Zähler defekt von PV Anlage

  • Hallo,


    ich habe eine PV-Anlage mit 30 kWp bei der ich die letzten Jahre selbst den Zähler für den Netzbetreiber (EWE) abgelesen habe.


    Jetzt habe ich dieses Jahr den gleichen Zählerstand wie letztes Jahr auf dem Zähler abgelesen und soll 11.000,00 Euro an Einspeisevergütung zurückzahlen, da ja keine Einspeisung gemessen wurde.


    Die Anlage mit den Wechselrichtern ist in Ordnung. Das Rad des Zählers dreht sich auch. Es wird also eingespeist. Aber die Zahlen des Zählers springen nicht auf die nächste Zahl. Dies hört man auch an einem Knacken. Das Problem ist also eindeutig der Zähler der EWE.


    Hier jetzt meine Fragen:


    1. Sollte ich lieber gleich einen Anwalt/Gutachter nehmen, um die Beweise zu sichern? Nicht das nur der Zähler getauscht und entsorgt wird und ich dann ein Beweisproblem habe.

    Hat da jemand Erfahrung mit der Kulanz der EWE?

    2. Der Zähler war offensichtlich auch bereits bei der letzten Ablesung defekt. Es wurde also auch letztes Jahr ein Teil der Einspeisung nicht erfasst. Wie wird damit umgegangen?

  • Bevor ich zum Anwalt gehen würde, würde ich erstmal zum Telefonhörer greifen, das Problem schildern und in die Diskussion mit dem Zählerbetreiber einsteigen. Die Indizien sind ja recht eindeutig. Hat dein Wechselrichter nicht auch selbst einen Erzeugungszähler?

  • Ja, ich bin Ihrer Meinung. Den gerichtlichen Weg zu beschreiten finde ich auch unglücklich.

    Ich hatte nur gehofft, dass jemand schon einen ähnlichen Fall erlebt hat und mir sagen kann, wie die Netzbetreiber in solchen Fällen reagieren.

    Ich denke auch, dass der Wechselrichter ausgelesen werden kann und hoffe, dass der Netzbetreiber diese Daten dann auch akzeptiert.

  • schon mal einen Elektriker gefragt? Dann hätte man schon mal einen unabhängigen "Zeugen " der auch noch vom Fach ist.

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  • wie die Netzbetreiber in solchen Fällen reagieren

    Es gibt nicht "DIE NETZBETREIBER".

    Jeder ist anders und das direkte Gespräch ist immer noch das Beste.




    Wenn Dich ein Laie nicht versteht, so heißt das noch lange nicht, dass du ein Fachmann bist.



    M.G.Wetrow

  • Bevor ich zum Anwalt gehen würde, würde ich erstmal zum Telefonhörer greifen, das Problem schildern und in die Diskussion mit dem Zählerbetreiber einsteigen.

    ich kenne mehrere ähnlich gelagerte Fälle aus dem PV-Forum und muss leider ist da nicht viel mit gesundem Menschenverstand.

    Du musst auf jeden Fall verhindern dass der Zähler ausgebaut wird und die Beweise verschwinden.


    Das Minimum wäre ein unabhängiger. fachkundiger Zeuge, z.B. ein SV im Elektrohandwerk, der das ganze mal dokumentiert.


    Haben die WR eingebaute Zähler?

    30kWp 11.000€ ?

    Seeeeeeehr alte Anlage oder?

    Ist der Ferraris Zähler dein Eigentum? War früher oft der Fall.


    => ich würde hier zum Gang in photovoltaikforum.com raten, da ist breite Erfahrung auf dem Gebiet vorhanden, hier nur vereinzelt, das ist nicht unsere Kernkompetenz.

  • Bei 30Kwp kein Monitoring zu betreiben ist ja schon fast fahrlässig.

    Zählerausfälle gibt es immer wieder mal, bei jedem Medium.

    Das einfachste Wäre, erstaml ein Video zu erstellen, auf dem die Zähleranlage, der Zähler,die Plombung, die Zählernummer und das nicht Funktionierenden Zählwerk klar dokumentiert werden.

    Suche eine ähnlich gelagerten (Ausrichtung-Neigung) PC Anlage in deiner Umgebung. um Referenzwerte zu erhalten. (Sonnenertrag.eu)


    Die Zähler der Wechselrichter sind nicht ausschlaggebend, notieren kann man´s aber hilfreich wird nicht sein, da ungeeicht und austauschbar/beieinflussbar.


    Monitoring einbauen.

    Wir haben Chaos und Bürokratie, Made in made in Germany, Propaganda und Poesie, Made in Germany

    Wir können am Glücksrad die Geschichte drehen, auf Stelzen über Leichen gehen, Bis zum Mittelmeer mit Feuer spucken, die Eins am Schießstand und Autoscooter...Made in Germany

  • Ich wiederhole mich:

    schon mal einen Elektriker gefragt? Dann hätte man schon mal einen unabhängigen "Zeugen " der auch noch vom Fach ist.

    Die Vorgehensweise ist doch ganz einfach.


    Sowohl nach Messtellenbetriebsgesetz (§71) als auch nach Mess-und Eichgesetz (§39) kann der Anschlussnutzer, oder wer ein begründetes Interesse hat, eine sogenannte Befundprüfung beantragen.


    Diesen Antrag kann er beim Messstellenbetreiber stellen, oder aber bei der zuständigen Landesbehörde, oder bei einer zuständigen Stelle (staatlich anerkannte Prüfstelle). Wird der Antrag nicht beim Messstellenbetreiber gestellt, dann ist dieser parallel zu informieren.


    Übrigens, die Kosten sind vom Antragsteller zu tragen, sollte sich jedoch herausstellen, dass der Antrag berechtigt war, dann gehen die Kosten zu Lasten des Messstellentreibers (MsbG, §71 (1) Satz 2).


    Der einfachste Weg ist ein Antrag beim Messstellenbetreiber. Der schickt dann jemanden vorbei der den Zähler ausbaut, und schickt diesen an eine Prüfstelle, sofern der Messstellenbetreiber nicht schon selbst eine anerkannte Prüfstelle hat.


    Nun gibt es den Fall, dass der Anschlussnutzer dem Messstellenbetreiber nicht über den Weg traut, warum auch immer. Dann kann er die Landesbehörde selbst oder eine anerkannte Prüfstelle beauftragen. Die kommen aber normalerweise nicht vorbei und bauen den Zähler aus, und da kommt wieder der Elektriker in´s Spiel, schließlich darf der TE den Zähler nicht selbst ausbauen. Wird ein Fachmann mit dem Ausbau beauftragt, dann hat man einen Zeugen für den Fehler, und gleichzeitig entkräftet man von vornherein schon mögliche Argumente, dass der Schaden erst durch den Ausbau verursacht wurde. Wenn der Zähler (Anzeige) "hakt", dann wäre sogar denkbar, dass durch unsachgemäßen Ausbau und Transport (Erschütterung) der Fehler geheilt wird, und eine Befundprüfung keine Abweichung vom Soll ergibt.

    Der Elektriker könnte ein Protokoll anfertigen und somit auch das Interesse an einer Befundprüfung begründen. Auf jeden Fall würde ich versuchen den jetzigen Fehlerzustand bestmöglich zu dokumentieren.


    Ist der Befund der Überprüfung positiv, sprich der Zähler wird als defekt erkannt, dann greift §71 (3), der Messstellenbetreiber ermittelt die Daten für den Zeitraum, entweder aus vorhandenen Daten von Parallelmessungen, oder durch Schätzung aus dem letzten zuverlässig ermittelten Zählerstand.


    Der TE kommt aus "Niedersachsen". Die zuständige Landesbehörde wäre somit


    Standorte des Mess- und Eichwesen Niedersachsen | Mess- und Eichwesen Niedersachsen


    Welcher Standort für seine PLZ zuständig ist, das kann man leicht herausfinden.


