wenn der Sturm über die Baustelle bläst...

  • ... liegt die Bautoilette auch schon mal auf den Autos der gegenüberliegenden Straßenseite.



    Mit welchem Sch... man sich als Bauleiter so rumschlagen muss... Und natürlich will keiner die Toilette wieder zurückbringen und hinstellen. Und weshalb man wirklich eine halbe Stunde später zur Bauablaufbesprechung eines anderen Bauvorhaben kommt, will auch keiner wissen.


    (Manchmal frage ich mich schon, wofür ich eigentlich Architektur studiert, eine Prüfung in "Entwerfen" und vor allem eine in "Architekturtheorie" gemacht habe!)

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • (Manchmal frage ich mich schon, wofür ich eigentlich Architektur studiert, eine Prüfung in "Entwerfen" und vor allem eine in "Architekturtheorie" gemacht habe!)

    Ohne Studium hättest Du die im Bild sichtbaren engen Verknüpfungen der unterschiedlichen Lebensbereiche wohl nicht erkannnt.

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

  • Noch eine ernsthafte Frage dazu: Wer haftet eigentlich für den Schaden?

    1. der Betreiber der WC-Kabinen (ist entsprechend versichert)
    2. der Mieter (Bauherr)
    3. der Bauleiter nach LBO (muss als Kammversichert sein)
    4. der Wind ...

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Die Vollkaksko des PKW-Halters vermutlich. (Sturm als höhere Gewalt)


    Der Bauherr wird es der Bauherrenhaftpflicht und der Bauunternehmer der Betriebshaftpflicht melden.

    Den Architekten sehe ich außen vor. Der kann ja auch, um auf der sicheren Seite zu sein, seiner Haftpflicht eine Meldung rüber geben.

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

  • Dem Eigentümer der Toilette.


    Der baut auf-ab und unterhält das ding. Ergo ist er dafür auch verantwortlich.

    Wir haben Chaos und Bürokratie, Made in made in Germany, Propaganda und Poesie, Made in Germany

    Wir können am Glücksrad die Geschichte drehen, auf Stelzen über Leichen gehen, Bis zum Mittelmeer mit Feuer spucken, die Eins am Schießstand und Autoscooter...Made in Germany

  • Die Vollkaksko des PKW-Halters vermutlich. (Sturm als höhere Gewalt)

    Nach Vollkasko sahen diese etwas älteren Fahrzeuge beide nicht aus.

    Dem Eigentümer der Toilette.


    Der baut auf-ab und unterhält das ding. Ergo ist er dafür auch verantwortlich.

    So sehe ich das auch. Er gab auch sofort an, seine Versicherung informieren zu wollen. (Bauleiter haften doch immer!)

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Der baut auf-ab und unterhält das ding. Ergo ist er dafür auch verantwortlich.

    nicht unbedingt.


    die dinger werden auf der baustelle hin und her gwuchtet , ohne dass der vermieter eine chance hat , zu reagieren....

    und wenn ein entsprechender bauzaun steht und hält , passiert sowas nicht . ;)

    die vernunft könnte einem schon leid tun....

    sie verliert eigentlich immer

  • Dem Eigentümer der Toilette.


    Der baut auf-ab und unterhält das ding. Ergo ist er dafür auch verantwortlich.

    Kommt auf die vertraglichen Vereinbarung an. Habe Spaßenshalber mal bei ToiToi in die AGB gesehen. Nach Pkt. 3.10 hat der Kunde die A-Karte ;)


    Das werden die Versicherungen aber dann unter sich ausmachen.

    Nach Vollkasko sahen diese etwas älteren Fahrzeuge beide nicht aus.

    Stimmt, Nur dann hat halt der Halter den schwarzen Peter wenn keine der Haftftpflichtversicherungen eintritt.

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

  • Der Fall ist inzwischen eindeutig geklärt: Der Bauleiter hatte dem Bauherrn bei der Anmietung den Abschluss einer vom Betreiber / Vermieter mit angebotenen Haftpflichtversicherung für genau diesen Fall empfohlen. Der Bauherr war dieser Empfehlung damals gefolgt. Damit reguliert der Betreiber alle Schäden. :thumbsup:

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Damit reguliert der Betreiber alle Schäden.

