Ausnahmen Genehmigung bei bestehenden Bebaungsplan

  • Schön guten Abend alle miteinander,


    es geht im Grunde um die Frage ob eine Ausnahmegenehmigung oder Sondergenehmigung zum Bauen eines Einfamilienhauses in zweiter Reihe außerhalb der Baugrenze erteilt werden kann für ein Grundstück und für ein Grundstück 4 Häuser weiter (ca. 90m entfernt) das selbe Einfamilienhaus in der selben Größe/Art/Form versagt werden kann.

    Ich würde es für mich mit Nein beantworten, da es gegen das Gleichheitsgesetzt verstoßen würde und dann mit zweierlei Maßen gemessen würde, was ganz klar aus der Rechtsprechung untersagt ist.


    Andersrum weiß ich auch das das Bauamt gerne Ihre eigenen Spielgregeln hat und dann gerne wissen würde wie ihr die Sachlage seht und mit was Argumentiert werden könnte.


    Es geht um Grundstück X und Grundstück Y.


    Auf Grundstück X steht ein Doppelhaus welches als Einfamilienhaus genutzt wurde soweit eine Doppelgarage und Werkstatt als Nebengebäude.

    Am Ende des Grundstückes steht ein Hühnerschuppen. Die Baugrenze wurde so gelegt das alles innerhalb der Liegt außer der Hühnerstall, der auch nicht im BPlan von 1969 aufgeführt ist. Entweder auf Grund von Größe 2m x 1.5m oder nachträgliche Aufgebaut.

    Das Grundstück ist 22,6m breit und 55,8m lang.


    Das Grundstück Y ist 90m weiter also 4 Hausnummern.

    Auf diesem Grundstück ist ein schönes großes umgebautes/angebautes Einfamilienhaus welches auch in der Baugrenze liegt laut Messungen über Google Maps und Übertrag in den BPlan.

    Meine Frage bezieht sich eher auf einen Schuppen,Gartenhause oder Wohnraum für nicht geliebte Ehemänner (Nutzungsart vom damals noch unbekannt) welches 1969 außerhalb der Baugrenze eingetragen wurde mit einem Grundmaß von ca 6,50m x 3,50.

    Da das Objekt sicher seit 1969 dort schon steht gibt es auch nichts zu beanstanden auch einen Erhalt des Objektes würde ich zustimmen auf Grund von Bestandschutz.

    Was mit aber stutzig macht ist wie dieses Objekt nun auf 11,50m Länge und 6,50 breite wachsen konnte zu einem Einfamilienhaus mit eigener Hausnummer obwohl seit 1969 ein rechtskräftiger BPlan für die Grundstück ausgewiesen ist mit Baugrenzen.


    Das kann doch nur mit einer Nutzungsänderung (bei Werkstatt oder Geräteschuppen) und einer Sondergenehmigung (Baugenehmigung) möglich gewesen sein welche für das Grundstück erteilt wurde.

    Das Grundstück ist 26m breit und 56 lang also ein wenig größer.


    Daher die Frage :

    Kann ich für das Grundstück X auf die selben rechte wie für das Grundstück Y plädieren und eine Sondergenehmigung für das gleiche Haus in Größe,Art usw. beantragen.


    Oder gibt es da irgendeine Sonderregelung die ich nicht kenne.


    Danke euch im Vorraus und

    die Geduld beim Lesen.

  • Ich habe es jetzt 3*- gelesen und immer noch nicht wirklich verstanden.

    der TE möchte außerhalb der Baugrenze bauen, weil ein Nachbar das ebenfalls gemacht hat. Ob mit oder ohne Zustimmung der Baubehörde, ist nicht bekannt.


    Antwort: hol dir einen Architekten, der stellt eine bauvoranfrage (oder winkt gleich ab), und dann weißt du Bescheid.

  • ...........das selbe Einfamilienhaus in der selben Größe/Art/Form versagt werden kann.

    d.h. es wurde bereits ein Bauantrag oder -voranfrage gestellt? Mit negativem Ergebnis?


    andererseits schreibst Du


    Kann ich für das Grundstück X auf die selben rechte wie für das Grundstück Y plädieren und eine Sondergenehmigung für das gleiche Haus in Größe,Art usw. beantragen.

    Das klingt so, als würde alles noch schweben.


    Bauvoranfrage wäre ein gangbarer Weg, aber wenn es diese bereits gab, dann müsste man anders agieren.


    wachsen konnte zu einem Einfamilienhaus mit eigener Hausnummer obwohl seit 1969 ein rechtskräftiger BPlan für die Grundstück ausgewiesen ist mit Baugrenzen.

    Sind die Unterlagen die Du herangezogen hast auf dem aktuellen Stand? Oder wurde das Grundstück geteilt?

