Bodenplatte Nass - Estrich sandig

  • Moin zusammen,


    nachdem Ihr mir schon sehr gut geholfen habt bei früheren Anliegen.. hier mal wieder ein Hilfegesuch. (Habe einen neuen Account erstellen müssen weil Mailadresse weg).

    Wir sind Mitte letzten Jahres in unser neues altes Haus eingezogen. Baujahr 1980.


    Da ich im Keller mein Büro verwirklichen möchte, habe ich die alten Fliesen entfernt, eine alte Bar entfernt etc. also alles auf null.
    Vorgefunden habe ich nun verhältnismäßig nasse Wände (putz rieselt wie Sand herunter) -> Sachverständige hat gemessen und sagte die Wände wären schon ziemlich nass, er würde aber noch nicht von einer defekten Abdichtung ausgehen. Um es 100% sagen zu können müsse er jedoch Bohren.

    Ich habe mir danach selbst ein Messgerät für Feuchtigkeit gekauft um mehrere Stellen messen zu können.
    Da ich mich sowieso schon über den sandigen Estrich wunderte habe ich hier mal nachgemessen, dann ein Loch in den Estrich geritzt (hat zwar gedauert aber konnte man mit einem Schraubendreher ohne Probleme einritzen) und die Bodenplatte gemessen.


    Das Gerät misst bis 100 Digits.


    Hier zum vergleich die Werte die das Gerät ausgegeben hat:

    Trockene Wand im EG: Ca. 15-20 Digits

    Außenwand Keller verschiedene Stellen: 30-55 Digits

    Estrich Keller mehrere Stellen: 50-80 Digits

    Bodenplatte: 85-100 Digits

    Die Werte der Außenwände im Keller sind alle im Bereich 30-38 ca.
    Eine Wand ist sehr stark betroffen mit ca. 50 Digits, diese hat einen Konvektorschacht und ebenso oben drüber das große Wohnzimmerfenster..

    Ich kann mir nicht vorstellen dass so eine Feuchte bei der Bodenplatte normal ist, oder? Der Estrich wurde anscheinend als Verbundestrich eingebracht, es war zumindest keine Folie oder ähnliches zwischen Estrich und Bodenplatte. Ich weiß natürlich auch nicht ob und inwiefern in der Bodenplatte Stahl eingebracht wurde.

    Kann mir jemand einen Tipp geben wie ich am besten hier ansetze?
    Ich möchte natürlich, dass das ganze vernünftig behoben wird.. aber habe nicht mal ebenso 30.000€ aufwärts parat liegen für so eine Aktion... Bin jedoch zwingend auf dieses Büro angewiesen.

    Über Hilfe oder Denkanstöße wäre ich echt dankbar! Momentan bin ich nervlich mit diesem Haus ziemlich am Ende...

    LG
    Johannes

  • Zitat

    Sachverständige hat gemessen und sagte die Wände wären schon ziemlich nass, er würde aber noch nicht von einer defekten Abdichtung ausgehen. Um es 100% sagen zu können müsse er jedoch Bohren.

    Der Sachverständige sollte weiter beauftragt werden.


    1. Kernbohrungen in den Kelleraußenwänden zwecks Feststellung, ob die Feuchtigkeit nach außen abnimmt ( dann Innenkondensat wegen fehlender Außendämmung ) oder zunimmt ( dann unzulängliche Abdichtung auf den Kelleraußenwänden ).


    2. Partielle Freilegung der Bodenplatte und klären, ob dort eine Abdichtung gegen Feuchtigkeit/Wasser vorhanden ist ( offenbar nicht, dann muß der Estrich raus und die Abdichtung nachgerüstet werden ).


    Für die Festlegung der richtigen Art der Abdichtung muß der am Keller anstehenden Lastfall ( Bodenfeuchte, Stauwasser oder Grundwasser nach DIN 18 531 ) geklärt werden. Das macht ein zusätzlich hinzuzuziehender Bodengutachter.


