Anschluss an bestehende Abwasser-Druckleitung

  • Hallo zusammen,


    wir wohnen in unserem EFH bereits seit 20 Jahren und pumpen das Schmutzwasser per Hebeanalge und Druckleitung von unserem Grundstück über einen Privatweg zur Hauptstraße. Gesamtlänge etwa 100m. Die Druckleitung steht dabei in unserem persönlichen Eigentum.


    Nun sollen zwei noch hinter uns liegende Grundstücke bebaut werden und die Abwasserbetriebe der Stadt haben den neuen Egentümern nahegelegt, doch möglichst mit an unsere Druckleitung anzuschließen. Der Anschlusspunkt wäre dabei nach etwa der Hälfte. Abgesehen von der Frage der Kostenbeteiligung der neuen Eigentümer, habe ich große Bauchschmerzen damit, einen weiteren Nutzer an unsere Leitung zu lassen. Falls einmal etwas mit der Leitung ist, wer trägt dann die Kosten? Und ist so eine Leitung überhaupt in der Lage, drei Grundstücke zu entsorgen, wenn sie damals nur für ein Grundstück konzipiert wurde? Auf den Rat des hieseigen Abwasserbetriebs kann ich mich aus eigener Erfahrung leider nicht so verlassen. Die empfehlen meist das, was für sie am wenigsten Arbeit und Kosten verursacht, nicht, was am sinnvollsten ist.


    Ich möchte mich natürlich nicht grundsätzlich querstellen (man will es sich ja nicht gleich mit den zukünftigen Nachbarn verscherzen), hoffe aber vielleicht hier jemanden zu finden, der schon Erfahrungen mit so etwas gemacht hat und/oder vielleicht einen Hinweis hat, was es besonders zu beachten gilt.


    In jedem Fall schon mal vorab vielen Dank für jeden Ratschlag! :)

  • wie sind denn die Eigentumsverhältnisse an dem Privatweg?

    WEG ? Wege- und Leitungsrechte?


    Die sollen was eigenes legen... Wo getrennt ist, kanns keinen Ärger geben.


    Was ist mit Wasser, Stom, Telekom?

  • Kannst Du mal eine Lageskizze der Grundstücke mit der Druckleitung bis zum öffentl. Kanal einstellen?




    Wenn Dich ein Laie nicht versteht, so heißt das noch lange nicht, dass du ein Fachmann bist.



    M.G.Wetrow

  • wie sind denn die Eigentumsverhältnisse an dem Privatweg?

    WEG ? Wege- und Leitungsrechte?

    Hallo SirSydom


    der Privatweg ist unser, die dahinterliegenden Grundstücke haben aber ein dingliches Wegerecht, somit dann auch deren neue Eigentümer.

    Die Stadtwerke haben als Dienstbarkeit eingetragene Leitungsrechte für Gas und Wasser, der Abwasserbetrieb der Stsadt aber nicht für das Abwasser, um das es geht. Als wir damals gebaut haben, haben die Stadtwerke die Leitungen für Gas und Wasser unter unserem Privatweg bezahlt, die Druckleitung für das Abwasser mussten wir komplett allein zahlen.


    Zitat

    Die sollen was eigenes legen... Wo getrennt ist, kanns keinen Ärger geben.

    Ja, das war/ist mein erster Impuls auch. :)


    Die Skizze stelle ich gerne morgen noch ein. Habe die nur leider nicht auf dem Rechner uns muss dann erst scannen. Schonmal vielen Dank für die schnellen Antworten! :thumbsup:

  • worauf ich hinauswollte - wenn eine eigene Leitung gelegtwerden muss, wird ja auf jeden Fall dein Weg aufgegraben.

    Auch wenn die Kosten die neuen Hinterlieger tragen, besser wird der Weg davon idR nicht.

    Das kann ja ein Argument pro Anschluss an die bestehende Leitung sein WENN nicht aufgrund anderer Leitungsarbeiten sowieso auf voller Länge geöffnet werden muss.

    Welche Beschaffenheit hat der Weg überhaupt? Schotter, Asphalt, Pflaster.. ? Zustand?

    Oder muss der Weg ggf nicht sowieso nach Abschluss der Bauarbeiten instand gesetzt werden?

