Hallo Forengemeinde!
Würde gerne einen Ersatzbau für ein Bestandsgebäude an anderer Stelle auf dem Grundstück vornehmen. Das ganze Vorhaben findet im Innenbereich in Bayern statt.
Eine Genehmigung mit Abriss (2 Wohneinheiten) und anschließendem Neubau (wieder 2 Wohneinheiten) stellt kein Problem dar.
Da wir jedoch familiär beide Wohneinheiten im Bestand bewohnen und das auch im Neubau vorhaben wäre es jedoch Erforderlich zuerst den Neubau zu errichten und das Bestandsgebäude erst dann nach dem Umzug abzureißen.
Das würde aber wiederum bedeuten, dass eine Einhaltung der gesetzlichen Abstandsflächen zwischen Neubau und Altbau für diese Übergangszeit (Bauphase max. 1 Jahr) nicht möglich ist.
Gibt es für solche "Ersatzbau"-Fälle Übergangsfristen oder Ausnahmen bezüglich der Abstandsflächen?
Vielen Dank und viele Grüße!
Seppi