    3. Noch viel wichtiger und vorrangig vor 1. und 2. : Der SV sollte zunächst klären, ob im Keller baurechtlich überhaupt ein Büro untergebracht werden darf ( idR nein, da die in der LBO verbindlich vorgeschriebene Belichtung und Belüftung unzulänglich ist und der 2. Fluchtweg fehlt ).


    Wenn 3. (- ), kannst Du Dir die Kosten für 1. und 2. ersparen.

  • Hi Eric,
    vielen Dank für Deine Info!

    zu 1. Hiervon hatte der SV abgeraten und sagte, die Bohrung könnte das Problem verschlimmern, wenn danach nicht genügend finanzielle Mittel vorhanden sind um das Haus komplett neu von außen abzudichten. Er hatte mir zu einer Sockelheizung geraten, um das Problem zu lösen.


    zu 2. Befindet sich eine solche Abdichtung zwischen Estrich und Bodenplatte? Oder muss die Bodenplatte von unten abgedichtet werden? Sprich Bodenplatte muss auch raus. Kann dies evtl. auch der Handwerke einschätzen, der die Arbeiten vornimmt?

    zu 3. Es geht hier um ein privates "Büro", wo nur ich arbeite und ein bisschen am PC daddel. Kann mir sowas untersagt werden? Ich hätte jetzt gedacht dass das meine Sache ist ob ich dort genug Licht bekomme etc. da es ja nicht um Mitarbeiter bzw. gewerblich allgemein geht.

  • zu 3.: Es ist eine Nutzungsänderungsgenehmigung erforderlich und die setzt voraus, dass die Vorgaben in der LBO erfüllt werden.


    Dein Wohnzimmer ist auch " privat " und mußte/wird gleichwohl vom Bauamt genehmigt worden sein.


    zu 1.: Jede Sanierung setzt eine vorherige Bestandsaufnahme voraus. Wenn der SV zu einer Sockelheizung geraten hat, dann ist er von einer fehlenden Dämmung der Außenwände + Kondensatausfall auf der Innenseite der Wände ausgegangen. Aber er hat das dann nicht geprüft, weil er eben keine Bohrkerne entnommen hat. Also Annahme " ins Blaue hinein " und damit keine fachgerechte Grundlagenermittlung.


    zu 2.: Lastfall muß durch einen Bodengutachter geklärt werden = Grundlagenermittlung zur Bestimmung und Festlegung der Art der erforderlichen Abdichtung.


    Ich habe jetzt 3. vorangestellt, weil sich das Vorhaben bereits dort erledigen könnte/dürfte.

  • feelfree
    Danke für das "gut zu reden" und die Info zu dem Thread!
    So hätte ich das auch grundsätzlich eingeschätzt. Soll natürlich die Aussage von Eric nicht untergraben..

    Dann werde ich mir mal ein Angebot einholen bezüglich des sandigen feuchten Estrichs und hoffe, dass ich das finanziell überlebe...
    Andererseits frage ich mich.. seit 40 Jahren hat das alles gehalten.. Mache ich mir vielleicht zu viel Stress anstatt einfach Ausgleichsmasse über die defekten Stellen im Estrich zu kippen und dann einfach neu zu Fliesen ganz nach dem Motto "hat 40 Jahre gehalten, warum nicht nochmal?".

  • Jockel:

    zu 3.: Lass' dich nicht verrückt machen und lies mal diesen Thread.

    Die aus meiner Sicht wesentlichen Aussagen finden sich darin in # 80. und dort wurde darauf hingewiesen, dass sich aus beobachtetem fehlenden Einschreiten des Staates keineswegs die Legalität arbeiten lässt (sondern allenfalls ein sehr geringer Verfolgungsdruck).

    Dann werde ich mir mal ein Angebot einholen bezüglich des sandigen feuchten Estrichs und hoffe, dass ich das finanziell überlebe...
    Andererseits frage ich mich.. seit 40 Jahren hat das alles gehalten.. Mache ich mir vielleicht zu viel Stress anstatt einfach Ausgleichsmasse über die defekten Stellen im Estrich zu kippen und dann einfach neu zu Fliesen ganz nach dem Motto "hat 40 Jahre gehalten, warum nicht nochmal?".