  • worauf ich hinauswollte - wenn eine eigene Leitung gelegtwerden muss, wird ja auf jeden Fall dein Weg aufgegraben.

    Auch wenn die Kosten die neuen Hinterlieger tragen, besser wird der Weg davon idR nicht.

    Das kann ja ein Argument pro Anschluss an die bestehende Leitung sein WENN nicht aufgrund anderer Leitungsarbeiten sowieso auf voller Länge geöffnet werden muss.

    Welche Beschaffenheit hat der Weg überhaupt? Schotter, Asphalt, Pflaster.. ? Zustand?

    Oder muss der Weg ggf nicht sowieso nach Abschluss der Bauarbeiten instand gesetzt werden?

    Na, das sind eben die ganzen Unwägbarkeiten, die ich auch (noch) nicht weiß, da ich ja nicht der Bauherr bin. Der Weg ist gepflastert und da die Baufahrzeuge dann darüber hinwegrollen, könnte es schon sein, dass er instandgesetzt werden muss. Anschlussmöglichkeiten bestehen allerdings nicht nur über unseren Weg, sondern auch über die Verkäufergrundstücke hinweg zu einer anderen Straße. Die Verkäufer würden die entsprechenden Genehmigungen auch erteilen, nur der Abwasserbetrieb will wohl lieber an unsere Leitung (Kürzerer Weg nehme ich an). Nun war ich aber auch der Meinung, dass man uns nicht einfach so den Weg aufgraben kann, wenn wir dem nicht zustimmen - mit Ausnahme der Stadtwerke, da für die eine Baulast eingetragen ist.

  • Nun war ich aber auch der Meinung, dass man uns nicht einfach so den Weg aufgraben kann, wenn wir dem nicht zustimmen - mit Ausnahme der Stadtwerke, da für die eine Baulast eingetragen ist.

    Du hattest doch geschrieben dass die Hinterlieger Leitungsrechte als Grunddienstbarkeit haben.

    Natürlich fällt da auch die Herstellung und ggf. Instandhaltung darunter.

  • Du hattest doch geschrieben dass die Hinterlieger Leitungsrechte als Grunddienstbarkeit haben.

    Natürlich fällt da auch die Herstellung und ggf. Instandhaltung darunter.

    Nein, die Hinterlieger haben nur Wegerecht. Leitungsrechte haben ausschließlich die Stadtwerke für Gas und Wasser (nicht für Abwasser, Strom etc.!)


    Ich hänge jetzt noch die Lagesskizze mit an wie von ThomasMD gewünscht. Gelb markiert ist unsere Druckleitung. Oben blau eingefärbt ist das neu zu bebauende Grundstück, die öffentliche Straße mit dem Schmutzwasserkanal ist unten.

  • Nein, die Hinterlieger haben nur Wegerecht. Leitungsrechte haben ausschließlich die Stadtwerke für Gas und Wasser (nicht für Abwasser, Strom etc.

    interessant...

    Dann liegt es ja nicht nur alleine in eurer Entscheidungsgewalt ob sie an eure Druckleitung anschließen, sondern auch ob sie überhaupt eine Leitungsführung über euren Weg machen dürfen.


    Gibt es denn eine Alternative? z.B. in den Kanal auf der genannten anderen Straße?

  • interessant...

    Dann liegt es ja nicht nur alleine in eurer Entscheidungsgewalt ob sie an eure Druckleitung anschließen, sondern auch ob sie überhaupt eine Leitungsführung über euren Weg machen dürfen.


    Gibt es denn eine Alternative? z.B. in den Kanal auf der genannten anderen Straße?

    Ja, eine Alternative gibt es. Praktisch nach rechts über die Grundstücke der Verkäufer zu deren Anliegerstraße (ist auf der Skizze nicht ersichtlich). Soweit es mir bekannt ist, würden die dem auch zustimmen - vermutlich wären sie ohne diese Zusage die Grundstücke nicht losgeworden. Allerdings ist das ja so eine Sache mit mündlichen Zusagen. Vermutlich tritt man daher jetzt plötzlich an uns heran. Ich würde mich ja mal umhören, aber leider erzählt einem da niemand die ganze Wahrheit - vermute ich zumindest.

