Hallo zusammen,
ich habe eine paar Fragen zum Thema Fachbauleiter. Den § 56 BauO NRW habe ich schon gefunden. Also der Fachbauleiter wird eingesetzt, sofern der Bauleiter auf dem entsprechenden Gebiet nicht über die erforderliche Sachkunde und Erfahrung verfügt. Stellt § 56 BauO NRW auch auf den Fachbauleiter auf Betriebsseite ab?
Sind die Qualifikationsanforderungen an den Fachbauleiter noch irgendwo gesetzlich geregelt?
Wer darf im Betrieb denn überhaupt eine Fachbauleitererklärung unterschreiben? Nur der Meister oder auch der Geselle?
Und wie oft muss ein Fachbauleiter eigentlich vor Ort sein auf der Baustelle?
Danke im Voraus!