    Schwimmende Zementestriche haben eine begrenzte Lebensdauer von - je nach Bauart - im EFH typischerweise max. 50 Jahren, die auf Trennlage eine etwas längere. Link Diese sind hier nahezu erreicht. Natürlich kann man hoffen, dass die eigene Oma nach ihrem 90 Geburtstag auch noch weitere 90 Geburtstage gesund feiern wird, aber so alt ist bisher einfach noch niemand geworden.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


    Der Betreiberverein dieses Forums freut sich über Spenden von Fragenden, denen hier kostenlos geholfen wurde. Kurze Wege führen über Paypal oder eine Banküberweisung. Beiträge und Beitragsteile als Moderator ab 04/23 kursiv gesetzt.

  • Die aus meiner Sicht wesentlichen Aussagen finden sich darin in # 80. und dort wurde darauf hingewiesen, dass sich aus beobachtetem fehlenden Einschreiten des Staates keineswegs die Legalität arbeiten lässt (sondern allenfalls ein sehr geringer Verfolgungsdruck).

    Ich darf mich in meinem Schlafzimmer mit den Füßen an der Decke aufhängen und hoffen dass ich so die Nacht überlebe, aber ich darf nicht in meinem Keller eine Runde am PC daddeln. Und zwar, weil es gegen ersteres keine Verordnung gibt (es also legal ist), aber letzteres ganz klar gegen die LBO verstößt. Kann man so sehen. Ich sehe es anders und die Begründung dafür (Grundgesetz schlägt LBO) habe ich im anderen Thread auch klar dargelegt.

  • Schwimmende Zementestriche haben eine begrenzte Lebensdauer von - je nach Bauart - im EFH typischerweise max. 50 Jahren, die auf Trennlage eine etwas längere. Link Diese sind hier nahezu erreicht. Natürlich kann man hoffen, dass die eigene Oma nach ihrem 90 Geburtstag auch noch weitere 90 Geburtstage gesund feiern wird, aber so alt ist bisher einfach noch niemand geworden.


    Das wusste ich noch nicht und habe irgendwie auch nicht darüber nachgedacht, dass schlichtweg der Estrich vielleicht seine Lebensdauer erreicht hat.
    Vielen Dank für diesen Hinweis dazu!

    Ich habe mir gerade nochmal den Estrich angesehen und die Tragfähigkeit getestet.
    Aufgefallen ist, dass der Estrich an einzelnen stellen sehr sandig ist, ca. 75%-80% sind jedoch in gutem Zustand und lassen sich nicht einfach zu mit einem spitzen Gegenstand einritzen.
    Mir ist auch aufgefallen, dass die Ränder des Estrich mit Glaswolle zur Wand hin "entkoppelt" wurden. Unter dem Estrich ist jedoch nichts zu finden.
    Handelt es sich hierbei dann um einen Verbundestrich?

    Ebenso habe ich mir nochmal die Bodenplatte angesehen und es scheint, dass die "Messung" der Feuchtigkeit sowieso nicht ausschlaggebend ist, da ich direkt an der Oberfläche Metall entdeckt habe.

  • Als juristischer Laie beschränkt sich mein rudimentäres Wissen zu den Grundrechten darauf, gelernt zu haben, Grundrechte seien Abwehrrechte der Bürger und Bürgerinnen gegenüber dem Staat. Mit Verweis auf sie kann vor dem BVerfG die höchstgerichtliche Überprüfung der Zulässigkeit staatlicher Regeln (Gesetze) und staatlichen Handelns eingefordert und veranlasst werden. Die (vermutete) fehlende Verfassungskonformität berechtigt Bürger und Bürgerinnen aber bis zu einer entsprechen Entscheidung des Gerichts nicht zu eigenmächtigem abweichendem Handeln, sondern nur zur Klage. Erst nach einem entsprechenden Urteil des BVerfG ist eine unzulässige Regelung nicht mehr einzuhalten.


