Habe eine Frage zu unserem größeren Industriegebäude. In diesem Haus waren früher Büros, Werkräume und Wohnungen untergebracht. Nach der Wende wurde es nur noch für Büro- und Werkräume genutzt. Ist damit die Nutzung für Wohnungen verloren?
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Nach der Wende wurde es nur noch für Büro- und Werkräume genutzt.
Wurde hierfür eine Nutzungsänderung beantragt? Oder hat man das einfach so gemacht?
Handelt es sich bei den "Wohnungen" um Wohnungen für Betriebspersonal/Eigentümer?
Es gibt die Möglichkeit, in Betriebsgebäuden eine sogenannte "Hausmeister-Wohnung" und/oder eine Wohnung für den Eigentümer zu bauen. Dieses Recht erlischt m.W. mit der Betriebsaufgabe bzw. Aufgabe des Gebäudes als Betriebsgebäude. In Deinem Fall wurde ja die betriebliche Nutzung nicht aufgegeben, wenn ich Deinen Beitrag richtig verstehe. Somit würde das Recht zur (bestimmungsgemäßen) Nutzung dieser Wohnungen weiter bestehen.
Es könnte aber auch sein, dass das Gebäude gar kein reines Betriebsgebäude war, sondern eine gemischte Nutzung genehmigt war, vielleicht handelt es sich ja um ein Mischgebiet in dem das Gebäude errichtet wurde. Das findet man beispielsweise in Städten, im EG eine betriebliche Nutzung (Supermarkt o.ä) und in den oberen Geschossen dann Wohnungen zur freien Vermietung. -
Wurde hierfür eine Nutzungsänderung beantragt? Oder hat man das einfach so gemacht?
Handelt es sich bei den "Wohnungen" um Wohnungen für Betriebspersonal/Eigentümer?
Ich muss gestehen, dass ich nicht weiß, ob je eine Nutzungsänderung beantragt wurde. Ich weiß auch gar nicht, ob es sowas zu DDR-Zeiten überhaupt gab?
In dem Gebäude hatten z.B. Handwerker wie ein Maler sein Lager und in den Nachbarräumen hat er gewohnt. So gab es 2 oder 3 weitere Handwerker - ich glaub ein Schmied war auch dabei - die das so gemacht hatten. Wohnraum war so knapp - da wurde nicht lange gefragt - man hat einfach ein Bett aufgestellt.
Die gemischte Nutzung wurde vermutlich nur geduldet.
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Natürlich kann eine Nutzungsart "verfallen". War denn die Wohnnutzung je genehmigt oder war das eine Schwarznutzung? Dann verfällt sie nicht,dann wird der legale Zustand wieder hergestellt
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War denn die Wohnnutzung je genehmigt oder war das eine Schwarznutzung?
Nö, sowas gab's zu DDR Zeiten nicht. Schon gar nicht in einem VEB.
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Die gemischte Nutzung wurde vermutlich nur geduldet.
Daraus lässt sich dann kein Recht ableiten, die Wohnungen zukünftig als Mietwohnungen zu nutzen. Es wäre aber durchaus möglich, eine Wohnung als Wohnung für den Eigentümer zu nutzen, wenn diesem der Betrieb im Gebäude gehört.
Es wäre vielleicht interessant zu wissen, was da wie und wann genehmigt war, denn aus einer Duldung kann sehr schnell sehr viel Ärger werden. Da genügt schon ein Personalwechsel in der zuständigen Behörde, oder ein neuer "Nachbar". Nach meiner unmaßgeblichen Erfahrung hilft es wenn man mit den Leuten erst einmal redet und sich informiert, aber am Ende muss man wichtige Ergebnisse schriftlich fixieren. Die Zeiten ändern sich, und damit oft auch die Personen, und am Ende gilt, wer schreibt der bleibt. -
Ja, sehe ich auch so. Ausschlaggebend ist die letzte genehmigte Nutzung.