Hallo zusammen,
ich habe Ende letzten Jahres eine EG Wohnung in einem Zweifamilienhaus gekauft. In einem Teilungsvertrag ist festgehalten, dass die Garage zur Wohnung im OG gehört.
Der Garten ist ebenfalls in zwei Teile geteilt. Mein Zugang zum Garten befindet sich im Esszimmer, in welches ich durch Hausflur, Wohnungsflur und Küche gelange.
Der Zugang der anderen Partei ist über die Garage.
Im Kaufvertrag ist ein Geh- Fahr- und Viehtreiberecht ohne Einschränkungen beschrieben. Dieses besteht, da das Haus ein Reihenhaus ist und der Garten abgesehen von den zwei oben Beschriebenen Zugängen nur über das Nachbargrundstück erreichbar ist.
Heute erreichte mich ein Brief der Nachbarin in welchem Sie mir beschreibt, dass 1995 dieses Wegerecht eingeschränkt und nur noch für das Befahren der Garage gültig ist. Weder Mülltonnen, noch Gartengeräte, noch Gartenmöbel etc. kann ich also in den Garten bringen. Klar, manche Dinge kann man evtl. noch durch die Wohnung transportieren (der Bio-Müll geht gerade so). Aber wer trägt seine Mülltonnen durch die Wohnung?
Vor der Wohnung ist ein Stellplatz, sowie 2m weiterer freier Platz. Dort würden theoretisch 8 Mülltonnen irgendwie voreinander gestapelt hinpassen, jedoch kann der Stellplatz dann nur noch kaum befahren werden und die Mülltonnen würden 2 meiner 3 Fenster zustellen, die auf Bodenhöhe sind.
Wisst Ihr wie die Gesetzeslage hier ist? Kann ich die Einschränkung aufheben lassen oder gegen den Kaufvertrag vorgehen?
Vielen Dank und Grüße
A.F.