    Aber das sollte besser jemand erklären, der davon mehr weiß als ich.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


    Der Betreiberverein dieses Forums freut sich über Spenden von Fragenden, denen hier kostenlos geholfen wurde. Kurze Wege führen über Paypal oder eine Banküberweisung. Beiträge und Beitragsteile als Moderator ab 04/23 kursiv gesetzt.

  • Ebenso habe ich mir nochmal die Bodenplatte angesehen und es scheint, dass die "Messung" der Feuchtigkeit sowieso nicht ausschlaggebend ist, da ich direkt an der Oberfläche Metall entdeckt habe.

    Wie ich hier schon mehrfach dargelegt habe, sind Feuchtemessungen sowieso nur in homogenen Baustoffen möglich. Das sind vor allem Holz, Putze, Estriche und einzelne künstliche Steine, aber nur, solange sie unbewehrt sind. Bei bewehrten Bauteile (Stahlbeton, bewehrten Estrichen und Mauerwerken) sind zerstörungsfreie Feuchtemessungen mit einfachen Messgeräten durch Laien praktisch nicht möglich.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


    Der Betreiberverein dieses Forums freut sich über Spenden von Fragenden, denen hier kostenlos geholfen wurde. Kurze Wege führen über Paypal oder eine Banküberweisung. Beiträge und Beitragsteile als Moderator ab 04/23 kursiv gesetzt.

  • Zitat

    Ich sehe es anders und die Begründung dafür (Grundgesetz schlägt LBO) habe ich im anderen Thread auch klar dargelegt.

    In einer Demokratie darfst Du jede, auch eine total abwegige Meinung vertreten. Nur wird Deine Meinung dadurch nicht zur juristisch vertretbaren " Begründung ". Die Gundrechte stehen unter dem Vorbehalt der Gesetze. Eigentum und Freiheitsrechte werden durch die hierzu erlassenen Gesetze eingeschränkt, soweit deren Kerngehalt gewahrt wird, sog. Wechselwirkung der Grundrechte und Gesetze. Wäre z.B. das Freiheitsrecht unbegrenzt, dann könnte jeder tun und lassen, was er wollte = Anarchie.


    An Deiner Decke im Wohnzimmer aufhängen darfst Du Dich deswegen, weil wir im Strafgesetzbuch keinen Straftatbestand haben, der die Selbsttötung verbietet. Bist Du danach tot, wäre eh jede weitere Verfolgung sinnlos.


    Würdest Du das in aller Öffentlichkeit ( z.B. auf dem Marktplatz ) tun, wäre das Ordnungsamt verpflichtet, dagegen einzuschreiten, also den Strick noch rechtzeitig abzuschneoden und Dich in die Psychatrie zur Untersuchung einzuweisen, weil die Selbsttötung in aller Öffentlllchkeit den Grundtatbestand des Ordnungsrechts verletzt ( Verhinderung von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ).


    Lies einen Kommentar zum Grundgesetz und dann darfst Du Dich wieder zurückmelden.


    Ich kenne auf Anhieb 3 Fälle, wo ungenehmigte Nutzungsänderungen von der Baubehörde untersagt worden sind: Auszug des Nutzers und Versiegelung. Dass Du solche Fälle nicht kennst, wird darauf beruhen, dass Du Dich mit Baurecht nicht näher befasst, geschweige denn es jeh studiert hast.


    Aber ist auch egal: Der Name dieses Forums lautet " Expertenforum.bau " und demzufolge kann es nicht der Anspruch des Forums sein, illegale Vorhaben - auch wenn sie immer wieder praktiziert werden - unter Verweis auf angebliche Grundrechte zu befürworten.

  • Ich kenne auf Anhieb 3 Fälle, wo ungenehmigte Nutzungsänderungen von der Baubehörde untersagt worden sind: Auszug des Nutzers und Versiegelung.

