Hi
wir stehen kurz vor dem Kauf einer Immobilie die als Betriebsgebäude mit Meisterwohnung im Garten- und Landschaftsbau genehmigt wurde. Die Immobilie wurde 1965 im Außenbereich gebaut.
Wir planen das Haus ausschließlich zu Wohnzwecken zu nutzen, da wir keine Ambitionen haben einen Garten- und Landschaftsbaubetrieb anzumelden bzw. zu betreiben
Da auch der Makler mehrfach darauf hingewiesen hat dass es sich hierbei um ein Betriebsgebäude mit Meisterwohnung handelt und der Käufer idealerweise ein naturnahes Gewerbe betreiben sollte, sind wir noch etwas zögerlich.
Der Garten- und Landschaftsbaubetrieb wurde 2006 eingestellt und wurde seitdem vom Betriebsinhaber als Wohngebäude genutzt. Der frühere Inhaber ist und seine Frau sind verstorben. Die Erbin ist die heutige Verkäuferin.
Können wir hier bedenkenlos "zuschlagen" oder müssen wir ggf. eine böse Überraschung erwarten wenn wir die Immobilie ausschließlich zu Wohnzwecken nutzen? Kann das "Baulandmobilisierungsgesetz" eventuell helfen?
Ich steige durch das Gesetzbuch-Deutsch nicht wirklich durch
Liebe Grüße
Max