  • Allerdings ist das ja so eine Sache mit mündlichen Zusagen.

    wenn die wirklich so dämlich waren, die Grundstücke ohne gesicherte Erschließung zu kaufen, noch dazu von Verkäufern die ohne weiteres entsprechende Dienstbarkeiten auf ihren Grundstücken hätten eintragen lassen können, dann sind sie eigentlich selbst schuld...


    Aber vielleicht ist es ja auch nur der Abwasserbetrieb...

  • wenn die wirklich so dämlich waren, die Grundstücke ohne gesicherte Erschließung zu kaufen, noch dazu von Verkäufern die ohne weiteres entsprechende Dienstbarkeiten auf ihren Grundstücken hätten eintragen lassen können, dann sind sie eigentlich selbst schuld...


    Aber vielleicht ist es ja auch nur der Abwasserbetrieb...

    Nein, warum?

    Das Grundstück hat doch einen Anschlussweg über den Privatweg per EIntragung. So hat es der TE ja oben geschrieben,

    Auch die Versorgung ist gesichert.

    Einzig die Entsorgung ist nicht ganz klar gesichert.

    Ein Versorger/Entsorger sagt imemr gnaz klar was geht und was nicht, wenn es um seinen Leitungen geht.

    Die Druckleitung aber ist nicht seine Leitung. Und somit ist die Aussage nur eine "Möglichkeit". Und nicht belastbar oder anfechtbar.

    Denn der Versorger kann nicht sicher beurteilen, ob die Leitung die er nicht gebaut hat, das kann, was daraus vielleicht werden soll.

    Kein Eigentum, Keine Daten, keine Aussagen.


    Ergo: möglich ist es, aber eine Frage von dem was die Eigentümer der bisherigen Leitung wollen und ob die neuen Eigentümer (Neubau) wollen.

    ggf Wollen die selbst ihr eigene Leitung haben. Dann wäre das Thema hier schon erledigt.

    Falls nicht, ist zu klären, ob die Leitung und die bisherige Hebeanlagenausstattung das kann und ob sich der bisherige Errichter für z.b. 50% der damaligen Erstellungskosten zzgl. evt Umrüstkosten anschliesen lässt. Was den vorteil bringen würde, das spätere Schäden nur noch zu 50% zu tragen wären.

    Tiefbau ist teuer.

    Wir haben Chaos und Bürokratie, Made in made in Germany, Propaganda und Poesie, Made in Germany

    Wir können am Glücksrad die Geschichte drehen, auf Stelzen über Leichen gehen, Bis zum Mittelmeer mit Feuer spucken, die Eins am Schießstand und Autoscooter...Made in Germany

  • Die Grundstücke sind im Baulückenkataster der Stadt ausgewiesen. Der Verkauf ist aber auch noch nicht endgültig erfolgt. Vermutlich sind die Bauherren gerade dabei, genau das alles abzuklopfen. Wir sind halt ein bisschen der Meinung, dass es ja nicht zu unseren Lasten gehen kann, wo andere den Ertrag aus dem Verkauf haben.


    Insofern werde ich natürlich versuchen, die neuen Nachbarn dazu zu bringen, über die Verkäufergrundstücke zu entwässern. Mir geht es vor allem darum, nicht in einen Nachteil zu geraten, nur weil wir nett zu den neuen Nachbarn sein wollen. Und technisch habe ich von diesen Abwassersachen halt echt keine Leitung und eine Druckentwässerung ist ja sicher nochmal extra speziell - auch wenn wir in den fast 20 Jahren, die wir hier wohnen, nie Probleme hatten. Wobei ich da auch immer an den Spruch "Never change a running system" denken muss. ;)


    Vielen Dank jedenfalls für euren Input bis hierhin. Das hilft mir auf jeden Fall schonmal weiter. :thumbsup:

  • ... eine Druckentwässerung ist ja sicher nochmal extra speziell - auch wenn wir in den fast 20 Jahren, die wir hier wohnen, nie Probleme hatten.