    Lass' mich raten: In 3 von diesen 3 Fällen war der Nutzer nicht der Eigentümer, oder es handelte sich nicht um ein EFH, oder oder oder.

    Öffentlichkeit

    Was hat *irgendetwas*, von der die Öffentlichkeit - und sei es auch noch so indirekt - betroffen ist, damit zu tun, was ich in meinem Keller mache?


    Lies einen Kommentar zum Grundgesetz und dann darfst Du Dich wieder zurückmelden.

    Nö, ich melde mich auch ohne deine explizite Erlaubnis.

  • Einen Zementestrich im Verbund kann man sicher noch mal ausflicken. Die sandigen Stellen kommen durch Schwankungen beim Anmischen, dies ist durchaus üblich.

    Der Estrich lässt sich mittel Hammerkopf, der am Stiel über die Oberfläche geschoben wird, akustisch nach Hohlstellen absuchen. Diese markieren, ausstemmen und im Verbund erneuern. Weiche Bereiche ebenso.

    Mit https://www.chemotechnik.de/pr…t/rheostone-rapidmoertel/ kann man das auch selbst machbar. Danach am besten https://www.chemotechnik.de/pr…dur-megaplansic-megaplan/ für eine glatte, ebene Oberfläche.

    Andere Hersteller mögen auch ok sein, bei obigen habe ich halt die besten Erfahrungen.


    Darauf würde ich eine alukaschierte Trittschalldämmung und Vinylboden verlegen. Das sollte genug Feuchtigkeit zurück halten, damit es von Seiten des Bodens ok ist.


    Das ist sicher ein üblicher Bodenaufbau und auch für einen Kellerraum nicht illegal. Als Büro darf man das natürlich nicht beschreiben.

    Ob ein Mensch klug ist, erkennt man viel besser an seinen Fragen als an seinen Antworten. 8o

  • Zitat

    Nö, ich melde mich auch ohne deine explizite Erlaubnis.


    Darfst Dich gerne melden und benötigst dafür auch keine " Erlaubnis ", nur solltest Du Dich vorher eingehend informieren, bevor Du weiterhin Deine aus dem Bauch gebildete Meinung verbreitest. Es könnte ja sein, dass Du durch das angeratene Nachlesen in der Kommentierung selbst zu einem anderen Ergebnis kommst.

  • Ich behaupte: ich darf ohne jede rechtliche Konsequenzen in meinem eigenen Keller meines EFH tun und lassen, was ich möchte, solange kein anderer davon mittel- oder unmittelbar davon betroffen ist. Dieses Handeln ist von Art. 2 und Art 13 GG gedeckt und kann nicht durch irgendwelche LBOs eingeschränkt werden.


    Wenn Du eine Kommentierung kennst, oder gar Fälle, die meine Meinung widerlegen, dann solltest DU die zur Untermauerung *deiner* Meinung nennen, anstatt mir zur raten, doch gefälligst selber zu suchen. Das hat sonst was von Kindergarten a la ich weiß es besser, aber ich sag's dir nicht.

  • Könntet ihr bitte die Diskussion zur Nutzung eines Kellerraums in dem anderen Thread austoben?

    Hier geht es erst mal um den Estrich.


    :topic:

    Danke MiLeb für die konstruktive Hilfe :thumbsup:


    Bzgl Lebensdauer von Estrichen Skeptiker

    Würde mich nun interessieren. ist das tatsächlich so?

    Ich hätte jetzt einfach eine mindere Verarbeitung unterstellt.


    Wenn ich so an meine Begehungen von Gebäuden im Zuge von Energieausweisen denke, dann hängt eine geringere Lebensdauer von Bauteilen oft mit einer geringeren Qualität zusammen. Natürlich gibt es dann auch die mangelhafte/falsche Nutzung/Pflege (Lüftung etc.) oder von vornherein mangelhafte Erstellung (Abdichtung)


    Aber das hieße ja, dass in Gebäuden ca. vor BJ 1970 der Estrich raus müsste und sowas kann ich nicht bestätigen.


