Ein Nachbar unserer Baustelle beschwert sich über den auf dem Grundstück gelagerten und zur Wiederverfüllung der Baugrube benötigten Aushub (Sand, leichter Kies) und fordert mannigfaltige Entschädigungen, z.B. für die vielen notwendig gewordenen Autowäschen. Es wird auch gemutmaßt, dass eine Lagerung von mehr als 1.80m Höhe unzulässig sei.
Hinter der Baufläche befindet sich offenes Gelände mit lockerem Grasbewuchs. Flugsand ist also, insbesondere bei Sturm, wie am vergangenen Wochenende, durchaus ortsüblich.
Gibt es Erfahrungen, welche Baustellenemissionen von Nachbarn üblicherweise hingenommen werden müssen, oder müssen Baustellen, um vor nachbarschaftlichen Ansprüchen geschützt zu sein, vollständig in Watte gepackt werden?