereits überbaut, um was für ein "Wohngebiet" handelt es sich. Eine Orientierung an den Nachbarn kann so ein Vorhaben nicht legalisieren.

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    .

  • Und auch einfach die Überlegung mal zulassen, selbst wenn es erlaubt wäre:

    Es ist so viel Fläche in D versiegelt und es ist klar und bekannt, dass das dermassen viele negative Folgen hat.


    Muss man das tun? Man kann ja was pflegeleichtes über die Zisterne pflanzen.


    Aus eigenem Erleben: Ich finde es so schön, wie es in meinem Garten zwitschert, blüht, brummt und summt. Die Arbeit hält sich in Grenzen, der Seele tuts gut und dem Gewissen auch noch.

    Nothing is forever, except death, taxes and bad design


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  • Gestern abend noch irgendwo im Fernsehn (Arte?) ein Bericht über Xanten. Die versuchen, Ihre Bauvorschriften (noch) ohne Bußgelder durchzusetzen. Andere Städte erlassen die wohl schon.

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen