Garage inkl Abstellraum/Geräteraum größer 50 Quadratmeter genehmigungsfrei zulässig?

  • Hallo Zusammen,


    wir möchten auf unserem Grundstück in Brandenburg ein massives Nebengebäude bauen, was sowohl Doppelgarage als auch ein Raum für Fahrräder/Geräte als Abstellmöglichkeit beinhalten soll. Die Gesamtmaße des Gebäudes sollen ca. 8,50 m x 6,50 m betragen. Damit wären wir über den 50 m2 genehmigungsfrei für Garagen.

    Da es aber auch ein Abstellraum beinhaltet, ist meine Frage ob dann die anderen genehmigungsfreien Vorgaben für andere Gebäude ohne Aufhenthalt hinzu gerechnet werden können? Oder wie sich das verhält?

    Wir haben außer einem ganz kleinen Holzgartenhaus keinerlei Nebengebäude oder Carports auf dem Grundstück.

    Eben dann nur unser Wohnhaus. Wir benötigen aber dringend Stauraum und wollen nicht mehrere einzelne Gebäude bauen.

    VG und Danke

    Steffi

  • Da es aber auch ein Abstellraum beinhaltet, ist meine Frage ob dann die anderen genehmigungsfreien Vorgaben für andere Gebäude ohne Aufhenthalt hinzu gerechnet werden können?

    Keine Ahnung, was Du mit der Bauernschläue bewirken willst.

    Es ist EIN Gebäude und damit nicht mehr genehmigungsfrei.


    P.S.: Mögen mich die brandenburgischen Planer verbessern, falls ich es falsch lese.

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

  • Wir hatten vor Jahren mal ein Beratungsgespräch mit einer Architektin und diese meinte es gäbe eine genehmigungsfreie Möglichkeit. Ich habe es mir leider nicht notiert, daher meine Frage hier. Das hat nichts mit "Bauernschläue" zu tun.

  • Warum wird man denn hier gleich verbal angegangen? Ich dachte dies sei ein Forum, wo man bauliche Fragen stellen kann.

    Kann man auch. Aber so eine Frage - die schon sehr nach Beschiss riecht - ohne Angabe von Gründen zu stellen, löst halt Rückfragen aus. Das ist die "Währung, in der man für die Antwort "bezahlen" muss.


    Nur rein akademisches Interesse wird nicht der Grund der Fragestellung sein.

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Wir wollen nicht bescheißen. Daher versuche ich ja zu erfahren, was eben möglich ist. Ich habe die Verordnung sehr wohl gelesen. Mir erschließt es sich nur nicht, dass man einzelne Gebäude genehmigungsfrei für Geräte und Garage bauen darf, die insgesamt größer als 50m2 sind bzw. die innerhalb der zulässigen Gesamtmaße bei Grenzbebauung sind. Aber als ein Gebäude eben nicht.

    Nun weiß ich ja Bescheid und danke für die "Währung" die hier aufgerufen wird.

  • Mir erschließt es sich nur nicht, dass man einzelne Gebäude genehmigungsfrei für Geräte und Garage bauen darf, die insgesamt größer als 50m2 sind bzw. die innerhalb der zulässigen Gesamtmaße bei Grenzbebauung sind. Aber als ein Gebäude eben nicht.

    Nimm es einfach als mehr oder weniger willkürliche Festlegung hin, die Du einzuhalten hast. Mir erschließt sich auch nicht, warum genau 50 km/h als Höchstgeschwindigkeit von Ortsschild zu Ortsschild festgelegt sind. Es könnten auch 40 oder 60 oder irgendwas dazwischen sein. Trotzdem habe ich mich daran zu halten. Vielleicht gibt es beim dt. Gesetzgeber traditionell einfach eine Vorliebe für die Zahl 50, wer weiß.

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    Gruß aus Oranienburg
    Thomas

  • Off-Topic:

    Leute, hier fragt ein Laie. Seid doch etwas freundlicher, ich schiebe auch virtuell einen Kaffe rüber (Käsekuchen dauert noch etwas)


    Hinweis übrigens auch noch: Genehmigungsfrei heißt nur, dass man keine Genehmigung braucht. An die vorgeschriebenen Regelungen muss man sich dennoch halten. Von daher stellt sich ohnehin die Frage, ob Du, Steffik nicht lieber das Geld für eine Genehmigung ausgibst und dafür nicht aus Versehen einen Schwarzbau hinstellst.

    Nothing is forever, except death, taxes and bad design


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  • Was spricht gegen eine Baugenehmigung? Die paar € für den Planer? Dafür hat man Rechtssicherheit für alle Zeiten.


    Übrigens möchte ich davon abraten, zuerst eine Garage < 50 m² zu bauen und dann einen Abstellraum anzusetzen. Das Ding zählt dann wieder als 1 Gebäude.

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    Gruß aus Oranienburg
    Thomas

  • Warum wird man denn hier gleich verbal angegangen?

    Das verstehe ich auch nicht und finde es etwas daneben!


    Genehmigungsfreiheit / Verfahrensfreiheit zu nutzen ist überhaupt nichts Verwerfliches.


    Woher kommen denn überhaupt die 50m² ?


    Sind wir hier bei 4. ? Kein B-Plan?

    1. ist auch raus, sind ja nur 75m³.

    Zitat

    § 61
    Genehmigungsfreie Vorhaben

    (1) Baugenehmigungsfrei sind:

    1. folgende Gebäude oder bauliche Anlagen:
      1. Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten mit nicht mehr als 75 Kubikmeter Brutto-Rauminhalt, die nicht im Außenbereich liegen; dies gilt nicht für Garagen, Ställe sowie Gebäude, die Verkaufs- oder Ausstellungszwecken dienen,
      2. [...]
      3. oberirdische Garagen und überdachte Abstellplätze für Fahrräder jeweils mit nicht mehr als einem Geschoss und nicht mehr als 100 Quadratmeter Grundfläche, im Geltungsbereich eines Bebauungsplans nach § 30 Absatz 1 oder Absatz 2 des Baugesetzbuchs,
      4. Garagen einschließlich überdachte Stellplätze und überdachte Abstellplätze für Fahrräder mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 Meter und einer Brutto-Grundfläche bis zu 50 Quadratmeter, außer im Außenbereich,
  • Mir erschließt es sich nur nicht, dass man einzelne Gebäude genehmigungsfrei für Geräte und Garage bauen darf, die insgesamt größer als 50m2 sind bzw. die innerhalb der zulässigen Gesamtmaße bei Grenzbebauung sind. Aber als ein Gebäude eben nicht.

    Mit Logik kommt man da nicht weit. Natürlich könnte man jeden Paragraphen einer Verordnung, jeden Absatz, ja sogar jeden Satz anzweifeln, aber das ändert nichts an der Tatsache, dass so eine Anforderung eindeutig in der LBO steht. 55m² sind nun mal keine 50m² und eine Überschreitung um 10% ist auch keine Kleinigkeit mehr die man unter "Toleranz" verbuchen könnte. Es mag ja Grauzonen geben, aber hier ist die Anforderung doch eindeutig.


    Über den Sinn dieser 50m² Grenze zu philosophieren bringt Dich nicht weiter, investiere die Energie lieber in eine Lösung unter Beachtung dieser Grenze, das hat mehr Aussicht auf Erfolg.



    Wir hatten vor Jahren mal ein Beratungsgespräch mit einer Architektin und diese meinte es gäbe eine genehmigungsfreie Möglichkeit.

    Keine Ahnung was sie damit meinte. In Deinem Fall handelt es sich um 1 "Gebäude", egal ob es darin nun einen zusätzlichen Raum für Fahrräder gibt oder nicht. Eine Doppelgarage ist ja auch nur 1 Garage (Gebäude). Du könntest diesen Raum abtrennen und als eigenständiges "Gebäude" sogar auf die Grenze setzen, so lange die 9m insgesamt nicht überschritten werden, vielleicht hatte sie ja das im Sinn als sie von einer genehmigungsfreien Möglichkeit gesprochen hat.


    d.h. Eine einfache Trennwand innerhalb der Garage genügt dafür nicht.


    Ich würde überlegen, ob man die Garage auf ca. 7,6m bei gleichbleibender Breite verkürzt, und ob das ausreicht für PKW + Fahrräder. Alternativ, Garage auf eine notwendige Mindestlänge verkürzen (beispielsweise 6m) und zusätzliche eine "Fahrrad-Garage" bauen. Oder anders ausgedrückt, den Weg des geringsten Widerstands gehen, damit kommst Du am schnellsten zum Erfolg.

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  • man könnte jetzt schon darüber nachdenken ob man es irgendwie aufteilt in Garage und Abstellraum aber das macht am Ende mehr Arbeit als die Genehmigung.

    Ihr wollt doch eh massiv bauen, also gehe ich davon aus mit Bauunternehmer (?).

    Oft haben Maurermeister (etc..) auch eine Bauvorlageberechtigung oder können einen Bauantrag günstig organisieren.

    Klar, ein paar € gehen dafür drauf, aber wenn man ein massives Gebäude für Fahrräder baut, wird man ja auch 2-3€ übrig haben.

  • Grundsätzlich: an einer Auslotung der rechtlichen Möglichkeiten ist nichts verwerfliches. Wenn Ihr Euren Steuerberater fragt, wie Ihr Steuern sparen könnt, heißt das ja noch lange nicht, dass Ihr Steuern hinterziehen wollt. Daher mal ein bisschen den Moralinspiel senken! Die Erfahrungswerte hat halt ein Laie nicht, um einzuschätzen, was legitime Argumentation ist und was nicht geht.


    Konkret:

    Da es aber auch ein Abstellraum beinhaltet, ist meine Frage ob dann die anderen genehmigungsfreien Vorgaben für andere Gebäude ohne Aufhenthalt hinzu gerechnet werden können? Oder wie sich das verhält?

    Achtung: meine Erfahrung bezieht sich auf sächsisches Recht.


    Ich hatte ein ähnliches Thema mit unserem Carport: Durch den integrierten Schuppen waren wir etwas über 50m² und wir hätten jetzt noch mit Dachüberstand und ein bisschen Geschiebe irgendwie versuchen können etwas darunter zu kommen. Da das Gebäude als Ganzes betrachtet wird, wäre es egal gewesen, ob und wie darin der Platz für Schuppen und Garage aufgeteilt ist (so zumindest hier die Lage). Ich habe mich dagegen entschieden, irgendwie zu schieben oder so und zwar aus den folgenden Gründen:

    1. Der Zimmermann hat ohnehin eine Statik verlangt (zu Recht!) auf deren Basis er baut, damit hatte ich die Kosten dafür schon bezahlt.

    2. Da wir in Sachen Abstandsflächen keine Punktlandung machen mussten, weil Höhe und Abstand noch viel Spielraum ließen, habe ich es mir zugetraut, die Lage (ein einfaches Rechteck) mittels Millimeterpapier maßstabsgetreu per Hand auf die Lagekarte übertragen.

    2. Es musste "nur" ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren durchgeführt werden. Das ist auch für Laien wie mich jetzt kein totales Hexenwerk. Es ist zwar etwas nervig, weil keinerlei digitaler Datenaustausch mit dem Amt möglich ist, und alles in dreifacher Ausführung in Papier eingereicht werden muss, und man telefoniert mit den Sachbearbeitern sicherlich etwas häufiger als ein erfahrener Architekt, aber am Ende hat man halt einen rechtlich vorgesehenen Prozess eingehalten und muss nicht auf irgendwelche Winkelzüge zurückfallen, wenn es mal Nachfragen gibt.


    Ganz grundsätzlich ist es ja so, dass das genehmigungsfreie Verfahren eine Ausnahme von der Regel ist - und damit ist auch der behördliche Ermessensspielraum eher eng auszulegen, denn sonst würden die Ausnahmen ausufern. Daher würde ich bei Euren Dimensionen, nach meiner Laienmeinung, davon ausgehen, dass dies nicht genehmigungsfrei errichtet werden kann. Eine Statik braucht Ihr für so einen massiven Bau ohnehin, also würde ich an Deiner Stelle mal schauen, ob ihr nicht ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren hinkriegt.

    Der gesunde Verstand ist die bestverteilte Sache der Welt, denn jedermann meint, damit so gut versehen zu sein, dass selbst diejenigen, die in allen übrigen Dingen sehr schwer zu befriedigen sind, doch gewöhnlich nicht mehr Verstand haben wollen, als sie wirklich haben. ~ René Descartes

  • Ja, ich meinte 4.

    Danke, wir werden das Gebäude entsprechend verkleinern oder ggf. doch eine Genehmigung einholen.

  • Das hängt einfach von Deinen Prioritäten ab. Große Familie mit vielen Fahrrädern, oder Single mit 2 SUV und Alibi-Fahrrad, die Anforderungen sind unterschiedlich. Ein abgetrennter Bereich für die Fahrräder hat schon Vorteile, vor allen Dingen wenn es in der Garage etwas eng zugeht. Wie wichtig das ist, das musst Du entscheiden. Ich würde der Genehmigungsfreiheit keine so hohe Priorität geben, sondern das bauen was Du möchtest, und wenn eine Genehmigung im vereinfachten Verfahren eingeholt werden muss, dann ist es eben so. Der Bau kostet ja einige Euro, und da spielt der Mehraufwand für eine Genehmigung auch keine Rolle mehr. Am Ende ärgerst Du Dich die nächsten Jahrzehnte, dass Du hier ein paar Euro gespart hast.


    Also, auf die Couch setzen, Tässchen Kaffee schlürfen, und überlegen was Du möchtest. Dann entscheiden und los geht´s.

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  • ... ob ihr nicht ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren hinkriegt.

    In Brandenburg ist das anders.


    Entweder es gibt einen B-Plan nach § 30 BauGB ("qualifizierter B-Plan"), dann würde die 100-m²-Grenze gelten. GRZ und sonstige Festsetzungen wären natürlich einzuhalten. In diesem Fall wäre das Gebäude genehmigungsfrei.


    Oder es ist ein einfacher "Textbebauungsplan". Dann ist wie beim unbeplanten Innenbereich § 34 BauGB ein normales Genehmigungsverfahren durchzuführen.

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    Thomas