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  • Ich denke auch, dass man zuerst hinterfragen müsste, ob das Haus Y wirklich so wie beschrieben genehmigt ist.

    Falls ja und auch sonst die gleiche Situation wie bei Haus X, stehen die Chancen auf die Erteilung einer Befreiung für ein gleichartiges Projekt nicht ganz schlecht.

    Gefährlich ist's, wenn Dumme fleißig werden!

  • der TE möchte außerhalb der Baugrenze bauen, weil ein Nachbar das ebenfalls gemacht hat. Ob mit oder ohne Zustimmung der Baubehörde, ist nicht bekannt.


    Antwort: hol dir einen Architekten, der stellt eine bauvoranfrage (oder winkt gleich ab), und dann weißt du Bescheid.

    Genau richtig ich würde gerne außerhalb der Baugrenze bauen, was eigentlich laut geltenem BPlan nicht möglich ist.

  • Was macht Dich so verflucht sicher, dass es da eine (Bau)Genehmigung gibt? Hast Du sie vorliegen?

    Natürlich bin ich mir zu 100 % nicht sicher, da ich den Eigentümer des Grundstückes noch nicht gefragt habe.

    Ich habe mit dem örtlichen Bauamt telefoniert und habe Ihm die Situation geschildert und die Aussage war :

    ,,Es muss wohl genehmigt worden sein sonst hätte es keine Erweiterung des dort stehenden Objektes gegeben."


    Darauf hin habe ich dann nochmal nach gefragt, wie aus einem Gerätehaus/Werkstatt(Nebengebäude) ein Wohnhaus werden kann und dieses auch noch um die doppelte Fläche erweitert werden kann, obwohl es einen Bebaunungsplan gibt an dem sich normalerweise hier in der Stadt sehr strickt gehalten wird.
    Darauf konnte er mir leider auch keine Antwort geben und hat nur gesagt: ,,Muss man über einen Vorbescheid prüfen lassen ob es genehmigt ist.


    Auf die Frage hin:

    ,,wenn ich einen Vorbescheid stellen würde mit Bezug auf das Grundstück Y, dass Sie eine Baugenehmigung mir erteilen für die Bebauung der zweiten Reihe, was würde dort als Antwort bei rum komme?"

    kam als Antwort: ,, Sie würden sicher eine Ablehnunug bekommen, die sich auf den Bebaunungsplan bezieht und das das städtliche bauliche Erscheinungsbild zu bewahren ist.

    Auf die Frage, was wäre, wenn ich eine Kopie der Baugenehmigung vorzeigen könnte, die zu dem Grundstück Y gehört auf die ich mich beziehe, wurde mir nur kann man machen wäre aber immer noch eine Einzelfallentscheidung

  • ,,Es muss wohl genehmigt worden sein sonst hätte es keine Erweiterung des dort stehenden Objektes gegeben.

    :lach::lach::lach:

    Ja ne - is klar. Und in ein paar Wochen hoppeln überall wieder die Hasen rum und verteilen bunte Eier. Aber wo ist der Weihnachtsmann?

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Bauvoranfrage wurde noch nicht gestellt sondern erstmal das Gespräch mit dem fachkundigen Sachbearbeiter gesucht.


    wird wohl aber darauf hinauslaufen und auf eine ablehnung vor erst als Antwort.


    Die Unterlagen vom BPlan wurden seit 1969 nicht geändert und haben immernoch Bestand laut Bauamt.
    Im Auszug der Flurkarte ist jedenfalls keine Teilung aufgeführt,

    aber selbst wenn das Grundstück geteilt wäre, was nach 1969 passiert sein müsste, dürften man nicht auf dem hinteren Grundstück bauen, weil der BPlan gültig ist.

    Also kann dort nur schwarz gebaut worden sein oder mir einer Sondergehnehmigung.
    Aber wenn dort schwarz gebaut wurde muss zumindest eine Duldung hinterlegt sein.


    Eine ganz andere Frage nebenbei am Rand.
    Darf man als Kaufinteressent eines Grundstückes auch Genehmigungen für die bestehenden Häuser anfragen über einen Bauvorbescheid oder ein anderes Formular ?

  • Ich denke auch, dass man zuerst hinterfragen müsste, ob das Haus Y wirklich so wie beschrieben genehmigt ist.

    Falls ja und auch sonst die gleiche Situation wie bei Haus X, stehen die Chancen auf die Erteilung einer Befreiung für ein gleichartiges Projekt nicht ganz schlecht.

    Ja das ist das was ich mir auch erhoffe, dass wenn eine Baugenehmigung für die Erweiterung des Gebäudes auf Grundstück Y vorliegt,

    alles seine Richtigkeit hat oder eine Duldung für sowas ausgesprochen wurde, dass ich die Erteilung für das Grundstück X bekommen kann

  • Aber wenn dort schwarz gebaut wurde muss zumindest eine Duldung hinterlegt sein.

