Liebe Experten,
Ich bin noch ganz frisch, da wir gerade in der Planung unseres Bauvorhabens sind, hab aber schon viel hilfreiches im Forum gelesen. Ich habe eine Frage bzgl. der Grenzbebauung, da sich bei unserem Grundstück eine kleine Besonderheit ergibt. Das Grundstück befindet sich in NRW.
Wir planen eine Einzelgarage mit 7m Grenzbebauung und eine separate Doppelgarage mit 8m Grenzbebauung. Zudem haben wir einen bestehenden Schuppen (ehem. Hühnerstall von 1930), der an einer Grundstücksecke positioniert ist und auf der einen Seite 8m und auf der anderen Seite 6m die Grenze bebaut. Diesen möchten wir für Gartengeräte etc. gerne stehen lassen.
Siehe auch die angehängte Skizze.
Dass dies so nicht genehmigt wird ist klar, da über 15m Grenzbebauung besteht (und mehr als 9m an einer Seite). Nun sagte mir die nette Dame am Bauamt, dass meine Nachbarn eine Baulast eintragen müssten, dann ginge es.
Nun zu meinen Fragen:
I.
Welche Nachbarn müssen die Baulast eintragen? Kann ich mir so zu sagen aussuchen, welche es machen, so lange die Grenzbebauung bei allen anderen <= 15m (und unter 9m an einer Seite) ist? Oder gibt es eine vorgegebene Reihenfolge?
II.
Die separate Doppelgarage ist mit 3m Mauernhöhe plus Walmdach mit 30 Grad Neigung geplant. Gibt es hier eine Höchstgrenze für das Dach? Ist mein Verständnis richtig, dass mein Dach nicht zur mittleren Mauerhöhe hinzugerechnet wird, da 30 Grad oder kleiner?
Sonderfrage: Hat die 12m lange Nachbargarage von Nachbar 5 irgendeine Bedeutung für mich? Eine Baulast besteht auf meinem Grundstück nicht.
Ganz herzlichen Dank für die Hilfe vorab.
Chris