    Oder was meinst Du mit "je nach Bauart"?

    Nothing is forever, except death, taxes and bad design


    Der Betreiberverein dieses Forums freut sich über Spenden von Fragenden, denen hier kostenlos geholfen wurde. Kurze Wege führen über Paypal oder eine Banküberweisung


  • Bzgl Lebensdauer von Estrichen Skeptiker

    Würde mich nun interessieren. ist das tatsächlich so?

    ja

    Ich hätte jetzt einfach eine mindere Verarbeitung unterstellt.

    Die kann es auch geben. Es hängt aber auch von der ganz konkreten Nutzung ab. Vor ein paar Jahren habe ich Hörsäle bei der FU-Berlin saniert. In einem vorherigen Bauabschnitt waren die schwimmenden Estriche von 4 Hörsälen nach gut sechzig Jahren komplett zerbrochen und mussten ausgetauscht werden. Die andere Hälfte konnte dann bei uns nach einer Oberflächensanierung einfach neu belegt werden. Alle wurden Anfang der 1950er Jahre innerhalb weniger Wochen baugleich errichtet. Die Hörsäle wurden aber unterschiedlich intensiv genutzt. Welche Faktoren in zu welchem Anteil welche Rolle spielen, weiß ich nicht.

    Aber das hieße ja, dass in Gebäuden ca. vor BJ 1970 der Estrich raus müsste und sowas kann ich nicht bestätigen.

    Solange ein noch intakter Belag drauf liegt, ist alles schick, aber beim Abnehmen des Belages wird es oft - nicht immer - problematisch, weil der Estrich dann bricht oder vorher überdeckte Risse sichtbar werden. Das ist die Situation, die ich ständig erlebe. Dabei waren die von uns bearbeiteten Objekte in den 1950er bis 1970er Jahren gebaut oder zuletzt gravierend umgebaut worden.


    Entsprechende Informationen finden sich auch in diversen Veröffentlichungen, siehe oben.

    Oder was meinst Du mit "je nach Bauart"?

    Meine Aussage aus eigener Erfahrung gilt nur für schwimmende Zementestriche bzw. Zementestriche auf Trennlage, nicht für Verbundestriche.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


    Der Betreiberverein dieses Forums freut sich über Spenden von Fragenden, denen hier kostenlos geholfen wurde. Kurze Wege führen über Paypal oder eine Banküberweisung. Beiträge und Beitragsteile als Moderator ab 04/23 kursiv gesetzt.

  • MiLeb
    Super, vielen Dank! Das macht mir Mut, das ganze noch selber lösen zu können, ohne direkten finanziellen Ruin..
    Hast Du eine Idee zu unten stehender Idee? Oder würdest Du tatsächlich trotzdem lieber den vorhandenen Estrich ausgleichen bzw. flicken?


    Anda Vielen Dank, dass Du den Thread wieder Richtung Back to Topic lenkst :thumbsup:

    Ich hatte heute einen befreundeten Maurer-Polier da, der sich das ganze mal angesehen hat.

    Er sagte mir, dass ich evtl. Probleme bekommen könnte falls ich den Estrich "flicke" mit den Kontaktstellen und dass die Fläche, welche ausgebessert werden müsste, ja doch recht groß ist. Auch intakte Stellen klingen nämlich durchaus hohl..

    Sein Vorschlag war folgender Bodenaufbau, von unten nach oben:
    Bodenplatte - XPS Platte - Fermacell Estrichelement - Fliese
    Ich persönlich kenne die Fermacell Estrichelemente bisher nur mit Trockenschüttung darunter und nicht mit XPS Platten.


    Was meint ihr hierzu?

  • Weshalb XPS?

    Ich persönlich kenne die Fermacell Estrichelemente bisher nur mit Trockenschüttung darunter und nicht mit XPS Platten.


    Was meint ihr hierzu?

