Hallo,
Wir wollen unser Grundstück eben auffüllen und müssen dafür entlang der Straße eine 1,2m hohe Stützmauer bauen.
Im Bebauungsplan ist zu Stützmauern nichts geregelt. Lediglich für Einfriedungen gibt es die Forderung entlang der Straße 50cm Abstand einzuhalten.
Vom Bauamt habe ich auf meine Anfrage folgende Antwort bekommen: "da die Straßen im Neubaugebiez so eng sind, wäre ihnen erachtens ein Abstand von 1m in Ordnung".
Da die Grundstücke im Neubaugebietbaucj recht klein sind, möchten wir natürlich so wenig Platz als möglich verschenken.
An welche Verordnung müssen wir uns halten? Was ist der wirkliche Abstand der einzuhalten ist?
Gebaut wird übrigens in BW
Vielen Dank