    Eine Liste der anerkannten zuständigen Stellen findet sich ebenso auf der Seite


    Staatlich anerkannte Prüfstellen | Mess- und Eichwesen Niedersachsen


    Man sollte zuerst erfragen, welcher Standort welche Prüfungen vornehmen kann, und ob die Prüfung anhand einer Gebührenordnung abgerechnet wird, bzw. welche Kosten dafür entstehen. Sinnvollerweise erfragt man auch die zu erwartende Vorlaufzeit.


    Nachdem nicht bekannt ist was bisher schon im Hintergrund gelaufen ist, würde ich wohl zuerst bei der zuständigen Betriebsstätte der Landesbehörde nachfragen. Die kennen sich mit solchen Sachen aus.

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  • Vielen herzlichen Dank für Eure Antworten! Sehr hilfreich und informativ.


    Die telefonische Kommunikation mit der EWE Netz GmbH und der Störungsstelle war bisher zäh und zeitaufwändig. Die wollen erst einmal nur einen Techniker zum Austausch des Zählers schicken, der dann eingeschickt werden soll. Dass das mit mir nicht möglich ist, vor schriftlicher Feststellung der tatsächlichen Einspeisung, habe ich denen schon gesagt.


    Um einen Zeugen/Gutachter/Elektriker werde ich wohl nicht drum herum kommen.


    Ein aussagekräftiges Beweisvideo habe ich gedreht.

  • Die wollen erst einmal nur einen Techniker zum Austausch des Zählers schicken, der dann eingeschickt werden soll.

    Das ist die übliche Vorgehensweise. Wie ich oben schon geschrieben habe, Du kannst dieser Vorgehensweise zustimmen, musst aber nicht.


    Man sollte hier beide Seiten betrachten. Da ruft jemand beim Messstellenbetreiber an und behauptet, sein Stromzähler würde "falsch" zählen. Überprüfen kann das am Telefon niemand. Logische Konsequenz, man schickt einen Techniker raus um nachzuschauen. Solche Anrufe gibt es öfter, und nicht selten ist der Messstellenbetreiber dafür nicht verantwortlich. Einfacher Fall, ein Kunde bekommt seine Jahresabrechnung mit einer Nachforderung, und schon ist natürlich der Zähler schuld. Am Ende stellt sich heraus, der Zähler ist in Ordnung, der Kunde hat aber um Gas zu sparen mit Heizlüftern geheizt. Ich würde mal behaupten, nachdem die Versorger ihre Jahresabrechnungen verschickt haben, haben die Prüfstellen Hochsaison. ;)


    Du kannst also nicht erwarten, dass der Messstellenbetreiber nur auf einen Anruf hin zugibt, dass der in seinem Verantwortungsbereich stehende Stromzähler die Ursache ist, und einfach mal so einen Betrag von 11.000,- € freigibt. Tatsächlich sind Fehler an Stromzählern eher selten, wenn auch nicht unmöglich.


    Deswegen gibt es ja die Möglichkeit solche Zähleinrichtungen überprüfen zu lassen, und zwar nicht nur vom Messstellenbetreiber, sondern auch von unabhängigen und anerkannten Prüfstellen.

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  • Ich treffe mich jetzt schon einmal mit einem Elektriker zwecks Aufnahme/Bezeugung des Defekts.


    Ich suche jetzt noch jemanden, der mir die Fronius-Wechselrichter auslesen kann für die Abrechnungszeiträume, damit ich Werte für den Anscheinsbeweis habe.


    Die Störungsstelle hat sich jetzt gemeldet. Mit der habe ich vereinbart, dass die Wechselung des Zählers parallel zur Dokumentation der Wechselrichterstände erfolgt.


    Ein gutes Monitoring ist bei der Anlage leider aus einigen konstruktiven und technischen Gründen nicht möglich, hätte aber meines Erachtens aber in meinem Fall auch nicht viel gebracht, da mir das Monitoring zwar eine Störung der Anlage angezeigt hätte, nicht aber dass der Zähler von 280.999,9 kWh nicht auf die nächste Zahl springt.

  • Ein gutes Monitoring ist bei der Anlage leider aus einigen konstruktiven und technischen Gründen nicht möglich,

    Doch, ist es sehr wohl. Das einfachste Monitoring heißt Selbstablesung.

    Ich lese meine Zähler monatlich ab. Wie man länger als ein Jahr nicht merken kann, dass der Zähler steht, ist mir unbegreiflich.




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    M.G.Wetrow

  • Wie man länger als ein Jahr nicht merken kann, dass der Zähler steht, ist mir unbegreiflich.

    Sehe ich auch so, zumal alle Warnlampen ja bereits hier angegangen sein sollten:

    Der Zähler war offensichtlich auch bereits bei der letzten Ablesung defekt. Es wurde also auch letztes Jahr ein Teil der Einspeisung nicht erfasst.

    Wenn meine PV in einem Jahr plötzlich nur noch zB 80% des Vorjahres leisten würde, würde ich mich *sofort* auf die Fehlersuche machen.

  • Ich lese meine Zähler monatlich ab.

    :thumbsup: Die Zähler die ich elektronisch nicht erfassen kann lese ich zusätzlich sogar wöchentlich ab, beispielsweise Wasserzähler. d.h. Immer am 01. des Monats und jeden Sonntag Mittag. Klar, es kann mal passieren, dass ich an einem Tag keine Zeit habe, aber das ist dann kein Beinbruch.

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  • Ich lese so zwischen 2-3 Wochen auch alle Zähler ( Wasser, Strom, Öl, WMZ für HZ u WW , Wassserbett) ab.

    Jeweiliger Verbrauch wird in EXel erfaßt und ausgewertet. Kostet mich vielleicht höchstens 5 Minuten.


    Dadurch konnte ich schon 3 Fehler relativ kurzzeitig feststellen.

    Außerdem sperre ich gelegtlich bei Abwesenheit (länger 1 Tag) das Hauptwasserventil ab und notiere den Zählerstand.

    Konnte dadurch einen unnötigen Verbrauch von ca. 100l/d entdecken.

    Außerdem konnte beim Zählertausch ein Ablesefehler vom Meßstellenbetreiber nachgewiesen werden.


    Dadurch bekommt man schon ein Gespür für den Verbrauch und ich kann

    Thomas nur zu stimmen.

    Wer zu faul ist, den bestraft das Leben.


    Helmut

  • Dadurch konnte ich schon 3 Fehler relativ kurzzeitig feststellen.

    Jepp, aus Fehlern lernt man. Ein Spülkasten im DG hat mir mal vor vielen vielen Jahren ca. 20m³ in die Kanalisation geschickt, bis ich das bemerkt habe. Das Badezimmer im DG wird so gut wie nie genutzt, und so hat es etwa ein halbes Jahr gedauert bis mir das aufgefallen ist.


    Im Betrieb habe ich schon aus Gewohnheit am Morgen und Abend auf die Stromzähler geschaut und kurz notiert. In jeder Kabine hingen Strahler mit 2 x 500W, und man glaubt nicht wie oft vergessen wurde die Abends abzuschalten. Da gehen am Wochenende einige kWh durch den Zähler.


    Wenn meine Heizung mal neben der Spur läuft dann fällt mir das spätestens nach 1-2 Wochen auf.


    Es kann auf jeden Fall nicht schaden, wenn man ab und zu mal die Zähler kontrolliert. Im Fall des TE ist es jetzt halt passiert, da muss man das Beste daraus machen und für die Zukunft lernen.

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  • Ich suche jetzt noch jemanden, der mir die Fronius-Wechselrichter auslesen kann

    welcher fronius?


    versuch mal: heimnetzbereich mit ipconfig ermitteln. 192.168.xxx.xxx

    mit netzwerkscanner nach fronius schweissmaschinen suchen.

    adresse in browser eingeben.


    das passwort ist bekannt?


    einfach wäre snap-in symo oder primo.

    da kannst du tag-monat-jahr im display unter logbuch auslesen.


    bei älteren ig sollte es ähnlich sein.