    Watt ein Blödsinn. Wo hast Du das denn her?

    Darf man als Kaufinteressent eines Grundstückes auch Genehmigungen für die bestehenden Häuser anfragen über einen Bauvorbescheid oder ein anderes Formular

    Du darfst den Verkäufer nach allem fragen - sogar nach der Miederfarbe seiner Oma. Ob Du eine (sinnvolle) Antwort bekommst steht auf einem anderen Blatt.

    Das Amt wird DIR keine Auskunft geben (Datenschutz)

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  • :lach::lach::lach:

    Ja ne - is klar. Und in ein paar Wochen hoppeln überall wieder die Hasen rum und verteilen bunte Eier. Aber wo ist der Weihnachtsmann?

    Ja die Aussage hat mich auch nicht wirklich zu Frieden gestellt, dahher habe ich halt weiter nach gebohrt, aber es durfte mir keine Auskunft über das Grundstück oder deren Gebäude gegeben werden außer ich stelle eine Bauvoranfrage, was dann prüft ob meine Anfrage zulässig ist, aber nicht prüft ob das Gebäude auf Grundstück Y zulässig ist oder genehmigt ist oder die Erweiterung genehmigt wurde.

  • Watt ein Blödsinn. Wo hast Du das denn her?

    Das wurde mir beim Amt Hamburg-Mitte mal so zugeteilt , dass Häuser die katiert sind aber ohne Baugenehmigung gebaut worden sind und länger als 50 Jahre stehe meistens eine Duldung zu gesprochen bekommen haben vom Bauamt. Aber keine Genehmigung bekommen.

  • 1) das Katasteramt kartiert auch Schwarzbauten. Würd mich wundern, wenn das in HH anders wäre.


    2) Aus einer Duldung kannst Du GARNIX herleiten oder daraus Honig saugen. Vergiss es!

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Verstehe ich das richtig, dass der Nachbar sein bestehendes Haus erweitert hat und dieses nun aus der Baugrenze raus guckt, während Du ein komplett neues Haus komplett außerhalb der Baugrenze bauen willst? Ich denke schon, dass das zwei völlig verschiedene Sachverhalte sind. Ein Überschreiten der Baugrenze kann durchaus genehmigt werden, wenn heutige Voraussetzungen dies erfordern und der Bebauungsplan alt ist und heutigen Erfordernissen kaum gerecht wird. Aber komplett neben dem Baufenster zu bauen, das ist schon ne andere Nummer. Da würde ich keine Chance sehen.

    Man könnte aber eine bauvorhabenbezogene Bebauungsplanänderung versuchen. Hängt aber von den Gegebenheiten vor Ort ab. Du brauchst auf alle Fälle einen Architekten, der sich das vor Ort anschaut und dich berät. Wir hier können das kaum leisten.



    Mach doch mal eine Kopie von dem Bebauungsplan und stelle ihn mal hier rein! Anonymisiert natürlich. Evtl. von Google Maps ein Luftbild raus kopieren.

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...

  • Verstehe ich das richtig, dass der Nachbar sein bestehendes Haus erweitert hat und dieses nun aus der Baugrenze raus guckt, während Du ein komplett neues Haus komplett außerhalb der Baugrenze bauen willst? Ich denke schon, dass das zwei völlig verschiedene Sachverhalte sind. Ein Überschreiten der Baugrenze kann durchaus genehmigt werden, wenn heutige Voraussetzungen dies erfordern und der Bebauungsplan alt ist und heutigen Erfordernissen kaum gerecht wird. Aber komplett neben dem Baufenster zu bauen, das ist schon ne andere Nummer. Da würde ich keine Chance sehen.

    Man könnte aber eine bauvorhabenbezogene Bebauungsplanänderung versuchen. Hängt aber von den Gegebenheiten vor Ort ab. Du brauchst auf alle Fälle einen Architekten, der sich das vor Ort anschaut und dich berät. Wir hier können das kaum leisten.



    Mach doch mal eine Kopie von dem Bebauungsplan und stelle ihn mal hier rein! Anonymisiert natürlich. Evtl. von Google Maps ein Luftbild raus kopieren.

    Nein das haben Sie missverstanden. Das Gebäude, um das es sich handelt ist ein alleine stehendes Einfamilienhaus außerhalb der Baugrenze.

  • Grundstück X hat aber auch eine ganz andere, höhere GRZ/GFZ. Da geht so oder so wohl nix mehr.

    Oder redest du von dem Bestand ?

    Das liegt aber an den Nebengebäude Garage. Die wird so wieso abgerissen um einen zu Wegung für das hintere Haus zu bekommen.