    Aus gutem Grund, denn das XPS hat hier keine Eigenschaft, die sich nicht auch kostengünstiger durch anderes Material herstellen ließe. Und es ist starr, kann also Unebenheiten im Estrich (anders als eine Schüttung) nicht kompensieren, was eine waagerechte Planlage der Estrichelemente unmöglich macht.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


    Der Betreiberverein dieses Forums freut sich über Spenden von Fragenden, denen hier kostenlos geholfen wurde. Kurze Wege führen über Paypal oder eine Banküberweisung. Beiträge und Beitragsteile als Moderator ab 04/23 kursiv gesetzt.

  • Und es ist starr, kann also Unebenheiten im Estrich (anders als eine Schüttung) nicht kompensieren, was eine waagerechte Planlage der Estrichelemente unmöglich macht.

    Wie beschrieben, würde ich dann den kompletten Estrich entfernen und auf der Bodenplatte aufbauen. Ich hätte damit dann (im Normalfall) keine großen Unebenheiten.

    Aus gutem Grund, denn das XPS hat hier keine Eigenschaft, die sich nicht auch kostengünstiger durch anderes Material herstellen ließe

    Wie würdest Du denn vorgehen bzw. welcher Bodenaufbau würde aus deiner Sicht Sinn machen. Wenn man jetzt davon ausgeht, dass alles Entfernt wurde und von der Bodenplatte an gestartet wird.

  • Wie beschrieben, würde ich dann den kompletten Estrich entfernen und auf der Bodenplatte aufbauen. Ich hätte damit dann (im Normalfall) keine großen Unebenheiten.

    Keine großen Unebenheiten? :lach:


    Abdichtung gegen aufsteigende Feuchtigkeit, EPS Dämmung auf Schüttung zum Ausgleich der keinen großen Unebenheiten, 2 Lagen OSB, Trittschalldämmung, Vinylbelag.


    Fliesen sind bei deiner geringen Dämmung nicht zu empfehlen, wird sehr ungemütlich.

    Ob ein Mensch klug ist, erkennt man viel besser an seinen Fragen als an seinen Antworten. 8o

  • Keine großen Unebenheiten? :lach:

    :bier:


    Abdichtung gegen aufsteigende Feuchtigkeit, EPS Dämmung auf Schüttung zum Ausgleich der keinen großen Unebenheiten, 2 Lagen OSB, Trittschalldämmung, Vinylbelag.

    OSB funktioniert auf jeden Fall. Alternativ kann man noch einmal einen mineralischen Trockenestrich prüfen. Die Gehschalldämmung hat nur bei schwimmender Verlegung des PVC einen Sinn. Ich empfehle eher Verklebung und Beläge aus unbedenklichen und (weitgehend) nachwachsenden Rohstoffen wie Linoleum.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


    Der Betreiberverein dieses Forums freut sich über Spenden von Fragenden, denen hier kostenlos geholfen wurde. Kurze Wege führen über Paypal oder eine Banküberweisung. Beiträge und Beitragsteile als Moderator ab 04/23 kursiv gesetzt.

  • Keine großen Unebenheiten? :lach:

    Ok da lag ich dann wohl ziemlich falsch wie es aussieht :D Das was ich bisher von der Bodenplatte sehen konnte sah 1A aus...


    Fliesen sind bei deiner geringen Dämmung nicht zu empfehlen, wird sehr ungemütlich.

    Die Fliesen sind leider schon vorhanden für den kompletten Keller..


    Abdichtung gegen aufsteigende Feuchtigkeit, EPS Dämmung auf Schüttung zum Ausgleich der keinen großen Unebenheiten, 2 Lagen OSB, Trittschalldämmung, Vinylbelag.

    Für mich zum Verständnis...
    Was wäre jetzt der Vorteil von diesem Aufbau gegenüber den XPS Platten? Kosten?
    Warum lieber OSB anstatt der Fermacell Estrichplatten? Je nach Stärke der OSB Platten nimmt es sich preislich nichts

  • Ob OSB oder Fermacell ist egal,


    XPS bricht wenn Unebenheiten da sind, Deshalb EPS.


