Hallo Zusammen,
wir möchten auf unserem Grundstück in Brandenburg ein massives Nebengebäude bauen, was sowohl Doppelgarage als auch ein Raum für Fahrräder/Geräte als Abstellmöglichkeit beinhalten soll. Die Gesamtmaße des Gebäudes sollen ca. 8,50 m x 6,50 m betragen. Damit wären wir über den 50 m2 genehmigungsfrei für Garagen.
Da es aber auch ein Abstellraum beinhaltet, ist meine Frage ob dann die anderen genehmigungsfreien Vorgaben für andere Gebäude ohne Aufhenthalt hinzu gerechnet werden können? Oder wie sich das verhält?
Wir haben außer einem ganz kleinen Holzgartenhaus keinerlei Nebengebäude oder Carports auf dem Grundstück.
Eben dann nur unser Wohnhaus. Wir benötigen aber dringend Stauraum und wollen nicht mehrere einzelne Gebäude bauen.
VG und Danke
Steffi