Hallo,
wir planen derzeit mit einem Architekten einen Neubau in einer engen Baulücke.
Beim ersten Entwurf legte dieser eine Planung vor, bei der der Nachbar einen Teil der Abstandsflächen übernehmen müsste. Dieser lehnte eine Übernahme grundsätzlich ab, was wir unserem Architekten mitgeteilt haben, und zusammen eine Alternative erarbeitet haben. Selbstverständlich sind wir davon ausgegangen, dass nun die Abstandsflächen eingehalten sind, aber nach weiteren 4 Monaten Entwurfsplanung hat er uns nun mitgeteilt, dass der Nachbar auch bei dieser Planung ca. 1m Abstandsflächen übernehmen muss. Eine andere Lösung wäre nicht möglich.
Deshalb meine Fragen:
- Besteht eine Möglichkeit, dass der Bauantrag genehmigt wird, auch wenn der Nachbar die Abstandsflächen übernimmt?
- Müssen wir die Entwurfsplanung zahlen? Meiner Meinung nach hätten wir schon in der Vorplanung darauf hingewiesen werden müssen, dass es keine andere Möglichkeit gibt und der Bauantrag ohne Abstandsflächenübernahme nicht genehmigungsfähig ist.
- Besteht die Möglichkeit auf Schadensersatz? Schließlich sind wir schon sehr lange mit der (wohl nicht genehmigungsfähigen) Entwurfsplanung beschäftigt, die Baupreise steigern weiter, die KfW-Förderung wurde gestoppt...
Wir sind über jeden Hinweis dankbar!