    Fliesen würde ich in dem Büro äh Kellerraum nie legen.

    Ob ein Mensch klug ist, erkennt man viel besser an seinen Fragen als an seinen Antworten. 8o

  • Was wäre jetzt der Vorteil von diesem Aufbau gegenüber den XPS Platten?

    Das hatte ich oben in # 20 bereits geschrieben:

    ... XPS ... ist starr, kann also Unebenheiten im Estrich (anders als eine Schüttung) nicht kompensieren, was eine waagerechte Planlage der Estrichelemente unmöglich macht.

    Dünnere XPS-Platten können auch brechen, wie MiLeb bereits schrieb:

    XPS bricht wenn Unebenheiten da sind

    Und Oberseiten von rohen Stahlbetondecken sind nun einmal üblicherweise und ohne weiteres weder wirklich eben noch waagerecht.


    Außerdem ist XPS als wesentliches Merkmal hoch druckfest ("starr", siehe oben), was unter einem Estrich in diesem Maße bei Weitem nicht benötigt wird.


    Diese Starrheit macht das XPS gleichzeitig als Trittschalldämmung völlig ungeeignet. (Nein, Trittschall wird über Massivbautile nicht nur nach unten, sondern in allen Richtungen weitergeleitet, also auch nach oben. Deshalb ist Trittschalldämmung auch im Keller sinnvoll - insbesondere, wenn sie gleichzeitig auch als Wärmedämmung wirkt.)


    Die bei XPS immer mitgelieferte Materialeigenschaft "dauerhafte Wasserbeständigkeit" ist erfreulich, wird auf der trockenen Seite der Abdichtung aber nicht benötigt.

    Kosten?

    ja, auch, denn XPS war bisher schon lange Zeit immer signifikant teurer als EPS. Dass sich das kürzlich geändert haben könnte, ist mir noch nicht aufgefallen. Allenfalls könnte XPS weniger teurer geworden sein als EPS - was ich mir kaum vorstellen kann.

    Warum lieber OSB anstatt der Fermacell Estrichplatten? Je nach Stärke der OSB Platten nimmt es sich preislich nichts

    Ich rate eher zu mineralischen Platten weil sie dünner sind, aber letztlich ist das egal, beide Materialien sind in ähnlichem Maße geeignet. Bei Preisgleichheit würde ich als Verarbeiter das Material einsetzen, für dessen Verarbeitung ich geeignete Werkzeuge habe oder das ich schneller bekommen kann und dessen Plattenformate sich besser handhaben lassen. Die Verlegetechnik entspricht sich grundsätzlich.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


    Der Betreiberverein dieses Forums freut sich über Spenden von Fragenden, denen hier kostenlos geholfen wurde. Kurze Wege führen über Paypal oder eine Banküberweisung. Beiträge und Beitragsteile als Moderator ab 04/23 kursiv gesetzt.

  • Abdichtung gegen aufsteigende Feuchtigkeit, EPS Dämmung auf Schüttung zum Ausgleich der keinen großen Unebenheiten, 2 Lagen OSB, Trittschalldämmung, Vinylbelag.

    Irgendeine Empfehlung für die Abdichtung und für die Schüttung? Aus eigener Erfahrung?


    Dünnere XPS-Platten können auch brechen, wie MiLeb bereits schrieb:

    Ok Danke, dann wohl eher die EPS Platte. Habe gerade auch nochmal Preise verglichen und Skeptiker liegst natürlich richtig. EPS ist deutlich günstiger.

    Ich habe nochmal ein größeres Stück ausgestemmt.. war auch kein wirklicher Aufwand durch die fehlende Verbindung zur Bodenplatte. Bild ist im Anhang.

    Der Estrich hat eine Höhe von 6cm. Habe ich sonst noch Möglichkeiten hier etwas positives zwecks Dämmung und Trittschall zu tun?