    (Über-) Druckentwässerungen sind nicht so etwas ganz besonderes. Etliche Großstädte sind nicht allein über Freispiegel-Entwässerungssysteme entwässert, sondern ab Sammelpunkten über Drucksysteme. Größtes Beispiel dafür ist in D die Hauptstadt Berlin: Hier wird fast das gesamte Stadtgebiet mit aktuell rd. 3,7 Mio EW über 164 Pumpwerke und dann rd. 1000 km Druckleitungen (Abschnitt "Pumpwerke und Klärwerke") per Überdruck entwässert und das im Grundkonzept in den ersten Stadtteilen bereits nahezu ununterbrochen seit 1877, also knappe 150 Jahre.


    Natürlich ist das System mit dem Anschluss von einer Handvoll Einwohner an einer Straße bei weitem nicht vergleichbar, aber Druckleitungen sind - typischerweise - leistungsfähiger und innerhalb der Leitungen weniger anfällig als Freispiegelentwässerungen. Man muss davor also keine Angst haben. Aber das ist völlig unabhängig von der rechtlichen Situation im konkreten Fall zu sehen, mit der ich mich hier nicht weiter auseinander gesetzt habe.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Sorry, ich muss das nochmal rausholen.


    Ich hab mir den Plan nochmal genauer angeschaut.

    Euch kadihela gehört euer Grundstück mit Wohnhaus und die Planstraße inkl. Leitung Abwasser. Der unterirdisch verlegte Wasserlauf vom Regewasser ist auch eurer?

    Ich mag das ganze jetzt nicht so recht glauben. Das ihr die Leitung Abwasser zu bezahalen habt müssen kann ich nachvollziehen. aber nicht das euer Grundstück so geteilt ist und mit "Planstr" betitelt ist. Ergo muss ja schon länger damit geplant worden sein, das hier ein Erschliesungsweg und co. gebaut werden sollte.

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  • Hallo chieff


    Kein Problem, ich bin ja für jeden Input dankbar. :thumbsup:


    Die Zeichung ist noch aus unserem Bauantrag damals. Die damals noch so bezeichnete "Planstr" ist jetzt unser Privatweg mit den rechtlichen Begebenheiten wie oben beschrieben. Seinerzeit haben sich eben nur die Stadtwerke für Gas und Wasser eine Dienstbarkeit eintragen lassen. Um die Erschließung mussten wir uns damals komplett selbst kümmern. Auch hier waren lediglich die Stadtwerke so "nett", den Teil bis zum "Abknicken" von Privatweg (Planstraße) auf unser Grundstück zu bezahlen.


    Der Wasserlauf vom Regenwasser ist in der Tat auch unser. Wir haben damals von unserem Tiefbauer extra alles neu Verohren lassen, da das vorher nur ein gemauerter Schacht war und wir Angst hatten, dass der zusammenkracht, wenn die Baufahrzeuge drüberfahren.


    Die Grundtücke (auch unser eingenes) sind praktisch Teile der Gärten der Hauseigentümer einer östlich parralel zur Planstraße verlaufenden öffentlichen Straße. Aus diesen "Gartenteilen" sind damals Baugrundtücke geworden. Wir haben aber bislang als einzige eines davon gekauft und bebaut. Erst jetzt nach zwanzig Jahren, scheinen sich auch für die anderen Kaufinteressenten zu finden.

  • Ganz abgesehen von dem Leitungsrecht, rate ich ganz dringend davon ab, andere Teilnehmer mit an die eigene Leitung zu lassen.


    Ärger ist vorprogrammiert, stell dir vor du musst deine Pumpe tauschen, dann müssen alle anderen Teilnehmer ihre Pumpen ausschalten, bzw. andersrum.


    Spätestens bei einer Verstopfung oder Erneuerung ist der Ärger vorprogrammiert.


    Generell gibt's aber eigentlich kaum Probleme mit Pumpen oder gar der Leitung.

  • Ärger ist vorprogrammiert, stell dir vor du musst deine Pumpe tauschen, dann müssen alle anderen Teilnehmer ihre Pumpen ausschalten, bzw. andersrum.

    Na, wenn die bisherige richtig eingebaut ist, ist das garkein Thema. Aber sowas muss man eh vor einer Erweiterung abchecken.

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