Hallo Zusammen,
Ich besitze ein Wohnhaus mit zwei Etagen und vier Parteien (insgesamt ~400m2). Im Souterrain befindet sich ein Friseur mit ~30m2.
Jetzt möchte ich zwei Wohnungen zusammenlegen und dafür einen Durchbruch durch eine tragende Wand machen. Statisch ist es alles kein Problem.
Bei einer Anfrage beim Bauamt wurde mir gesagt, dass der Durchbruch eine Baugenehmigung benötigt und ich keinen Freistellungsantrag stellen könnte. Durch den Friseur würde es sich um einen "kleinen Sonderbau" handeln.
Im Internet finde ich leider nicht viel. Der §50 BauO NRW beginnt mit "An Anlagen und Räume besonderer Art oder Nutzung (Sonderbauten)..." .
Ist es wirklich so, dass mein Haus ein Sonderbau ist weil sich im Souterrain ein Friseur befindet?
Ich würde mich sehr über eine Einschätzung freuen.
Viele Grüße
J