    Schön für Dich und den Bauherren, den Fahrzeugbesitzer sowieso. Ich kenne es von Sturmschäden an Gebäude- und Grundstücksteilen durch Bäume/Äste so, das, wenn dem Nachbarn keine grobe Fahrläsigkeit nachgewiesen werden kann (der Baum/Ast schon morsch o.ä. war) die EIGENE Gebäudeversicherung zahlen muss (so man eine solche hat)

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • . Ich kenne es von Sturmschäden an Gebäude- und Grundstücksteilen durch Bäume/Äste so, das, wenn dem Nachbarn keine grobe Fahrläsigkeit nachgewiesen werden kann

    Im Zivilrecht ist für Schadenersatz grundsätzlich einfaches Verschulden Anspruchsvorraussetzung.

    Also bei jeder Form der Fahrlässigkeit.


    Ob es fahrlässig war das Dixi nicht gegen Sturm zu sichern wird die Versicherung prüfen, denn wenn nicht, muss sie ebenfalls nicht leisten.

    Und im Zweifel entscheidet der Richter.

  • Ob es fahrlässig war das Dixi nicht gegen Sturm zu sichern wird die Versicherung prüfen, denn wenn nicht, muss sie ebenfalls nicht leisten.

    Die Toilette (nicht von Dixie-ToiToi) war durch den Betreiber gegen Sturm gesichert - durch zusätzliche 30 kg Ballastwasser.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • und genau jetzt wirds interessant, jetzt muss jemand bewerten ob das fahrlässig war.


    Wenn in der Anleitung stand mit 30kg Ballastwasser ist das Häuserl sturmfest bis 9Bft, und der Wetterbericht hat Böen 8Bft gemeldet, dann würde ich die wohl verneinen...

  • für genau diesen Fall empfohlen.

    Das ist wichtig, denn manche zusätzlichen Versicherungen die man abschließen kann, decken Schäden Dritter nicht ab (nur Feuer etc.).

    Durch den Mietvertrag wird der Mieter auch Betreiber der Toilette, und ist somit für daraus entstehende Schäden in der Haftung.

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    .

  • und genau jetzt wirds interessant, jetzt muss jemand bewerten ob das fahrlässig war.

    Dazu gibt es zumindest ein Urteil, welche eine Fahrlässigkeit in einem sehr sehr ähnlichen Fall nicht sah. (Mir ist klar, dass dies kein obergerichtliches Urteil ist, sondern nur vom LG und insofern keine Verbindlichkeit besitzt.)


    (Zum Geschehen kam es übrigens in einer in Ost-West-Richtung verlaufenden Straße zu einer Zeit, als die Wind hier von Südwest wehte. Die Straße ist auf ihrer Südseite durchgehend bebaut, auf ihrer Nordseite nicht. Die Toilette wurde im Ergebnis in Richtung Nord bewegt.)

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • nur vom LG und insofern keine Verbindlichkeit besitzt

    Off-Topic:

    kein Urteil besitzt in unserem Rechtssystem eine Verbindlichkeit für andere Fälle.

    Jeder Richter ist unabhängig. Ein Amtsrichter kann gegen die Rechtssprechung des BGH entscheiden. Dann ist der Gang durch die Instanzen angesagt und dann wird wohl der BGH(wenn man dahin kommt) gemäß seiner damaligen Entscheidung entscheiden - aber auch das ist nicht sicher, denn auch der BGH ändert von Zeit zu Zeit seine Meinung.


    Aber natürlich orientieren sich die Gerichte an vorhandener Rechtssprechung, schon aus Bequemlichkeit, aus dem Willen nicht aufgehoben werden zu wollen und natürlich um eine gerechte, einheitliche Rechtssprechung zu gewährleisten.

    Einen Anspruch darauf gibt es aber nicht.